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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2014

Petriviertel Rostock „Nikolaihof“

3. Preis

Grohmann Bauplanung

Architektur

Erläuterungstext

Konzept und städtebauliche Einbindung
Die Bebauung bildet ein eigenes Quartier, das einen begrünten Hof umschließt. In den Straßen Fischerbruch und Gerbergang ist das Sockelgeschoss von der
Grundstücksgrenze eingerückt, zum einen, um die Einfahrt in die Garage zu gewährleisten und zum anderen, um die oberen Geschossen klarer hervorzuheben.
Das Sockelgeschoss tritt somit in den Hintergrund, was durch seine auffälligere Fassade wieder aufgewogen und aufgewertet wird. Die Länge der oberen Etagen wird durch geschosshohe hervorspringende Erker aufgelockert. Putz und Farben lösen die geschlossene Fassade weiter auf und verkleinern den langen Gebäudekomplex optisch. Zugunsten eines ausreichend großen Hofes wurden die Vorbauten bis in den Straßenraum hineingezogen.

Fassade
Die Fassaden sind geputzt. Die oberen Geschosse muten farblich zurückgenommen an. Das Sockelgeschoss wurde im optischen Kontrast dazu mit einer auffälligen pixelartigen Keramik-Fassade mit quadratischem Fugenraster gestaltet. Bewusst hat der farbige Putz einen Bezug zu bereits vorhandenen Nachbargebäuden. In Anklang an das vormalige Mühlentor wird an der Einfahrt ins Petriviertel vom Mühlendamm aus eine wichtige optische Dominante gesetzt: die großflächig versetzt auskragenden Erker der oberen Geschosse.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Gedanke der Baugruppe äußert sich in der gegliederten Fassadengestaltung. Diese Gliederung wird sowohl vertikal als auch horizontal aufgenommen. Eine der Topographie geschuldete Sockelzone bietet mit an der Fassade angeordneten Bänken Möglichkeiten der Begegnung. Gleichzeitig werden die Festsetzungen des B-Planes zur Höhenentwicklung eingehalten. Die vom B-Plan abweichende Größe der Austritte im Dachgeschoss ist zu überarbeiten. Die Überschreitung der Baugrenzen beim Baukörperteil Fischerbruch ist städ-tebaulich vertretbar. Ebenso ist die 100%ige Unterbauung des Grundstückes bei einer ent-sprechend intensiven Begrünung des Innenhofes akzeptabel.

Die Regelungen des Gestaltungshandbuches werden weitestgehend eingehalten. Abweichend zum B-Plan befindet sich das Gebäude am Gerbergrabenweg nicht auf der Grundstücksgrenze und muss dann die Einhaltung der Abstandsflächen nachweisen.

Die schematische und damit undifferenzierte Fassadengestaltung zu den drei öffentlichen Straßenräumen wird bemängelt. Die in der Auslobung geforderte Rücksichtnahme gegen-über der historischen Altstadt mit ihren Backsteinbauten ist umgesetzt.

Die Anforderungen an den Hochwasserschutz werden sowohl straßen- als auch hofseitig erfüllt. Die Gestaltung der straßenseitigen Sockelzone mit einer pixelartigen Keramikfassade erscheint dem Preisgereicht unangebracht.

Die Idee der Wohngruppe zeigt sich im Freiraum durch die Zonierung von halbprivaten und gemeinschaftlich vorwiegend für Kinder nutzbaren Flächen. Eine besondere Aufenthaltsqualität wird mit der Arbeit jedoch nicht angeboten.

Den Anforderungen des Bauherrn hinsichtlich unterschiedlicher Wohnformen wird dadurch Rechnung getragen, dass sehr unterschiedliche Wohnungstypen vorgeschlagen werden. Ziel des Bauherrn ist eine überschaubare Bandbreite von Wohnungstypologien, die veränderbar und flexibel nutzbar sind, so dass die Bebauung auch unter wirtschaftlichen Aspekten nutz-bar sein kann. Hier bestehen erhebliche Zweifel beim Preisgericht. Die auskragenden Balkone sorgen für unerwünschte Störungen der Privatbereiche. Anstelle des Gemeinschaftsrau-mes bietet der Verfasser einen innenliegenden Raum an.

Die Erschließung der Tiefgarage vom Fischerbruch ist richtig platziert. Der Zugang zum Treppenhaus am Gerbergrabenweg ist nicht barrierefrei. Der zweite Zugang über den Hof ist mit seiner langen Zuwegung benutzerunfreundlich.

Die Vorgaben des Auslobers zum Energiekonzept werden eingehalten. Die Aussagen zum ökologischen Konzept sind sehr pauschal und allgemein gehalten.