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Offener Wettbewerb | 11/2012

A 23 Autobahn Südosttangente Wien

Anerkennung

Preisgeld: 11.000 EUR

Dipl.Ing. Marie-Theres Okresek

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Bei der Lösung der Aufgabenstellung wurden Fragenkomplexe thematisiert, die bei Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Autobahnen herkömmlicherweise nicht im Vordergrund stehen, so z.B. die Heranziehung der Materialien Holz und Beton als raumprägende Ressourcen, abgeleitet von der „naturräumlichen Spezifität“ im Verlauf der Südosttangente zwischen Wienerwald und Lobau durch städtisches Gebiet: daraus wird der Vorschlag entwickelt, die Lärmschutzwände aus hochabsorbierendem Leichtbeton mit Hackschnitzeln als Zuschlagstoff und unterschiedlich strukturierten und schallschluckenden Oberflächen herzustellen.
Der Grundsatz des „Design by noise“ sollte zu einer markanten Gestaltung des Raums mit den beiden Richtungsfahrbahnen zwischen konkaven aneinandergereihten Lärmschutzmodulen führen.
Mit der Bildung eines smart-urbanen neuen Straßenraums, von außen als grünes Band wahrzunehmen, soll den Forderungen nach „Ambivalenz und Zweiseitigkeit“ gefolgt werden.
Bei Sanierung, Ergänzung und Ausbau der Lärmschutzwände sollte nach einem „Konzept der Addition“ ausgegangen werden, bei dem nach Sanierungsbedarf einzelne Module ausgetauscht, darübergelegt oder ersetzt werden sollen; die Module sollten optimierend variiert zu einem Gesamtbild gefügt werden, das Gestaltvarianz und Ökonomie in gleicher Weise verwirklicht.
In diesem Zusammenhang wird als Exkurs auf unterschiedliche Wahrnehmungsebenen bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten verwiesen, weshalb unterschiedliche Oberflächenstrukturen, ergänzt durch intelligente, mehrfunktionale einzelne Objekte und fahrbahnbegleitende Technikinfrastruktureinrichtungen, inszeniert werden könnten.
Alle diese Ansätze werden mit Ambition vorgeführt. Sie werden in ihrem Innovationswert, unabhängig davon, dass die Vorschläge nur in großen Zeiträumen und nicht, der Realität entsprechend, schrittweise und im Zuge einzelner erforderlich werdender Instandsetzungs- und Ergänzungsmaßnahmen verwirklicht werden, anerkannt.