Einladungswettbewerb | 06/2021
Bebauung Andritz Zentrum (AT)
©Atelier Frühwirth
2. Preis
Preisgeld: 8.000 EUR
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Verfasser schlägt entlang der Andritzer Reichstraße eine 4-geschossige Riegelverbauung mit zurückgesetztem Penthaus-Geschoss vor. Die Erschließung erfolgt über zwei natürlich belichtete Stiegenhauskerne.
Entlang der Rohrbachergasse wird ein 3-geschossiges Punkthaus ebenfalls mit Penthaus konzipiert. Das Projekt überzeugt in städtebaulicher Hinsicht durch die gute Situierung von zwei kompakten Baukörpern, welche großzügige Außenbereiche generieren. Raumhohe Verglasungen mit vorgesetztem Sprossengeländer strukturieren eine streng geometrisch angelegte Fassade und sorgen für gute Belichtungen aller Wohnungen. Die Wohnungen sind zum Teil zweihüftig angeordnet, Loggien entlang der Andritzer Reichsstraße gliedern die Fassade. Sie werden hinsichtlich der zu erwarteten Schallimmissionen und der gegebenen Aussichten jedoch kritisch gesehen. Besonders gewürdigt wird die gute Konzeption der Erdgeschosszonen, wenngleich der Zugang zum südlichen Stiegenhaus in Abstimmung mit den Gewerbeflächen zu verbessern wäre. Die den Erdgeschosswohnungen zugeordneten Einzelgärten schränken die allgemeinen Aufenthaltszonen ein und werden nach Einschätzungen des Preisgerichts in der dargestellten Form zu Konfliktsituationen führen. Die Anlage von NO-orientierten Wohnungen erschweren die Vermarktung der im Übrigen gut konzeptionierten Wohnungen.
Entlang der Rohrbachergasse wird ein 3-geschossiges Punkthaus ebenfalls mit Penthaus konzipiert. Das Projekt überzeugt in städtebaulicher Hinsicht durch die gute Situierung von zwei kompakten Baukörpern, welche großzügige Außenbereiche generieren. Raumhohe Verglasungen mit vorgesetztem Sprossengeländer strukturieren eine streng geometrisch angelegte Fassade und sorgen für gute Belichtungen aller Wohnungen. Die Wohnungen sind zum Teil zweihüftig angeordnet, Loggien entlang der Andritzer Reichsstraße gliedern die Fassade. Sie werden hinsichtlich der zu erwarteten Schallimmissionen und der gegebenen Aussichten jedoch kritisch gesehen. Besonders gewürdigt wird die gute Konzeption der Erdgeschosszonen, wenngleich der Zugang zum südlichen Stiegenhaus in Abstimmung mit den Gewerbeflächen zu verbessern wäre. Die den Erdgeschosswohnungen zugeordneten Einzelgärten schränken die allgemeinen Aufenthaltszonen ein und werden nach Einschätzungen des Preisgerichts in der dargestellten Form zu Konfliktsituationen führen. Die Anlage von NO-orientierten Wohnungen erschweren die Vermarktung der im Übrigen gut konzeptionierten Wohnungen.
©Atelier Frühwirth
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