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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2018

Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts in Bad Reichenhall

Anerkennung

Lechner · Lechner Architekten GmbH

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

OK Landschaft I Andreas Kicherer

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit zeigt eine klare städtebauliche Konzeption, die in zwei Feldern einerseits die Typologie des angrenzenden Geschoßwohnungsbaus fortsetzt und andererseits das neue Landratsamt als Schlusspunkt im Osten prominent platziert. Die Wohnbebauung, die sich an der Topografie orientiert, bildet ein homogenes Quartier. Es wird ausschließlich Geschoßwohnungsbau vorgeschlagen, der zukünftiges Potenzial im Bereich des „bezahlbaren“ Wohnungsbaus schafft. Die Erschließung der Gebäude erfolgt konsequent von Norden über Wohnwege. Damit entsteht ein autofreies Wohnquartier und es können die Freiraumfugen im Süden für wohnungsbezogene Freiflächen und Gärten gut genutzt werden. Der Nachteil dieser Zeilenstruktur ist der damit verbundene indifferente öffentliche Raum ohne Hierarchisierung. Die Realisierung einer sozialräumlichen Mitte als Quartierstreffpunkt ist nur schwer machbar. Dies wird vom Preisgericht als ein Schwachpunkt der Konzeption gesehen. Positiv wirkt sich die Grünfuge zwischen vorhandener Bebauung und dem neuen Quartier aus. Damit kann der wertvolle Baumbestand erhalten bleiben und die klimatische Funktion der Frischluftschneise bleibt partiell wirksam. Darüber hinaus entstehen hier auch sehr gut nutzbare und qualitativ hochwertige Aufenthaltsbereiche im Freien für die Mitarbeiter. Das Grundkonzept der Erschließung, die von außen erfolgt, vermeidet Belastungen der neuen Wohnlagen durch Verkehr, konzentriert aber auch zukünftig den gesamten Erschließungsverkehr auf die Salzburger Straße, deren zusätzliche Belastungsfähigkeit nur noch wenig Spielraum aufweist. Der Froschhamerweg wird damit allerdings vom Erschließungsverkehr völlig freigehalten Es entstehen keine Belastungen für die Anwohner. Eine Bushaltestelle mit Wendeplatz ist funktional richtig dem Eingang zum Landratsamt zugeordnet. Aussagen, wie das Quartier mit dem Bahnhaltepunkt verbunden werden kann fehlen. Das Landratsamt ist als kompakter, signifikanter Baukörper geplant. Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Erstellung erscheinen konzeptionell gegeben. Die prominente Platzierung als Auftakt zur Stadt ist plausibel und bildet einen guten Stadteingang. Der Eingang zur Salzburger Straße ist richtig platziert. Die Anordnung des Parkens für das Landratsamt am östlichen Gebietsrand stellt einerseits eine kostengünstige und auch langfristig reversible Lösung dar, prägt allerdings auch erheblich den neuen östlichen Stadtrand. Insgesamt zeigt die Arbeit einen Ansatz, der sehr stark von funktionalen Aspekten geprägt ist. Die Arbeit hält in ihrer Durcharbeitung vieles offen und zeigt nicht zu viele konkrete Vorfestlegungen. Dies muss nicht nur als Defizit bewertet werden, sondern kann mit den damit verbundenen Spielräumen für zukünftige Entwicklungen auch als eine Stärke des Beitrags gesehen werden. Das vorgeschlagene Freiraum-­ und Landschaftskonzept basiert auf einer gründlichen und richtigen Analyse der kontextuellen Bezüge. Insbesondere die im Süden verlaufende Grünzäsur, die die vorhandenen Vegetationsbestände respektiert, gibt hier die richtige Antwort. Leider gelingt es mit dem vorgeschlagenen Entwurf weder, eine identifizierbare Mitte des Wohnumfeldes zu schaffen, noch das Ankommen am Landratsamt räumlich überzeugend zu inszenieren. So verhaftet die Freiraumkonzeption in wenig differenziertem Siedlungsgrün und im rein funktionalen Zuordnen von Notwendigkeiten. Die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden sowohl in den Aufenthaltsbereichen im Außenbereich des LRA als auch in den Außenwohnbereichen von Wohngebäuden überwiegend eingehalten. Der Entwurf sieht hierfür eine ausgeprägte Riegelbebauung ohne Baulücken entlang der B 20 vor. Hohen Verkehrslärmbelastungen, welche an den der B 20 zugewandten Fassaden auftreten, wird mit einer konsequenten Grundrissorientierung (Ausrichtung der zum Lüften notwendigen Fenster von Schlafräumen zur lärmabgewandten Seite) und/oder schallgedämmten Lüftungseinrichtungen begegnet. Die nach Nordwesten zeigende Fassade des LRA ist ebenfalls als hoch lärmbelastet anzusehen, weshalb hier erhöhter baulicher Schallschutz erforderlich wird.