Einladungswettbewerb | 10/2014
Wohnanlage Eggenberger Gürtel 50 ff
©Kirsch ZT GmbH
1. Preis
Preisgeld: 15.000 EUR
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
+ Die 12m Bauverbotszone zur ÖBB wird freigehalten. Die Nutzung dieser Zone wird dargestellt.
- Im Süden wird der gesetzliche Grenzabstand um 2,5m unterschritten, der gesetzliche Gebäudeabstand im Norden unter anderem durch das Vorrücken der Laubengang- Fassade um 4m unterschritten. Diese Unterschreitungen werden als behebbar angesehen.
+ Die Splitlevel-Wohnungen sind gänzlich entfallen, die Anzahl der Maisonette-Wohnungen wurde auf 15 reduziert.
+ Die geforderte Darstellung der dem Schallschutz dienenden Loggien am Eggenberger Gürtel ist nachvollziehbar.
- Bei den verbliebenen Maisonette-Wohnungen, insbesondere bei den B-Typen, ist das Verhältnis von beheizter Nutzfläche zu Mietzins tragender Aussenfläche sehr ungünstig.
+ Die Möglichkeit zur Ausbildung der Tiefgarage in einem Geschoss wurde dargestellt.
- Im Süden wird der gesetzliche Grenzabstand um 2,5m unterschritten, der gesetzliche Gebäudeabstand im Norden unter anderem durch das Vorrücken der Laubengang- Fassade um 4m unterschritten. Diese Unterschreitungen werden als behebbar angesehen.
+ Die Splitlevel-Wohnungen sind gänzlich entfallen, die Anzahl der Maisonette-Wohnungen wurde auf 15 reduziert.
+ Die geforderte Darstellung der dem Schallschutz dienenden Loggien am Eggenberger Gürtel ist nachvollziehbar.
- Bei den verbliebenen Maisonette-Wohnungen, insbesondere bei den B-Typen, ist das Verhältnis von beheizter Nutzfläche zu Mietzins tragender Aussenfläche sehr ungünstig.
+ Die Möglichkeit zur Ausbildung der Tiefgarage in einem Geschoss wurde dargestellt.
©Kirsch ZT GmbH
©Kirsch ZT GmbH