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Verhandlungsverfahren | 09/2020

Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz – Beratungsleistungen Bau- und Raumakustik, Bauphysik

Zuschlag

ISRW - Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz Dr.-Ing. Klapdor GmbH

Akustikplanung

Erläuterungstext

Stadthalle Görlitz
Nach den Plänen des Architekten Bernhard Sehring wurde in den Jahren 1906 bis 1910 die Stadthalle im Jugendstil errichtet. Der Nutzungsschwerpunkt des großen Saales, welcher mit einer Sauer Orgel aufwarten kann, liegt im Bereich der klassischen Konzertnutzung.
Die bekannt positiven Wesensmerkmale der Rechteckform in Bezug auf die Konzertsaalakustik bilden die Grundlage und sind in Teilbereichen zu optimieren.
Hierbei liegt der Schwerpunkt der Optimierung zunächst in der Hörsamkeit des Klangkörpers. Nur wenn hier eine gute Hörsamkeit der Musiker bzw. Künstler gegeben ist, kann das Hörerlebnis für die Zuschauer entsprechend sein.
Hierzu erfolgen im Bereich der Bühne Veränderungen, um eine ausgewogenere Klangentstehung und Klangwahrnehmung zu erreichen. Dies bedeutet Höhenstaffelungen der Musiker/Künstler untereinander sowie Veränderungen in der Wand- und Deckengestaltung durch differenziert schalllenkende Elemente.
Der Saal selbst verfügt über sehr gute Grundlagen in Form der vorhandenen Volumenkennzahl von 10 m³/Platz für 1.660 Plätze und wird aufbauend auf der hohen Räumlichkeitswirkung in puncto Klarheit sowie Diffusität optimiert.
Hierzu werden zwischenzeitlich vorgenommene Veränderungen der historischen Situation beseitigt und zielgerichtet optimiert.
Da neben der klassischen Konzertsaalnutzung auch für diverse andere Formate mit sprachlicher und elektroakustischer Nutzung deutlich reduziertere Klangeigenschaften bzw. Nachhallzeiten wünschenswert sind, werden variable schallabsorbierende Maßnahmen vorgesehen.
Damit die Schwankungsbreite der Nachhallzeit abhängig vom Besetzungsgrad des Saales begrenzt wird, erfolgt eine entsprechend gepolsterte Bestuhlung mit der Anforderung an das Absorptionsvermögen Besetzt = Unbesetzt.
Für die übrigen kleineren Nutzungsbereiche in der Stadthalle werden entsprechende Maßnahmen vorgesehen, welche das Nutzungsspektrum weitestgehend flexibel gestaltet im Sinne einer umfassenden wirtschaftlichen Nutzbarkeit.
Vorgenannte Aspekte und Überlegungen werden mit den Anforderungen an den Denkmalschutz abgeglichen.