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Nichtoffener Wettbewerb | 03/2021

Grünzug Nordost BUGA 2023 - Auftritt Sportpark Mannheim

Anerkennung

Preisgeld: 3.000 EUR

Planstatt Senner

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf versucht große Flächen des Bearbeitungsgebietes naturnah zu entwickeln, wobei der Baumbestand größtenteils erhalten bleibt und ergänzt wird. Der Eingangsbereich wird durch einen neu angelegten Weg definiert, der Nutzungen verschiedener Intensitäten umschließt. Eine Sportanlage wird zum neuen räumlichen Schwerpunkt im Entwurfsgebiet.
Der neu angelegte Rundweg nimmt das übergeordnete Wegesystem nur bedingt auf. Der östliche und westliche Teil des Sportloops verlaufen ohne räumlichen Bezug zu bestehenden Verkehrsinfrastrukturen wie der Feudenheimerstraße. Die Erschließung zu Fuß oder mit dem Rad erscheint umwegig. Eine ungehinderte Nutzung des Rundweges ist nicht möglich. Die Notwendigkeit einer zweimaligen Querung der Straße „Neckarplatt“ bei Nutzung des Loops als Rundweg wird hinterfragt.
Das vorgeschlagene Sportprogramm im Zentrum bietet eine große Bandbreite möglicher Betätigung. Die Auswahl des Angebotes erscheint aber funktional nicht ausreichend aufeinander abgestimmt und in Summe zu viel. Vielen angebotenen Sportarten kann bereits jetzt in den unmittelbar anschließenden Räumen des Sportparks bzw. anderen Bereichen des Grünzug Nordost nachgegangen werden.
Der umfangreiche Erhalt bestehender Bäume und die Herstellung neuer Pflanzflächen für Bäume wird positiv gesehen. In Kombination mit Ergänzungen des Baumbestandes im Bereich der Sportanlage entstehen allerdings Räume, die vor allem bei Dunkelheit wenig einsehbar sind und sich ggf. zu Angsträumen entwickeln können.
Die Verortung des Sportfeldes direkt an zwei Straßen wird kontrovers diskutiert und als zu nah an den Bestandsstraßen gewertet.
Die geschwungenen Wege des Loops stehen im direkten Kontrast zu den sonst mehrheitlich linear verlaufenden Wegen im Grünzug Nordost und werden gestalterisch als nicht ausgereift gewertet.
Die Verortung der einzelnen Elemente des Entwurfs und die Öffnung an den vorgesehenen Stellen ermöglicht nicht die in der Auslobung gewünschte Öffnung des Sportparks, wodurch dieser nicht als Teil des übergeordneten Grünzugs wahrgenommen werden würde.