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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2020

Neubau einer Wohnanlage im Ortsteil Burgrain in Garmisch-Partenkirchen

1. Preis

Preisgeld: 21.000 EUR

hirner & riehl architekten und stadtplaner partg mbb

Architektur

Lex Kerfers_Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GbR

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Die kompakte Anordnung der Gebäude- und Erschließungs- bzw. Parkierungsflächen ermöglicht einen geringen „Fußabdruck“ und ein Angebot unterschiedlicher Freiräume zur gemeinschaftlichen Nutzung auf mehreren Ebenen und mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten. Vorplatz und überdeckter Eingangsbereich fungieren als geschützte Aufenthaltsbereiche und können bei einer reduzierten Stellplatznutzung flexibel erweitert werden, z. B. für Tischtennis, Werkhof etc. Die Grünfläche bietet unterschiedliche Bereiche: Sitzgruppen zum Treffen, Grillen etc. im Westen, einen Kinderspielplatz am Pumpenhaus, mit Einbeziehung des vorhandenen Walls und eine Spielwiese. Die EG-Wohnungen erhalten Terrassen. Ergänzt wird das Angebot durch eine großzügige Dachterrasse im 1. OG, die auch zum gemeinsamen Gärtnern genutzt werden kann. Über den Laubengang sind alle Wohneinheiten auf kurzem Weg mit den Freiflächen und dem Dammweg verbunden.

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebauliche Qualität
Die Baukörper bilden einen in angemessenem Abstand zu den Lärmquellen und nach Süden geöffneten, gut proportionierten und für alle nutzbaren Hofraum. Die Gliederung der Baumasse und die Höhenstaffelung fügen sich gut in die umgebende Bebauung ein. Ein stufenloser Fuß- und Radweg führt in ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung von der Steigfeldstraße zum Loisachdamm. Die Ausrichtung aller Wohnungen nach Süden und Westen schafft für alle Wohnungen eine gleich hohe Wohnqualität.

Qualität der Freianlagen und Nebenanlagen
Die Freiflächengestaltung ist von hoher Qualität. Positiv hervorzuheben ist die großzügige Zonierung der Freiflächen mit einem fließenden Übergang von der öffentlichen Wegeverbindung zum Damm über eine halböffentliche Rasenfläche mit angrenzendem Erschließungsweg hin zu privaten Garten- und Terrassenbereichen im Erdgeschoss und einer gemeinschaftlich nutzbaren Dachterrasse im 1. Obergeschoss. Durch die im Erdgeschoss der Gebäude vorgesehenen Nebenanlagen kann auf eine weitere Versiegelung der Freiflächen verzichtet werden.

Architektonische und gestalterische Qualität
Baukörper, Fassaden und Dach sind ansprechend gelöst. Durch das Terrassengeschoss entsteht eine gegliederte Abstufung der Gebäudehöhe. Die Grundrisse funktionieren gut, bieten jedoch meist nur eine Wohnküchenlösung. Alle Aufenthaltsräume sind lärmabgewandt. Statt eines Waschraums wird ein ansprechender Ge-meinschaftsraum mit Dachterrasse angeboten.

Effizienz der inneren und äußeren Erschließung
Die Parkierung wird mit geringem Aufwand und wenig Versiegelung ebenerdig von der Steigfeldstraße direkt unter dem Gebäude gelöst. Die Erschließung ist mit zwei Treppenhäusern und einem Aufzug sehr wirtschaftlich, ist allerdings hinsichtlich der Fluchtwege zu optimieren. Leider kann die Dachterrasse nur von den Woh-nungen im 1. Obergeschoss genutzt werden. Die Zugänglichkeit dieser ist zu überprüfen.

Die Zuordnung der Rollstuhl gerechten Wohnungen im Erdgeschoß ist positiv zu bewerten, allerdings ist die Zugangssituation räumlich auf den ersten Blick wenig attraktiv gelöst. Unter dem Aspekt der Barrierefreiheit ist die Empfangssituation sehr funktionell und wird von den Bewohnern der Rollstuhl gerechten Wohnungen sicher begrüßt. Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms Die Arbeit liegt bei Wohnungsanzahl und Flächen im unteren Bereich. Die Anzahl der Rollstuhl gerechten Wohnungen ist übererfüllt. Die Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen sind zu groß dimensioniert.

Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
Die Lösung erscheint bis auf das vorgeschobene Terrassengeschoss insgesamt sehr wirtschaftlich. Die vorgeschlagene Konstruktion verspricht eine wirtschaftliche Bauweise und Unterhalt. Die geringe Anzahl der Wohnungen kann durch die gelungene Gesamtkonzeption kompensiert werden.

Lärmschutz
Der Schallschutz zur Bahn wird mit dem Gebäuderiegel und durchgesteckten Grundrissen gelöst. Es entstehen lärmabgewandte Fassaden für die Belüftung von Schlaf- und Wohnräumen sowie ruhige Außenbereiche. In Hinblick auf das Gewerbe wird der notwendige Mindestabstand eingehalten.