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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2019

Ergänzungsbau für das Rathaus Beelitz

2. Preis

Preisgeld: 7.000 EUR

Christoph Keiner Architekt

Architektur

Architekturbüro Kohler

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Entwurfsentscheidung, die ergänzenden Nutzungen für das historische Rathaus in Beelitz in einem eigenständigen, solitären, autonomen und vom Rathaus abgetrennten Baukörper zu realisieren, wird vom Preisgericht grundsätzlich als ein wichtiger Beitrag und als eine eigenständige, starke Idee in diesem Wettbewerbsverfahren gewürdigt.

Die Nutzungen eines zukünftigen Bürgerbüros, gewissermaßen außerhalb des Rathauses zu platzieren, und mit einem kompakten Gebäude dem Rathaus ein selbstbewusstes Bürgerhaus an die Seite zu stellen, überzeugt.

Mit dieser mutigen und klar formulierten Entscheidung geht jedoch auch eine Abkehr von der in Beelitz üblichen und überkommenen Blockrandschließung einher, die im Preisgericht lange und kontrovers diskutiert wird. Zu einer eher kritischen Bewertung des neuen stadträumlichen Konzepts trägt auch die große Volumetrie des Neubaus mit drei aufgehenden Geschossen zuzüglich Dach bei. Ebenso wird die Freistellung der beiden somit fensterlos verbleibenden Brandwände der Nachbargebäude als irritierend und als fehlender Bezug zum heutigen baulichen Bestand kritisiert.

Positiv wird die durch die Freistellung des Solitärbaus erzeugte, großzügige und selbstverständliche Anbindung des Hofraumes an die Berliner und Poststraße bewertet, da dadurch die rückwärtige Bebauung der Poststraße 19 und der barrierefreie Zugang zum Rathaus in einen halböffentlichen Raum mündet.

Die Fassadenausbildung wird bezüglich ihrer Materialisierung, Fensterperforierung und Gliederung als positiv bewertet. Mehr Spannung und ein mehr an Bezug auf eine lokale Charakteristik ließe sich durch eine höhengestaffelte Reduzierung der Fensteröffnungen nach oben erreichen. Die Aushöhlung des Baukörpers an seiner unteren rechten Ecke in der Ostansicht für die Schaffung des Haupteingangs wird als kontraproduktiv für die monolithische Ausbildung des Baukörpers verstanden. Dem Gebäude fehlt gemäß Gestaltungssatzung ein Sockel. Dem Wunsch nach einer Außenloggia in den Obergeschossen hätte auch innerhalb dieser Gebäudekonzeption entsprochen werden können.

Die Anlage der Grundrisse wird insgesamt positiv bewertet, wobei die Planung eines Untergeschosses nicht gewünscht war, damit Belange des Bodendenkmals genauso wenig berührt werden wie Belange der zu erwartenden Wasserhaltung.