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Verhandlungsverfahren | 12/2020

Neubau einer Rettungswache und einer Abteilung Vorbeugender Brandschutz; Objektplanung Gebäude § 34 HOAI

Rettungswache Ost in Kiel

Rettungswache Ost in Kiel

Zuschlag

GSP Gerlach Schneider Partner Architekten mbB

Architektur

Erläuterungstext

Der Neubau für die fünfstellige Rettungswache und einer dreistelligen Fahrzeughalle Brandschutz sowie der Abteilung des Bereichs des Vorbeugenden Brandschutzes befindet sich in der Liegenschaft der Ostwache Kiel. Die Baumaßnahme wird im laufenden Betrieb umzusetzt. Der geplante Neubau ist eingebettet in einem geschützten zu erhaltenen Baumbewuchs und dem unter Denkmalschutz stehenden Bestand von 1961 (Schröder Bauten). Der Bestand hat eine Lochfassade in rotem Backstein und einem flach geneigten Dach mit Bitumeneindeckung. Das Baufeld liegt als Hinterhoffläche auf der jetzigen grünen Wiese mit einer Fläche von ca. 14,50 m x 50 m.

Der Neubau ist als zweigeschossiges Gebäude mit einem Flachdach angedacht. Die Nebenraumzone wird aufgrund der Hallenhöhe als Zwischengeschoss  zur Unterbringung der Technik erfolgen. Der Bereich des Rettungsdienstes umfasst neben den 5 Fahrzeughallen der Einsatzfahrzeuge, Nebenräume wie Material und Desinfektionsraum sowie den getrennten Umkleidebereich für Damen und Herren mit Toiletten und Duschen. Es ist ein großer Raum für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) als auch ein Sozialbereich im OG für neun Ruheräume mit einem Aufenthaltsraum inkl. Küche und WC Anlagen vorgesehen. Der Bereich Brandschutz ist neben der dreistelligen Fahrzeughalle mit einem Hochregallager im EG vorgesehen. Ein Stellplatz wird als Waschplatz hergestellt. Der Bereich Abteilung vorbeugender Brandschutz ist eine Abteilung mit eigenem Zugang, der auch aufgrund von Besucherverkehr
barrierefrei hergestellt wird. Neben den Büros für Mitarbeitende, ist ein Büro für die Sachgebietsleitung sowie ein Geschäftszimmer, ein Besprechungsraum
und einen Aufenthaltsraum mit Teeküche geplant.

Der Hof und die Außenflächen werden derart umgestaltet, dass eine Ladeerhaltung von Dienstfahrzeugen und Ladestationen von E-Dienstfahrzeugen möglich ist.