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Einladungswettbewerb | 08/2016

Städtisches Wohnen - Neuerrichtung von Wohngebäuden an drei Standorten

1. Preis / Bahnhofstraße

Preisgeld: 6.000 EUR

Wolfgang Frye + Partner Architekten mbB

Architektur

Erläuterungstext

Der vorliegende Entwurf für das Plangebiet an der Bahnhofstraße schließt die Lücke zwischen den beiden flankierenden, denkmalgeschützten Gebäuden.
Der Baukörper nimmt die Breite des auf der Grundstücksgrenze gelegenen Bestands im Osten auf und erstreckt sich über die gesamte Grundstücksbreite.
Höhe und Dachform des Entwurfs orientieren sich an dem denkmalgeschützten Gebäude auf der Ostseite. Im Gegensatz zu den benachbarten Bauten ist der Entwurf dreigeschossig mit einem ausgebauten Dachgeschoss konzipiert um ein Maximum an möglichem Wohnraum zu erzielen.
Die Gestaltung eines einzelnen, kompakten Baukörpers in Verbindung mit einer flexiblen Grundrissstruktur, der Ausbildung einer hochgedämmten Hülle und der zurückhaltenden Dimensionierung von Fensterflächen stellt eine nachhaltige, wirtschaftliche und langlebige Architektur sicher. Das Verblendmauerwerk der zweischaligen Fassade ist aus sandfarbenen Ziegeln geplant, deren Farbton das Gebäude zwar als eigenständigen Baustein erscheinen lässt aber auch eine Verbindung zur Nachbarschaft herstellt.
Vor- und zurückspringende Schichten gliedern die Fassade und nehmen Bezug auf die Gestaltung der denkmalgeschützten Häuser.
Ein großzügig verglastes Treppenhaus auf der Straßenseite sorgt für eine optische Teilung des Gebäudes und fügt den Baukörper harmonisch in den Straßenraum ein.
Die insgesamt 13 geplanten Wohneinheiten sind als Vierspänner organisiert um ein möglichst effizientes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche zu gewährleisten.
5 Dreizimmerwohnungen, 3 Zweizimmerwohnungen sowie 5 Apartments verteilen sich auf 3 Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Grundsätzlich werden pro Geschoss zwei mittig angeordnete Apartments durch eine Zwei- und eine Dreizimmerwohnung gerahmt. Die L-förmigen Grundrisse der Zwei- und
Dreizimmerwohnungen ermöglichen eine Trennung zwischen den Individualräumen und den gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Wohn-, Koch- und Essbereiche bilden einen räumlichen Zusammenhang, können bei entsprechender Gestaltung aber auch getrennt voneinander genutzt werden. Alle Wohnungen verfügen über einen privaten Freibereich in Form einer Terrasse, einer Loggia oder eines Balkons. Die barrierefreie Erschließung aller Wohnungen ist durch einen ebenerdigen Zugang und einen Aufzug sichergestellt.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser organisiert das Wohnen an dieser Stelle in nur einem Riegel, der sich über die gesamte Grundstücksbreite erstreckt und sich in der Tiefe und Traufhöhe an der Nachbarbebauung orientiert.
Die damit gewonnene Außenraumgröße wird in ihrer Qualität durch das großflächige Parken im hinteren Grundstücksbereich geschmälert.
Die Erschließung der Wohnungen erfolgt wirtschaftlich und barrierefrei über ein zentral angeordnetes Treppenhaus.
Die Wohnungsqualität selbst leidet zum Teil an zu langen Fluren und Stichfluren, die Chance zum ‚Durchwohnen‘ von der Straße zum Hof ist nicht überall gegeben.
Bei Anordnung einer Tiefgarage im hinteren Grundstücksbereich bestände die Chance für einen zusätzlichen Wohnriegel und einen zusätzlichen Baukörper mit einen dazwischenliegenden Innenhof mit hoher Aufenthaltsqualität.
Bauform und Fassadengestaltung gehen durchaus auf die Umgebung ein, die Darstellung des Treppenhauses nach außen ist zu überarbeiten.