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Nichtoffener Wettbewerb | 11/2015

Wohnbebauung in der Sintstraße

2. Preis

THuM Ateliers

Architektur

Erläuterungstext

1. Nachbarschaft - Bebauungsform
Die zukünftige Bebauung auf dem Grundstück an der Sintstrasse soll maßstäblich eine Schnittmenge zwischen der kleinteiligen Arbeiterwohnsiedlung im Norden und den südlich angrenzenden Gewerbe- und Industriehallen darstellen. Der Entwurf geht zwar auf die Struktur der bestehenden Wohnhäuser ein, will aber keine zeitgenössische Interpretation oder Wiederholung von einzeln stehenden Gebäuden sein. Die Bebauung versteht sich eher als eine Art Verlängerung und Ausdehnung des Bestehenden, die genug Raum für eine Verdichtung und Komprimierung des Wohnens schafft. Die Dimensionierung und Ausweitung erfolgt mit Hilfe des Baukörpertypus der Zeile.

2. Paare – Zugänglichkeiten
Die nördlich angrenzenden Wohnhäuser sind innerhalb eines klaren, linear ausgerichteten Rhythmus angeordnet. Dem Außenraum, als Distanzgeber zwischen den Gebäuden, wird hier genau soviel Bedeutung gegeben wie dem Bauvolumen selber. Bezugnehmend auf diese Positionierung erstreckt sich die neue Wohnbebauung in angemessenem Abstand in Form von 2 parallel verlaufender Zeilen von Nordwest nach Südost. Diese beiden Zeilen bilden zusammen ein stadträumliches Paar, ein Motiv das in der benachbarten Siedlung bereits eingesetzt wurde und welches sich hier wieder findet. Dort ist das Paar nicht nur für die Sequenzbildung des Außenraums, sondern auch für die Definition der unterschiedlichen Seiten der Gebäude zuständig. Im nahen Abstand der gegenüber liegenden Gebäude befinden sich immer die Eingangsbereiche während der weite Abstand Platz für Begrünung schafft. Genauso sollen innerhalb der neuen Paarbildung die Zugänge vom Bereich zwischen den Gebäuden erfolgen, wohingegen die gegenüber liegenden Gebäudeseiten nach außen zur Nachbarschaft hin kommunizieren werden. Diese Differenzierung soll auch in der Außenanlagen und Fassadengestaltung ablesbar ein.

3. Horizontalität - Ausblick
Die Bebauung entlang der Sintstrasse ist 2- bis 3 geschossig geprägt. Auch die Flächen der Gewerbebauten unterstreichen das horizontale Empfinden des Stadtraums. Wenn Bauteile diese 3-Geschossigkeit überragen, bietet sich den BewohnerInnen ein Blick in die Innenstadt, in den Donau(hafen)bereich, weiter hinaus in die Landschaft. In Abhängigkeit dieser Ausblicke und der Belichtung weisen die beiden Zeilen eine unterschiedliche Entwicklung in den Gebäudehöhen auf, sie reichen von einer 1-Geschossigkeit im mittleren westlichen Baukörper bis hin zu einer 8-Geschossigkeit im südlichen Abschnitt des Ostbaukörpers. Jede Zeile verfügt über 2 Erschließungskerne, die Wohnungen sind bis zum 1 bzw. 3 Geschoß 2- hüftig ausgerichtet bis sie sich turmartig weiterentwickeln und die Wohnungen sich nach 2, manchmal nach 3 Seiten hin orientieren.

4. Aussenräume – Lärm
Der Bereich zwischen den Zeilen wird als Zugangsbereich, Aufenthalts- und Gemeinschaftraum genutzt. So wie die Zeile eine komprimierte Form des Wohnens ist, soll der Zwischenbereich eine komprimierte Form des Grünraums darstellen, der durch sehr dicht gepflanzte Baumreihen charakterisiert ist. Dieses Grün stellt auch einen Puffer und Schutz vor den Lärmquellen der Umgebung dar, aber auch um die Einsichtigkeit die das Gegenüber der Körper generiert zu limitieren. Zusätzlich werden die Wohnungen, die zum Gemeinschaftsraum hin ausgerichtet sind mit „überhoÅNhten“Balkone ausgestattet mit deren Hilfe die BewohnerInnen die Einsichtigkeit durch Schiebeelemente selbst regulieren können.

5. Wohnungsergänzungen – temporäre Nutzungen
Nicht nur in räumlicher und typologischer Hinsicht möchten wir auf die benachbarte Siedlung eingehen. Denn es bietet sich aufgrund der besonderen Situation des teilweisen Leerstandes und dem publizierten Vorschlag einer temporären Nutzung die einmalige Möglichkeit Programme und Funktionen dort unterzubringen die das Wohnen - zumindest für eine geraume Zeit - ergänzen können. Der Wettbewerbsbeitrag inkludiert daher den Vorschlag dass am Nachbargrundstück Aktivitäten angesiedelt werden sollen, die aufgrund der strengen Reglements bei Wohnungsneubauten nicht mitgeplant werden, die aber für die Entwicklung von Gemeinschaft wesentlich wären. Arbeitsräumlichkeiten, kleine Reparaturwerkstätten, Lagerräume, Räume zur Kinderbetreuung, usw.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das eingereichte Wettbewerbsobjekt sieht zwei langgestreckter Körper in paralleler Ausrichtung zur Sintstraße vor. Die Baukörper sind auf „Lücke“ in Fortsetzung der Freiräume der denkmalgeschützten Arbeiterwohnhäuser angeordnet. Sie sind höhenmäßig gestaffelt, wobei der östlich situierte Baukörper zum Betriebsbaugebiet 8 Geschoße aufweist und sich über einen dreigeschossigen Bauteil auf 4 Geschoße aufteilt. Der westliche Bauteil ist im nördlichen Abschnitt 5 geschossig und treppt sich über einen eingeschossigen Bauteil auf einen dreigeschossigen zum Bahngeleise ab. Großzügige Balkone und Auskragungen verleihen den Wohnungen zusätzliche Aufenthaltsqualität und bereichern die Architektur. Erschlossen werden die Baukörper über einen großzügigen, dazwischenliegenden Freiraum Die erforderlichen Abstellplätze sind entlang der Gleisanlage und der Sintstraße oberirdisch angeordnet, der Rest in einer Tiefgarage im nördlichen Grundstücksteil.
Das Projekt überzeugt dadurch, dass nicht die bestehende Struktur und Höhenentwicklung weitergeführt wird, sondern eine städtebaulich spannende Bauform dem Bestand entgegengesetzt wurde, die auch großzügige Freiräume schafft und gleichfalls den Wirtschaftlichkeitskriterien entspricht. Das Heranrücken der 5-geschossigen Bebauung an die denkmalgeschützten Arbeiterwohnhäuser erscheint städtebaulich als nicht adäquate Lösung.