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Einladungswettbewerb | 07/2020

Entwicklung des Wohngebiets "Wohnen am Schleißheimer Kanal" in Garching

3. Preis

Preisgeld: 7.500 EUR

dv architekten deffner voitländer

Architektur

Schegk Landschaftsarchitekten | Stadtplaner

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die städtebauliche Konfiguration verzahnt den weiten Landschaftsraum im Süden mit den
Siedlungsstrukturen auf angenehm selbstverständliche Weise. Dabei werden an die in OstWest-Richtung verlaufende Anbindungsstraße im Norden drei Erschließungsräume, „drei Siedungs-Finger“, angehängt. Sie sind als Shared-Space-Räume angelegt und erstrecken sich nach Süden in Richtung Schleißheimer Kanal. Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser umspielen diese Räume in loser Reihung dreigeschossig mit Staffelung zur Gartenseite. Ähnlich eines Dorfangers haben diese vielseitig nutzbaren öffentlichen Räume das Potenzial, Nachbarschaften zu stärken.

Der zwischen die Siedlungsräume fließende Landschaftsraum bietet weitere Freiraumqualitäten. Die Grünanlagen verweben sich kammartig mit der Gebäudestruktur und stellen gleichzeitig die Verbindung zum Schleißheimer Kanal und dem angrenzenden Landschaftsraum her. Durch die baulichen Setzungen entsteht ein breiter öffentlicher Grünstreifen zum Denkmal Schleißheimer Kanal.

Die Kita ist am Übergang zur Nachbarschaft im Westen gelegen, an einem Grünraum, der
den Schleißheimer Kanal öffentlich und frei einsehbar an den bestehenden Ortsteil anbindet und auch als Aufwertung für die bestehenden Siedlungen im Westen gesehen werden kann.

Die Einfamilienhausstrukturen orientieren sich zu diesen Freiflächen „back to back“, also mit ihren Gärten. Alle Bewohner können an den Freiflächen gleichermaßen partizipieren. Zudem wird ausreichend Abstand zum Naturraum des Kanals eingehalten.

Nach Norden ist die Bebauung geschlossen und bildet klare Straßenkanten aus. Zentral wird hier ein qualitätsvoller städtischer Quartiersplatz formuliert, an dem vornehmlich die gewerblichen Nutzungen vorgesehen werden. Als zentraler Ort ist dieser positiv zu bewerten. Seine stadträumliche Ausbildung wirkt im Kontext allerdings etwas fremd. Der östlichste „Finger“ hat keinen unmittelbaren Zugriff auf den Platz und ist somit räumlich etwas abgehängt.

Der Übergang zwischen dem Geschosswohnungsbau und den aufgelockerten Strukturen
erscheint etwas abrupt, die blockartigen Figuren etwas wenig differenziert. Die Gebäudetiefe von 12 m wird für eine einseitig orientierte Wohntypologie als schwierig umsetzbar erachtet. Die Spielplätze in den Hofräumen der Geschosswohnungsbauten könnten freier verteilt werden.

Der Schallschutz am Nordrand wird durch fünfgeschossige Wohngebäude hergestellt. An
den Nord- und teilweise auch an Ost- und Westfassaden in den Gebäudelücken der Schallschutzrandbebauung dürfen sich keine öffenbaren Fenster von Aufenthaltsräumen befinden. An der südlich der Gebäudeabschirmung liegenden Bebauung bestehen in der Regel keine Schallschutzprobleme. An den Nordfassaden der zweiten Baureihe am Quartiersplatz müsste der Schallschutz in Hinblick auf die Wirkung der 25 m breiten Gebäudelücke am Nordrand geprüft werden.

Die Erschließung von Norden über verkehrsberuhigte Stichstraßen mit hoher Aufenthaltsqualität wird grundsätzlich positiv gesehen. Der Geschosswohnungsbau erhält Tiefgaragen, deren Zufahrten relativ weit in den Siedlungsraum hineingezogen werden, was nicht optimal gelöst ist, da sie den Verkehr zu weit in die Aufenthaltszonen hineinziehen. Die Einfamilienhäuser weisen eine integrierte Garage auf und haben zusätzliche Stellplätze im Angerraum. Das wird kritisch bewertet, da der gemeinsame Straßenraum dann teilweise durch parkende Autos besetzt wird. Eine Umnutzung bei zukünftig geändertem Mobilitätsverhalten erscheint nicht realistisch. Positiv hingegen wird das Angebot einer Mobilitätsstation im Norden bewertet.