Einladungswettbewerb | 10/2013
Bergedorfer Tor, Baufeld 4
3. Preis
Preisgeld: 7.800 EUR
KPW Papay Warncke Vagt Architekten PartG mbB
Architektur
Ingenieurbüro T. Wackermann GbR
Bauingenieurwesen
Erläuterungstext
Die Konzeption für das Gebäudeensemble wird geprägt von der Einbindung in das städtebauliche Entwicklungsgebiet der ehemaligen Postfläche als Blockrandbebauung und von der prägnanten Besetzung eines städtebaulich markanten Punktes in Form eines Stadtbild prägenden Akzentes.
Die Bebauung teilt sich in zwei real von einander getrennte Gebäudeeinheiten. Im östlichen Bereich schließt sich das Boarding House mit seinen öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss an die geplante Blockrandbebauung des Masterplanes an. Im westlichen Bereich baut sich in Form eines skulpturalen Baukörpers das Bürogebäude auf und fungiert einerseits durch die Übernahme und Weiterentwicklung der geplanten Trauf- und Firsthöhen als Bindeglied bzw. Gelenk, um diese zu harmonisieren und andererseits durch eine leichte Überhöhung als städtebauliches Eingangstor für Bergedorf. Das Boarding House ist gegliedert in einen klassischen Fassadenaufbau mit Sockel, Mittelteil und einem zweigeschossigen Dachabschluss.
Die Skulptur des Bürogebäudes nimmt ebenfalls die Trauf- und Firsthöhen des geplanten Nachbargebäudes auf und führt diese zunächst in der Flucht weiter, um dann im Baukörper selbst die Umlenkung in die Bergedorfer Strasse einzuleiten. Dadurch entsteht im 6. Obergeschoss ein fugenhaftes Attikageschoss, welches die Überleitung in einen zweigeschossigen Aufbau bildet. Diese beiden Geschosse drehen sich an dem städtebaulichen Gelenkpunkt zusätzlich ein und entwickeln dadurch eine Schlankheit und die Ausbildung einer präzisen Vertikalität.
Die Bebauung teilt sich in zwei real von einander getrennte Gebäudeeinheiten. Im östlichen Bereich schließt sich das Boarding House mit seinen öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss an die geplante Blockrandbebauung des Masterplanes an. Im westlichen Bereich baut sich in Form eines skulpturalen Baukörpers das Bürogebäude auf und fungiert einerseits durch die Übernahme und Weiterentwicklung der geplanten Trauf- und Firsthöhen als Bindeglied bzw. Gelenk, um diese zu harmonisieren und andererseits durch eine leichte Überhöhung als städtebauliches Eingangstor für Bergedorf. Das Boarding House ist gegliedert in einen klassischen Fassadenaufbau mit Sockel, Mittelteil und einem zweigeschossigen Dachabschluss.
Die Skulptur des Bürogebäudes nimmt ebenfalls die Trauf- und Firsthöhen des geplanten Nachbargebäudes auf und führt diese zunächst in der Flucht weiter, um dann im Baukörper selbst die Umlenkung in die Bergedorfer Strasse einzuleiten. Dadurch entsteht im 6. Obergeschoss ein fugenhaftes Attikageschoss, welches die Überleitung in einen zweigeschossigen Aufbau bildet. Diese beiden Geschosse drehen sich an dem städtebaulichen Gelenkpunkt zusätzlich ein und entwickeln dadurch eine Schlankheit und die Ausbildung einer präzisen Vertikalität.
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit erfüllt unter dem Aspekt der Wahrnehmbarkeit und Torsituation bei klarer, aber dabei nicht überbetonter „Kantenformulierung“ das Erfordernis der besonderen städtebaulichen Signalgebung. Durch die gewählte Ausbildung des Baukörpers kommt es nicht zu einer zur Mittel mäßigkeit neigenden Weichzeichnung in diesem Bereich.
Für die Torsituation ist die offene Gliederung im Erdgeschossbereich positiv zu erwähnen. Dadurch wird auch eine zur Beliebigkeit neigende Gleichförmigkeit in der Fassadenstruktur sachgerecht und angemessen ausgeschlossen.
Der bis zur Unverständlichkeit ausgeprägte Übergang zwischen den beiden Gebäudeteilen ab dem 6. OG wäre überarbeitungsbedürftig. Auch die als Lounges bezeichneten Bereiche bedürften einer klärenden und optimierenden Überarbeitung.
Die gewählten Grundrisse sind sachgerecht und nutzungsgerecht.
Insgesamt eine gute, richtungsweisende und für den in Bergedorf begonnenen Weg hinreichend mutige, aber dennoch mit dem hiesigen Maßstab verträgliche Arbeit.
Für die Torsituation ist die offene Gliederung im Erdgeschossbereich positiv zu erwähnen. Dadurch wird auch eine zur Beliebigkeit neigende Gleichförmigkeit in der Fassadenstruktur sachgerecht und angemessen ausgeschlossen.
Der bis zur Unverständlichkeit ausgeprägte Übergang zwischen den beiden Gebäudeteilen ab dem 6. OG wäre überarbeitungsbedürftig. Auch die als Lounges bezeichneten Bereiche bedürften einer klärenden und optimierenden Überarbeitung.
Die gewählten Grundrisse sind sachgerecht und nutzungsgerecht.
Insgesamt eine gute, richtungsweisende und für den in Bergedorf begonnenen Weg hinreichend mutige, aber dennoch mit dem hiesigen Maßstab verträgliche Arbeit.