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Einladungswettbewerb | 10/2022

Wohnungsneubau in Bregenz (AT)

1. Preis

Baumschlager Hutter Partners

Architektur

Erläuterungstext

Drei Häuser in ortstypischer Körnung bilden einen gemeinsamen, zentralen Hofraum, welcher das Zentrum der Kleinwohnanlage darstellt. Die Gebäude knüpfen mit ihren Dachformen an die Häuser in der unmittelbaren Nachbarschaft an. Ihre klare und präzise Setzung im städtebaulich heterogenen Umfeld schafft Identität und Adressbildung.

In ihrer Volumetrie und Höhenentwicklung, mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss, reagieren die Baukörper in ihrer Maßstäblichkeit auf die umgebende Bebauung in der Fritzstraße und gliedern sich harmonisch in das Quartier ein.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Preisgericht würdigt einstimmig die vorgeschlagene Lösung mit drei, um einen zentralen Hof gruppierten, Baukörpern mit gut ausformulierten Baumassen sowie einer differenzierten Dachlandschaft aus unterschiedlich geneigten Satteldächern, die sich sehr gut in die Umgebung einfügen. Das Zusammenfügen der drei Gebäude zu einer Großform führt zu einer Beruhigung in der heterogenen Umgebung und hilft in der Transformation der noch relativ locker bebauten Umgebung in einen urbaneren Stadtteil. Die kontextuelle Auseinandersetzung mit der Bautypologie der Nachbarhäuser ist wesentliches Leitmotiv des Entwurfs. Geschossigkeit und Körnung fügen sich trotz einer Nachverdichtung sensibel in die Umgebung ein und formulieren an diesen Ort ein starkes Statement. Die fein differenzierte Ausbildung der Fassaden wird ausdrücklich gewürdigt. Die Erschließung durch einen halböffentlichen Hof schafft Identität mit einem hohen Wiedererkennungswert. Das Preisgericht beurteilt die Erschließung der Tiefgarage über die Fritzstraße überwiegend positiv und begrüßt die an diesem Ort vorgeschlagene Begrünung des Straßenraums. Die vergleichsweise große Hüllfläche und die Profilierung der Baukörper sind im Weiteren wirtschaftlich zu untersuchen. Die Ausloberin erwartet sich im Zuge der Verhandlungen den differenzierten Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Funktion. Spielflächen sind nach den gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen. Sollte der Nachweis einer wirtschaftlichen Umsetzung des Projektes nicht erbracht werden können, behält sich die Ausloberin vor, die Verhandlungen mit dem 2. gereihten Architekturbüro zu führen.