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Mehrfachbeauftragung | 01/2019

Wohnbebauung Heidelberger Straße/ Hebelstraße in Walldorf

2. Rang

arch. + ing. büro werner herrmann

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau: Das städtebauliche Konzept setzt mit zwei großformatigen, kompakten Baukörpern entlang der Hebelstraße ein klares Konzept um. Hierdurch ergibt sich im Bereich der Heidelberger Straße eine großmaßstäbliche Giebelfigur. Die vom Verfasser intendierte Torsituation kann nicht nachvollzogen werden. Der Anschluß an das bestehende Gebäude Sand-/Heidelberger Straße stellt keine nachhaltige Lösung dar. Die große Gebäudetiefe in Zusammenspiel mit den Vorgaben zur Dachneigung führt zu einem Bauvolumen, welches nicht dem Kontext bzw. Maßstab der Umgebung gerecht wird. Durch die Setzung der Gebäude dicht an der Hebelstraße entstehen keine qualitätvollen Vorzonen bzw. Eingangsbereiche. Die Konzeption lässt eine eindeutige Aufteilung zwischen sozialem und frei finanziertem Wohnungsbau zu. Der breit angelegte Zwerchgiebel auf der Südseite erweckt den Anschein einer Dreigeschoßigkeit und wird als nicht angemessen betrachtet.

Freiflächen und Außenanlagen: Zwischen den beiden Baukörpern entsteht eine trichterförmige Fläche. Diese, nur von der Zufahrtsrampe dominierte Fläche, besitzt keine Aufenthaltsqualität. Die Fahrradstellflächen sind zu gering bemessen und falsch platziert. Die Kinderspielflächen überzeugen in der Anordnung nicht. Die öffentlichen Stellplätze werden entlang der Wilhelmstraße nachgewiesen.

Beide Baukörper verfügen über je ein Parkgeschoß, welche gemäß der Topographie angeordnet sind. Jedes Gebäude verfügt über in sich abgeschlossene Parkierungen und weist die geforderten Stellplätze nach. Die Ausbildung einer Fahrgasse für eine geringe Stellplatzanzahl erzeugt einen hohen Flächenverbrauch. Die Müllabstellflächen sind nur in Teilen nachgewiesen.

Funktionalität der Wohnangebote: Beide Baukörper sind als wirtschaftliche Vierspänner organisiert und sind mit ihren Wohnbereichen nach Süden orientiert. Bedingt durch Gebäudetiefe entstehen einseitig belichtete Wohnungen mit Bädern und Küchen ohne Tageslicht und ohne natürliche Belüftung. Die Grundrisse der beiden Regelgeschoße sind klar zoniert und erscheinen wirtschaftlich darstellbar. Nur bei Einbau eines Aufzugs kann die barrierefreie Erschließung des gesamten Erdgeschoßes nachgewiesen werden. Die Anordnung von Abstellräumen im Dachgeschoß wird kritisch gesehen. Hier hätte zusätzlicher Wohnraum entstehen können.

Architektur und Gestalt: Die ruhige, unaufgeregte Fassadensprache wird positiv bewertet.

Wirtschaftlichkeit: Der vorliegende Entwurf lässt eine wirtschaftliche Errichtung erwarten.