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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2020

Neubau Hortgebäude und Neugestaltung der Außenanlage Kyritzer Straße in Eberswalde

2. Preis

Preisgeld: 6.000 EUR

AV1 Architekten GmbH

Architektur

Mettler Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit überzeugt in Ihrer städtebaulichen Setzung in Bezug auf die gegenüberliegende Grund-schule. Die korrespondierende Anordnung beider Gebäude ist gelungen. Die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück und die Positionierung des Haupteinganges sind schlüssig.
Die konkrete Ausformulierung des Zugangs ist in seiner Größe unterdimensioniert und räumlich unzu-reichend gelöst. Die direkte Nachbarschaft zu Funktionsräumen (Toiletten) wird kritisch gesehen. Die zentralen Räume (Speiseraum, Mehrzweckraum) sind in Verbindung mit der Eingangshalle großzügig gestaltet und stehen in direkter Beziehung zum Außengelände. Die Überhöhung akzentuiert das Ge-bäude an richtiger Stelle. Die Zugänglichkeit zum Außengelände ist gegeben, eine wirkliche Verbin-dung zur Schule jedoch nicht eindeutig hergestellt. Die Raumqualitäten des gemeinschaftlichen Au-ßenbereiches werden im westlichen Teil des Gebäudes leider nicht fortgeführt. Positiv gesehen wird die unterschiedliche Anordnung der Hortgruppenräume zu verschiedenen Himmelsrichtungen. Organi-sation und Raumstruktur ermöglichen eine adäquate Nachnutzung, da diese nicht nur eine klassische kindgerechte Hortnutzung zulassen.
Die räumliche Einordnung der Garderoben ist zu überprüfen. Der gestalterische Mehrwert des Innen-hofes ist nicht in Gänze ersichtlich. Der umlaufende Dachüberstand ist elegant und wird in Bezug auf die umlaufende Terrasse und die Verschattung der Fenster positiv gesehen. Die Fassade ist gut struk-turiert. Das Verhältnis zwischen Fassaden- und Fensterfläche ist harmonisch.
Die Gestaltung des Außenraumes fällt deutlich gegenüber der Architektur ab. Die textlichen Erläute-rungen zum Freiraum spiegeln sich nicht in der Plandarstellung wider. Die barrierefreie Zugänglichkeit des Außenbereiches über die Terrasse ist zu überprüfen.
Mit den dargestellten Details wird nachgewiesen, dass die Prinzipien des baulichen Holzschutzes be-herrscht werden. Bezüglich der Detailplanung der Holzkonstruktion (auskragender Sonnenschutz) wird empfohlen auf bekannte Standarddetails zurückzugreifen.
Aufgrund der Größe der BGF ist die Bildung von Brandabschnitten sowie Nutzungseinheiten erforder-lich. Die Rettungswegeführung ist nachvollziehbar und leicht umzusetzen.
Die Größe der Hüllfläche ist vertretbar, das Verhältnis von angegebener BGF zum geforderten Nutz-flächenprogramm eher ungünstig im Vergleich. Der Verfasser setzt auf Stoßlüftung. Der Entwurf stellt die passive Nutzung von Solarenergie dar. Die Nutzung der anliegenden Fernwärme für die Wärme-energieversorgung ist nicht erkennbar, ebenso der Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Anlagentechnik wird auf ein notwendiges Maß reduziert. In der Zusammenschau liegt der Entwurf in dieser Kategorie im unteren Mittelfeld der eingereichten Arbeiten.
Insgesamt überzeugt die Arbeit durch ihre klare städtebauliche Setzung und architektonische Eleganz.