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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2015

Sanierung/Umbau denkmalgeschütztes Wohnquartier „Cottbuser Tor“

Innenhof

Innenhof

2. Preis

Preisgeld: 7.500 EUR

HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit sieht einen Teilabbruch im südwestlichen Teil vor und konzentriert sich konsequent auf die Erhaltung und Aufwertung der denkmalpflegerisch wichtigen symmetrischen Bestandsstruktur im Bereich des Stadteinganges Dresdener Straße.

An der Ecke zur Gallinchener Straße wird ein Neubau als Solitär eingefügt, der die Punktbebauung an der Gallinchener Straße fortsetzt und dabei die Baufluchten der historischen Bebauungen sehr gut aufnimmt. Zwischen Bestand und Neubau wird dadurch ein fußläufig erschlossener Platz aufgespannt, der über einen gemeinschaftlichen Pavillon die dahinterliegenden, privateren Gärten gut abgrenzt. Auf der Rückseite des Pavillons befinden sich die notwendigen funktionalen Elemente wie Müll- und Fahrradplätze, die über einen Weg von der Gallinchener Straße gut erschlossen werden. Hier befindet sich auch die Einfahrt zur Tiefgarage, deren Kapazität die notwendige Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze im öffentlichen Raum stark reduziert und eine qualitätvolle Gestaltung des Außenraums ermöglicht.

Trotz der Solitärstellung des Neubaus gelingt es dem Entwurfsverfasser über die Baukörperanordnung und die Freiraumgestaltung Bestand und Neubau gut zu verbinden.

In Bezug auf den Umgang mit dem verbleibenden Bestand wird die Grundsubstanz weitgehend erhalten. Der Entwurf schlägt eine hofseitig vorgelagerte, neu zu errichtende Übergangszone vor, die teilweise aus offenen Loggien bzw. aus Erweiterungen der innenliegenden Räume besteht. Dadurch wird eine qualitative Verbesserung der Bestandsgrundrisse möglich, die aber durch die massive Ausbildung des Vorbaus zu einer möglichen Verdunklung der Innenbereiche führt und in einer weiteren Bearbeitung verbessert werden müsste. Insgesamt wird aber erreicht, dass wirtschaftliche Grundrisse in variablen Größen angeboten werden können. Die architektonische Gestaltung der vorgelagerten Zone muss in einer weiteren Ausarbeitung mit dem Bestand in Übereinstimmung gebracht werden.

Der Neubau sieht eine Ergänzung der im Bestand vorhandenen Grundrisse vor, insbesondere rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen, die im Bestandsumbau nicht vorgesehen sind. Das innenliegende Treppenhaus des Neubaus ist nach Brandenburgischer Bauordnung nicht zulässig und ist daher umzugestalten.

Die Kostenvorgaben werden nach der internen Plausibilitätsprüfung des Auslobers nahezu eingehalten.

Insgesamt lässt der vorgeschlagene Entwurf durch Herstellung und dauerhafte Beibehaltung der Hofzufahrt, eine unabhängige Umsetzung der Maßnahme und die wirtschaftliche Betreibung des Objektes erwarten.
Blick vom Cottbuser Tor

Blick vom Cottbuser Tor

Lageplan

Lageplan