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3. Rang 4 / 4

Nichtoffener Wettbewerb | 11/2013

Ersatzneubau an der Socinstrasse 9/11

4. Rang / 4. Preis

SALATHÉ ARCHITEKTEN BASEL

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Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser weisen in ihrer städtebaulichen Analyse auf die im Geviert zahlreich vorhandenen Hofbebauungen, die – ehemals gewerblich genutzt – zu Wohnzwecken umgenutzt wurden. Auf dieser Basis schlagen die Projektverfasser eine bauliche Struktur vor, die sich strukturell an diese über die vergangenen Jahrzehnte entwickelten Bauten anlehnt und neu interpretiert.

Die Architektursprache der Fassade, vorgeschlagen als gitterartige Betonstruktur mit Fassadenelementen aus bakellisierten Multiplexplatten, lehnt sich formal stärker an die vorhandenen Bauten der 60/70er Jahre an als an die für die Schonzone massgebenden Bauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Es wird erklärtermassen eine ausgesprochene Schliessung der Fassadenflucht angestrebt. Die Formulierung des Erdgeschosses mit der stark auskragenden Eingangssituation wirkt in der perspektivischen Darstellung überzeugender als im städtebaulichen Modell. Durch Proportionierung, Materialisierung und Farbgebung wird ein gewisses Mass an Stimmigkeit erreicht. Im Strassenzug würde zusammen mit dem Nachbargebäude aber eine noch stärkere Zäsur entstehen, was vom Stadtbild her als fragwürdig beurteilt wird. Es stellt sich vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung hinsichtlich des Städtebaus in einer Schonzone die Frage des richtigen architektonischen Bezugs.

Die Eingangssituation ist massvoll abgestimmt und bietet eine gute Qualität der darin vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Nutzungen. Die Wohngrundrisse des Hauptbaus sind von ihren Abläufen her gut durchdacht und grundsätzlich sorgfältig ausformuliert. Es wird eine zweibündige Raumstruktur entlang einer internen Kernzone vorgeschlagen, deren Ausformulierung straff durchexerziert wird, im Detail aber noch hinterfragt werden kann. Ohne die Qualitäten der Struktur aufgeben zu müssen, wäre eine Konzentration der strukturierenden Räume in einer Weiterbearbeitung aber wohl möglich. Der Preis für diese Struktur ist aber unter anderem eine Dimensionierung des Gangbereichs, welche die Einhaltung der Richtlinien für behindertengerechtes Bauen nicht gewährleistet. Die sich aus der Struktur ergebende mögliche Flexibilität und die zu erwartende Wohnqualität sind aber insgesamt als hoch einzustufen und entsprechen damit der Aufgabenstellung vollumfänglich. Die hofseitige Balkonschicht ist eine qualitätsvolle Erweiterung des Wohnraums hin zum Grünbereich und wird durch das mit Tageslicht belichtete, mittig und offen zur Hofseite orientierte Treppenhaus sinnvoll und selbstverständlich zoniert. Die Ausbildung des Dachgeschosses wirft die Frage nach der Qualität der damit geschaffenen Restfläche auf.

Der eingeschossige Hofbau ist in den Hof entwickelt, der damit bis in die Mitte besetzt wird. Das Dach wird als begehbare Terrasse vorgeschlagen, die offen zugänglich ist. Daraus ergeben sich Fragen betreffend Einsicht und damit fehlender Intimität und Privatheit. Das gilt vor allem für die Wohnnutzung des eingeschossigen Hofbaus, beeinträchtigt aber auch die gemeinschaftliche Nutzung des Hofs wesentlich. Eine Gemeinschaftsnutzung wäre für den gut proportionierten Körper besser verträglich, was aber im Rahmen der gestellten Aufgabe nicht vorgesehen ist. Aufgrund der Gliederung, Abwicklung und Effizienz steht der Projektvorschlag gegenüber einer kompakten Bebauung hinsichtlich Baukosten, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit klar im Nachteil. Insgesamt werden diese Defizite durch die vorgeschlagenen baulichen und technischen Massnahmen, u. a. der hohen Speichermasse des Betonkörpers in Recyclingbeton, aber kaum kompensiert und somit als nachteilig beurteilt.

Insgesamt ein stringent und gekonnt durchgearbeiteter Projektvorschlag hoher formaler und architektonischer Qualität, der aber unüberwindbare Konflikte in der vorgesehenen reinen Wohnnutzung im Hof in sich trägt und in seinem Erscheinungsbild im Strassenzug als Ersatzneubau im einer Schonzone keine schlüssige Antwort bringt.
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