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Investorenwettbewerb | 07/2022

Arealentwicklung für Wohnen und Gewerbe in Gossau (CH)

Teilnahme

Wir sind Stadtgarten

Investor*in

Stücheli Architekten

Architektur

Nipkow Landschaftsarchitektur BSLA SIA

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die insgesamt gute städtebauliche Konzeption wird nach der Zwischenbesprechung weiter konkretisiert. Die Innenhöfe erhalten ein klares Profil. Die privaten Bereiche sind prägnanter herausgearbeitet und der Hof mit einer homogenen öffentlichen Fläche und grossen Bäumen gut gestaltet. Auch in diesem Vorschlag können die Bäume alt werden. Um die Bebauung herum ist ein vielfältiger grüner Gürtel vorgesehen. In den Erläuterungen wird von einer «Insel» gesprochen, was im Hinblick auf die Integration der Überbauung ins Quartier nicht angestrebt ist.
Städtebaulich ist der Verzicht auf ein Attikageschoss nachvollziehbar. Während die Aussenräume mit drei Baukörpern in der vorgeschlagenen Form im Hinblick auf eine gute Belichtung noch verträgliche Proportionen aufweisen, würde ein weiteres Geschoss diese massgeblich beeinträchtigen, was wiederum einen negativen Einfluss auf den Wohnwert hätte.

Nach wie vor sind die Wohnungen, namentlich im Erdgeschoss, gut angedacht, und die vorgeschlagenen differenziert hohen Räume werden positiv besprochen. Hingegen überzeugen die innere Wohnungsorganisation und Einteilungen noch nicht in allen Belangen. Die verhältnismässig geringen Schottenabstände generieren keine günstigen Proportionen für die Wohnzimmer. Auch fehlen teilweise die Garderobenbereiche bei den Zugängen. Die Vielfalt der Wohnungstypologien ist zwar recht gross, aber insgesamt stark von der inneren baulichen Struktur geprägt.

Diese teilweise beengten Verhältnisse werfen im Hinblick auf Eigentumswohnungen (und deren Wiederverwertung) einige Fragen auf. Die Erschliessung über Loggien in der vorgeschlagenen Form wirkt recht forciert. Doch auch wenn der Vorschlag den Laubengang als Begegnungszone neu entdeckt und als interessante Lösung präsentiert, geht der Verzicht auf einen privaten Aussenbereich zu weit, zumal der vorgeschlagene Aussenbereich auch noch durch den allgemeinen Durchgang beschnitten wird. Der ursprüngliche Genossenschaftsgedanke hätte hier allenfalls Entlastung gebracht. Die grosse Anzahl gleicher Wohnungstypen wäre allerdings auch in jenem Fall in der Vermarktung anspruchsvoll gewesen; bei «normalen» Eigentumswohnungen ist dies kaum realistisch. Hier wäre in Bezug auf den privaten Aussenrum eine Korrektur angezeigt gewesen.

An der Ecke Bischofszellerstrasse/Nelkenstrasse ist nun ein Gemeinschaftsraum vorgesehen. In der ursprünglichen Fassung kam diesem Bereich noch eine grössere Bedeutung zu. In der vorliegenden Fassung fragt man sich, ob dieser Raum an der richtigen Stelle liegt. In seiner Grösse entspricht er der Neubebauung, schafft aber kein darüberhinausgehendes Angebot. Für diese begrenzte Nützlichkeit ist er an der vielbefahrenen Bischofszellerstrasse etwas deplatziert.

Die Erschliessung der Wohnungen im Erdgeschoss ist unterschiedlich und variabel, was positiv bewertet wird. In den Obergeschossen erfolgt sie über eine zentrale Lift- und Treppenanlage und die bereits erwähnten Laubengänge. Diese sind grosszügig angedacht und als Laubengänge durchaus attraktiv gestaltet. Die Erschliessung der Tiefgarage erfolgt über eine offene Rampe an erschliessungsmässig guter, jedoch auch räumlich prominenter Stelle. Die Tiefgaragen sind knapp bemessen, aber gut platziert. Der Aushub ist klein. Insgesamt leistet der Vorschlag einen guten Beitrag zu einer innovativen konzeptionellen Nachhaltigkeit.

Die Erstellungskosten lassen, zusammen mit dem Baurechtszins, attraktive Wohnungspreise erwarten. Dazu trägt auch die vorgeschlagene und nachvollziehbare Hybridbauweise zu. In wie weit ein konsequenter Holzbau verfolgt werden kann oder soll, bleibt offen. Jedenfalls dürfte die vorliegende Lösung sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nachhaltig sein.
Zusammenfassend bedauert das Beurteilungsgremium, dass mit dem nachvollziehbaren Entscheid weg von einer Genossenschaft hin zu Stockwerkeigentum, keine Reaktion in der inneren Organisation der Wohnungen erfolgt ist. Unabhängig davon zeigt sich jedoch auch, dass das mit drei Baukörpern besetzte Areal keine weitere Erhöhung der Baukörper zulässt, ohne dass dadurch die Innenhöfe beträchtlich beeinträchtigt werden. Der ökonomische Spielraum auf der Basis der vorgeschlagenen Konzeption ist damit doch erheblich eingeschränkt.