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Einladungswettbewerb | 09/2020

Baukünstlerisches Leitprojekt für das Quartier 17 in Graz-Reininghaus (AT)

Anerkennung

Preisgeld: 2.500 EUR

Atelier Frühwirth ZT GmbH

Architektur

Winkler Landschaftsarchitektur - Atelier für Freiraumplanung und regionale Entwicklung

Landschaftsarchitektur

Modellbau Rudy Manzl

Modellbau

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Projektvorschlag sieht eine aufgelockerte, orthogonal organisierte Punktbebauung mit insgesamt neun Gebäuden in einer umschließenden Parklandschaft vor. Dieses Projekt zeichnet sich durch eine landschaftliche Rahmung der orthogonalen Gebäudeanordnung aus. Die Gebäude „schwimmen“ in der Landschaft. Die Fläche differenziert sich in drei Quartiersparks und einige Spielplätze, wobei die Raumbildung u.a. durch Geländemodellierungen erreicht wird. Durch diese städtebauliche Strukturierung werden die Freiräume allerdings auch deutlich fragmentiert und in kleinteilige (Rest-) Räume zergliedert. Leider besteht keine klar nachvollziehbare Haltung zur Anbindung des Quartiers nach außen über die Plätze (Stichwort Hügel/Puffer). Auch könnte die Relation zwischen nutzbarem und nicht-nutzbarem Grün hinterfragt werden. Die gleichwertige Wegehierarchie schafft gleichwertige Zonen und Plätze, was nicht nur positiv gesehen wird.
Als besonderes Plus hervorzuheben sind folgende Punkte:
1. Gebäudebezogene Freiräume (Patiohaus)
2. Die Durchdachtheit des Wasserkreislaufes und seine Einbindung in nutzbare Flächen (Retentionsflächen). Wasser wird sichtbar gemacht durch diese Retentionslandschaft.
3. Der ökologische Wert der Wiesenflächen
4. Organisation der hausinternen Gemeinschaftsflächen ermöglicht soziale Vernetzung
In Hinblick auf die Höhenentwicklung ist eine städtebaulich schlüssige Betonung des nördlichen Bereiches durch eine zehngeschossige Bebauung gegeben, im übrigen Planungsgebiet variieren die Gebäudehöhen zwischen fünf und sieben Geschossen und bilden durch die vorgeschlagene Lage und Höhenausbildung einen adäquaten Übergang zur angrenzenden Bebauung.
Gewerbliche Nutzungen und Allgemeinflächen sind in den Erdgeschosszonen der Gebäude an der Brauhausstraße vorgesehen. Diese Nutzungen werden durch Platzausbildungen im nördlichen und südöstlichen Bereich auch im Außenraum abgebildet und entlang der Brauhausstraße miteinander verbunden.
Hinsichtlich der Grundrisslösung und der vorgeschlagenen Fassadengestaltung werden die Baukörper in drei Gruppen gegliedert: Punkthäuser mit innenliegender Erschließung und auskragenden Einzelbalkonen, Zeilenbaukörper mit leicht geknickten Fassaden und Loggien sowie Atriumhäuser mit umlaufenden Balkonzonen. Somit wird eine große Grundrissvielfalt und Gestaltungsvarianz geboten.
Die Ausgestaltung der nördlichen und südlichen Platzgebäude mit Arkaden bildet im Zusammenhang mit der Lage der gewerblichen Nutzungen innerhalb dieses Gestaltungssystems eine nicht nachvollziehbare Abweichung.
Die verkehrsplanerischen Vorgaben zur inneren Erschließung des Planungsgebietes wurden nicht umgesetzt bzw. sind diese nicht nachvollziehbar dargestellt. Die vorgeschlagene Gestaltung der öffentlichen Geh- und Radwegachse am westlichen Rand des Planungsbereiches weicht zu Lasten des öffentlichen Raumes von den Gestaltungsvorgaben ab.