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Einladungswettbewerb | 06/2019

Städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Märchenwald-Areal in Grafrath

Modell

Modell

2. Preis

meuer - planen beraten Architekten GmbH

Architektur

Stautner+Schäf Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB

Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau

Erläuterungstext

Städtebauliche Entwurfsidee
Der städtebauliche Entwurf sieht drei in sich abgeschlossene Baugebiete auf dem Grundstück Flur-Nummer 1206 des ehemaligen Märchenwaldes vor.
Der südliche Bereich zur Nördlichen Villenstraße hin gelegen bieten mit nach Südwesten ausgerichteten 3- bzw. 2-geschossigen Baukörpern gute Grundrissmöglichkeiten. Die Gebäude sind komplett unterkellert, die Unterbauung der Freiflächen ermöglicht die Schaffung einer Tiefgarage mit 72 PKW-Stellplätzen. Die Erschließung erfolgt von Nordosten über innenliegende Treppenhäuser. Für die Baukörper sind Pultdächer vorgesehen, die sich nach Südwesten öffnen.
Ein weiteres, zweigeschossiges Wohngebäude wird nördlich des Finkenwegs vorgesehen.
Es kann durch Realteilung komplett vom restlichen Grundstück abgeteilt werden, wenn für die Erschließung Geh- und Fahrtrechte berücksichtigt werden. Das Haus beinhaltet etwa ein Siebtel der gesamten entstehenden Wohnfläche.
Der im nördlichen Teil des Baugebietes gelegene Kindergarten ist für Eltern und Kinder nur fußläufig erreichbar. Zwei zweigeschossige und ein eingeschossiger Baukörper, die durch eine verglaste Aula miteinander verbunden werden, öffnen sich in ihrer Anordnung nach Südosten, wo der große Freispielbereich den Blick in den großartigen Baumbestand einbezieht.
Die Gebäude erhalten begrünte Flachdächer.
Auf der östlichen Grundstücksfläche werden drei dreigeschossige Wohnhäuser für die Seniorengenossenschaft geplant. Die quadratischen Punkthäuser mit Zeltdach können durch das jeweils mittig angeordnete Treppenhaus Wohnungen in alle Himmelsrichtungen bieten. Zwischen den drei Häusern wird ein Platz gestaltet, der den Bewohnern Aufenthalts- und Kommunikationsmöglichkeiten im Freien bietet. Von hier ist auch die Erschließung der Häuser geplant.
Zwei der Gebäude verbindet ein erdgeschossiger Gemeinschaftsbereich.
Das Flurstück 721/5 wird nicht bebaut. Im Entwurf zur Freiflächengestaltung ist hier lediglich ein Gemeinschaftsspielplatz vorgesehen. Es ist denkbar, dass die Gemeinde dieses Flurstück zu einem späteren Zeitpunkt gesondert verkauft oder bebaut. Unabhängig vom Baumbestand bietet sich auf den ersten Blick an, hier eine über den Finkenweg erschlossene Bebauung zu planen.

Konzept Erschließung und ruhender Verkehr
Es war uns wichtig, möglichst wenig Autoverkehr auf das Grundstück zu bringen. Daher wird nur an einer Stelle eine Einfahrt vorgesehen – an der südöstlichen Ecke, wo sich auch momentan die Zufahrt befindet. Hier werden gleich im Anschluss die Hol- und Bring-Stellplätze für die Eltern der Kindergartenkinder und die Besucherstellplätze für die Wohnbebauung angeordnet. Lediglich für Sonderfahrzeuge (Feuerwehr, Krankenwagen) und für die Anlieferung zum Hans-Leipelt-Haus ist die durch das Gelände führende Straße verfügbar. Die Stellplätze für die Bewohner der Wohnanlage und die Kindergartenangestellten befinden sich in der Tiefgarage, die über eine Rampe direkt von der Nördlichen Villenstraße erschlossen wird.
Die 25 erforderlichen Stellplätze für die Seniorenwohnanlage werden oberirdisch in Carports oder nicht überdacht geplant. So sind die Wege von Stellplatz zu Wohnung überschaubar, zumal sich eine Unterbauung dieses Grundstücksbereiches aufgrund der Erschließung als schwierig erweist.


Schallschutz
Das Gelände wird zum einen durch die Schallemission der nahe gelegenen Bahnstrecke entlang der Nördlichen Villenstraße beeinträchtigt, zum anderen durch den Lärm der Jugendlichen, die im Hans-Leipelt-Haus vor allem am Wochenende und in den Ferien abends Freizeitaktivitäten nachgehen.
Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt diese beiden Lärmquellen:
Die entlang der Nördlichen Villenstraße gelegenen Wohngebäude orientieren sich jeweils mit der Stirnseite zur Bahnlinie. Fensteröffnungen in diesen Fassaden sind nicht unbedingt oder nur für Nebenräume notwendig, die Wohnungen orientieren sich nach Westen. Zusätzlich wird die Gartenfläche mit erdgeschossigen Nebengebäuden zur Bahn hin von Lärm geschützt.
Es ist ebenso vorstellbar, dass zwischen den Wohngebäuden eine verglaste Lärmschutzwand errichtet wird.

Das Hans-Leipelt-Haus liegt im rückwärtigen Bereich des Grundstücks und grenzt mit seinen Freiflächen an den Kindergarten. Durch die völlig unterschiedlichen Nutzungszeiten – für den Kindergarten werktags tagsüber, für das Jugendhaus abends und am Wochenende – ergibt sich jedoch keine gegenseitige Störung. Die im Obergeschoss der beiden nördlichen Kindergartenbaukörper gelegenen Mitarbeiterwohnungen sind durch einen Laubengang erschlossen und orientieren sich vollständig nach Südosten, also auf die dem Hans-Leipelt-Haus abgewandte Seite.

Die Senioren-Wohnanlage im östlichen Grundstücksteil ist vom Lärm der Bahn nicht betroffen. Der Abstand ist mit ca. 80m groß genug, um keine direkte Beeinträchtigung darzustellen. Ebenso schützt zur Bahn die dazwischenliegende Bebauung. Auch das Hans-Leipelt-Haus ist weit genug entfernt. Der dichte Baumbestand trägt dazu bei, dass der Wohnbereich gut vom Lärm des Kindergartens abgeschirmt ist.

Umgang mit der Grundstückseinfriedung
Die bestehende, mit Graffiti bemalte Mauer sowie das Zufahrtstor erscheinen uns unbedingt erhaltenswert und bieten einen schönen Abschluss zur Straße. Der Erhalt kann auch als Erinnerung an den ehemaligen Märchenwald und als Hinweis auf das Jugendfreizeithaus gelten.
Die Mauer muss lediglich für die Tiefgarageneinfahrt sowie für die Fahrrad- und Müllhäuschen unterbrochen werden.

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau und Erschließung:
Die Arbeit zoniert die drei Funktionsbereiche Kita, Wohnen und Seniorenwohnen deutlich und
bildet unter Einhaltung des vorgegebenen Flächenbedarfs jeweils eigenständige Typologien
aus. Die Erschließung für den Kfz-Verkehr nimmt für diese drei Bereiche wenig Fläche in
Anspruch. Neben den wenigen, oberirdisch angeordneten Stellplätzen für Hol- und Bring-Bedarf
der KiTa und den Besucherparkplätzen für die Wohnanlage (einschließlich
Mitarbeiterwohnungen) sind alle erforderlichen Stellplätze flächensparend in einer
gemeinsamen Tiefgarage untergebracht. Der verbindende Quartiersplatz ist gut angeordnet,
jedoch überzeugt die gestalterische Ausarbeitung noch nicht.
Wohnen:
Die Ost-West-Ausrichtung der Baukörper lässt eine hohe Wohnqualität erwarten und
ermöglicht eine Vielfalt von Typologien für Wohnen und ist auch aus schalltechnischer Sicht
günstig. Für die Wohnbebauung ist zusätzlich technischer Schallschutz erforderlich. Die leicht
gedrehten 3-geschossigen Kopfbauten entlang der Villenstraße Nord fügen sich gut ins
vorhandene Straßenbild ein und gliedern gleichzeitig die langgestreckten Baukörper. Darüber
hinaus ermöglichen sie einen gewissen Schallschutz und bilden vielseitig nutzbare grüne
Wohnhöfe aus. Zudem entstehen wie selbstverständlich Eingangszonen mit einer gewissen
Adressbildung. Der geringe Abstand der Wohnbaukörper zur Villenstraße Nord wurde
kontrovers diskutiert. Für die Wohnbebauung sind passive Schallschutzmaßnahmen
erforderlich, da die Nebengebäude für Müll und Fahrräder entlang der Villenstraße Nord keine
ausreichende Abschirmung bieten. Die direkte Erschließung der Tiefgarage von der Villenstraße
Nord verschlechtert unnötig die Zugangssituation und verhindert die Ausbildung einer Vorzone
für den westlichen Baukörper. Die Situierung der Tiefgaragenrampe sollte deshalb überdacht
werden.
KiTa:
Positiv gesehen werden auch aus schallschutztechnischer Sicht die räumliche Zuordnung der
KiTa zum Hans-Leipelt-Haus im Norden und die großzügige Freifläche im Osten. Trotzdem wird
ausdrücklich angemerkt, dass die Lage in der Senke (Oberflächenwasser) nicht unproblematisch
ist.
Die konkrete Ausgestaltung des Bauköpers, insbesondere die Gebäudeausdehnung in Ost-West-Richtung
und die Situierung des südlichen Gebäudeteils wird kritisch gesehen.
Seniorenwohnen:
Eine eigenständige Typologie wird begrüßt, allerdings kann die gewählte Dachform wenig
überzeugen. Der separierte westliche Baukörper ist weder funktionell noch baulich an den
Gemeinschaftsbereich angebunden. Die Erschließung als Mischnutzung von Fuß- und Fahrweg
mit Senkrechtparkern ist angemessen und funktional. Wünschenswert wäre eine fußläufige
Anbindung an die Moorenweiser Straße.
Lageplan

Lageplan

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