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Einladungswettbewerb | 09/2012

HafenCity Baufeld 33 – Wohnvielfalt am Grasbrookpark

Ansicht Grasbrookpark

Ansicht Grasbrookpark

ein 2. Preis / - Gewinner nach Überarbeitung

Preisgeld: 18.250 EUR

BKK 3 Architektur ZT GmbH

Architektur

Karin Standler Büro für Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

....das bauen dem gebautem entreißen


>> start städtebau

Die Umgebung des Grasbrookparks wird erst durch die geplanten Neubauten geprägt werden. In diesem Umfeld muss sich jeder Block seine eigene Identität erschaffen.
Die Strategie ist jedoch nicht nur guter Städtebau, sondern es muss auch etwas zur Stadt Hamburg „zurückfließen“ – ein positiver Imagegewinn durch Architektur.

Um verantwortungsvoll mit der grossformatigen Blockstruktur umzugehen nimmt unser Entwurf besondere Rücksicht auf Belichtung und Ausblicke indem die Widmung nicht voll ausgenutzt wird. Das Gebäude hat an der Südseite zum Grassbrookpark einen Einschnitt der die inneren Wohnungen und die Kommunikationsebene im ersten Obergeschoss stark aufwertet. In der zweiten Bearbeitungsphase haben wir diesen Einschnitt nochmals vergrössern können.

Die Schattenwurfanalyse ergab viele Vorteile, sowohl für die Bewohner als auch für den Innenhof selbst.

• Bessere interne Belichtung - Weniger Dunkelzonen
• Weniger Verschattung durch den Vordertrakt
• Südlich orientierte Freiflächen und besseres Mikroklima
• mehr Baukörperabstand und städtebauliche „Luft“
• Sonnenschein auch im Winter




>> baukörperstellung und wohnen

In unserem Entwurf wird ein Teil der Baumassen seitlich zum Schliessen des Blocks verschoben. Das Schliessen begründet sich aus zwei Überlegungen.

Erstens wird damit ein Wind und Schallschutz hergestellt und zweitens kann der Block erst dann als solcher wahrgenommen werden. Die Lage der Wohnungen an der San Francisco Strasse und zur SAP ist trotzdem sehr hochwertig.

Mit dieser Verschiebung wird erreicht, dass die Wohnungsanzahl mit Belichtungsproblemen eklatant verringert wird und der innere Block Licht und Aussicht erhält.

Beurteilung durch das Preisgericht

Beurteilung vor der Überarbeitung

Der Entwurf überzeugt durch die skulpturale Architektur, die sich bei der angestrebten hohen Dichte spannungsvoll in das Umfeld einfügt. Hier findet sich das städtebauliche Prinzip der HafenCity wieder, das auf Öffnungen und Ausblicke durch Versatz der Baukörper setzt. Der große Innenhof und die einladende Freitreppe werden ebenfalls als gelungen empfunden. Problematisch werden die zu kleinen Einzelhandelsflächen gesehen, die durch die rückwärtigen Erschließungskerne und separaten Radfahrer- und Fußgängererschließungen entstehen. Es werden auch einige Schwächen in der Grundrissgestaltung der Wohnungen erkannt. Die niedrige Geschosshöhe, die durch den vorgegebenen Wohnungsschlüssel und die Hochhausgrenze begründet ist, ist so nicht umsetzbar. Die sehr dunkle Fassadengestaltung in Verbindung mit den massiven Balkonen überzeugt das Preisgericht nicht. Eine gleichwertige Realteilung scheint bei diesem Entwurf weiterhin besonders schwierig umsetzbar und ist auch in der 2. Phase nicht überzeugend gelöst worden.

Überarbeitungsempfehlungen

Die skulpturale Ausnutzung des außergewöhnlich zugeschnittenen Baufelds und die Teilung der 122 m langen Front am Grasbrookpark in zwei bzw. drei Teile werden bei diesem Entwurf sehr geschätzt und als herausragend beurteilt. Kritisch wird jedoch die vorgeschlagene Realteilung gesehen. Die einzelnen Bauherrenanteile sollten in jedem Fall gleichwertig sein und dies muss entsprechend belegt werden.

Die separate Zuwegung zu den nördlichen Aufzügen und den Fahrradstellplätzen wird als Idee in der Jury kontrovers diskutiert. Die vorgeschlagene Umsetzung führt auf alle Fälle zu erheblichen Flächeneinbußen im Bereich der Gewerbezone. Vorrang haben die Gewerbeeinheiten, für die die geforderten Flächenanteile nachgewiesen werden müssen. Auch ist die Unterbrechung der großen Gewerbeeinheit durch einen Erschließungskern nicht optimal. Darüberhinaus ist eine überbreite Gehwegüberfahrt zu vermeiden. Hierfür ist eine kombinierte TG- und Anlieferzufahrt vorzusehen.

Für eine nachhaltige Flexibilität in der inneren Struktur ist es unbedingt erforderlich, die Geschosshöhe mit mindestens 3 m nachzuweisen. Es muss eine lichte Höhe von mindestens 2,60 m möglich sein. Die vorgeschlagene lichte Höhe von 2,40 m ist für die Bauherren nicht tragbar. In diesem Zusammenhang wurde der Gedanke der evtl. Überhöhung eines Bauteils nicht ausgeschlossen, wobei die dabei entstehenden Mehrkosten für eine evtl. hochhausgerechte Erschließung ggf. zu kompensieren wären.

Die Flexibilität der Grundrisse in Abhängigkeit von Erschließung und Tragwerk ist zum Teil deutlich eingeschränkt. Ggf. sollte über einen weiteren Kern im Bereich der Baugemeinschaft nachgedacht werden, um die Flexibilität zu erhöhen.

Nach Möglichkeit sollten die Wohnungen nicht einseitig ausgerichtet sein.

Die Kosten werden hinsichtlich der Konstruktion (Gestaltung der Einschnitte) und der Vielzahl von Balkonen und Loggien sowie der Anordnung kritisch gesehen. Zum Innenhof sollte über eine Reduzierung der Balkone zu Gunsten von Loggien nachgedacht werden.

Der Nachweis der Grundfestigkeit des Tragwerks sollte erbracht werden.

Die Farbigkeit des Verblendmauerwerks sollte sich größtenteils an der Farbtönung der Umgebung orientieren und insbesondere im Innenhof deutlich heller ausgestaltet werden. Ein dunkler Stein würde die schwierige Belichtungssituation des Hofs unterstützen, was nicht zielführend ist.
Ansicht Grasbrookpark

Ansicht Grasbrookpark

Innenhof

Innenhof

Ansicht Süd

Ansicht Süd

Lageplan

Lageplan

1. Obergeschoss- Verteilerebene

1. Obergeschoss- Verteilerebene

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