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Offener Wettbewerb | 05/2021

Ochsenau – Bereich Ost, Landshut

Lageplan

Lageplan

Anerkennung

Preisgeld: 12.600 EUR

ALN Architekturbüro Leinhäupl+Neuber GmbH

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

bakpak Architects

Architektur

Erläuterungstext

Städtebauliche Einbindung – drei Typologien – drei Bauabschnitte
Der Wettbewerbsentwurf sieht eine dreiteilige Gliederung des Quartiers vor. Entlang der Landstraße LAs 14 gruppieren sich in drei langgestreckten Gebäudeblöcken die Geschosswohnungsbauten. Mit zur Quartiermitte abfallender Geschosszahl von sechs bis drei Ebenen bilden sie eine Art Puffer- und Übergangszone für das dahinterliegende, neue Quartier und wirken als eine Art Schallschutzbebauung. Neben geförderten und frei finanzierten Wohnungen bieten sie im Erdgeschoss Raum für Einzelhandel, Dienstleistungen oder Co-working spaces. Der Wohnungsmix in den oberen Geschossen bildet eine Mischung aus 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen, die sich teils zusammenschalten lassen, so dass hinsichtlich Nutzungsgröße und Wohnsituation eine größtmögliche Flexibilität besteht. Während die zumeist zwei winkelförmigen Baukörper jeweils einen geschützten Innenhofbereich für Bewohner und Arbeitende ausbilden, orientieren sie sich im Südwesten zum langgestreckten Quartiersanger. Diese Freizone in Form eines spitz zulaufenden Dreiecks stellt das Zentrum des neuen Quartiers als Ort für Kommunikation, Spiel und Sport dar. Zugleich ermöglicht er eine autofreie Durchquerung des gesamten Areals von Südwesten nach Nordosten für Fußgänger und Radfahrer.
An den Platz schließen in der Quartiersmitte Reihen- und Doppelhäuser in aufgelockerten Zeilen mit eigenen Gärten in Nord-Süd-Richtung an. Während die Doppelhäuser entlang der Straßenzüge orientiert sind, bilden die Zeilen der Reihenhäuser zum Teil Wohnstraßen ohne Autoverkehr aus, die mit Zugängen zur Tiefgarage des Bereichs direkt angebunden werden.
Den südlichen Abschluss bilden Einfamilienhäuser als Übergang zum angrenzenden Naturschutzgebiet. Sie orientieren sich entlang der außenliegenden Seite der Erschließungsstraßen in leicht versetzten Gruppen von fünf bis sieben Gebäuden. Im Nordosten wird das vorhandene Wäldchen erhalten und zu einer größeren Grünfläche erweitert, in die sich auch die neue Kita mit ihren Außenanlagen einbettet. Über den Quartiersanger ist eine nahezu kreuzungsfreie Anbindung der Kita aus dem gesamten Wohngebiet gegeben.
Auch in der Realisierung sind drei Abschnitte vorgesehen, wobei in jeder Phase alle drei Gebäudetypologien aus Geschosswohnen, Doppel- und Reihenhäuser sowie Einfamilienhäuser enthalten sind. Auf diese Weise wird vom 1. Bauabschnitt eine maximale Nutzungsvarianz und damit Durchmischung des Quartiers sichergestellt. Beginnend von Norden erstreckt sich das erste Segment mit Quartiersgarage und Kita bis zur ersten Querstraße am Kreisverkehr, während mit den folgenden beiden Querstraßen das Gebiet in den Abschnitten 2 und 3 komplettiert wird.

Erschließung – Verkehrskonzept
Das neue Wohngebiet wird über drei Zufahrten von der LAs 14 erschlossen. Direkt am zu erhaltenden Gehölzstreifen sind als eine Art Pufferzone Parkmöglichkeiten für Besucher und Kunden sowie die Zufahrt zum Parkhaus für Bewohnern und Arbeitende der Geschosswohnungsbauten angeordnet. Das im 1. Bauabschnitt zu realisierende Parkhaus fungiert somit mit ca. 200 Stellplätzen sowie Flächen für Car-Sharing-Anbieter und Ladestationen für E-Mobilität als Quartiersgarage. Bewusst wurde hier auf eine Tiefgaragenlösung verzichtet, um bei schwindenden Bedarfszahlen eine Teil- oder komplette Umnutzung der Baumasse für Wohn- oder Dienstleitungszwecke zu ermöglichen.
Ausgehend von der nördlichen und der südlichen Zufahrt bildet sich eine Art Erschließungsring am äußeren Quartiersrand, so dass Häuser mit eigenen Stellplätzen direkt angebunden werden können. Zwei Querstraßen schaffen kurze Verbindungen und ermöglichen Anlieferungen an alle Bereiche. Für die Reihenhäuser der Mittelzone stehen Tiefgaragenplätze zu Verfügung, deren Anbindung über Zugänge in den autofreien Wohnstraßen sowie über Zufahren entlang des Erschließungsrings erfolgt.
Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz kann über die bestehende Haltestelle an der LAs 14 erfolgen. Für den stadtauswärts gerichteten Busverkehr ist eine Zufahrt am Kreisverkehr mit einer Haltebucht sowie der Ausfahrt über die nördliche Zufahrt möglich.
Das gesamte neue Wohngebiet kann über den Quartiersanger sowie die Wohnstraßen zu Fuß, mit Lauf- oder Fahrrad nahezu ohne Kreuzung durch den Autoverkehr erschlossen werden. Über die Fußgängerampel an der L14 erfolgt die Anbindung an den benachbarten Stadtteil Auloh sowie das Radwegenetz nach Norden und Süden.

Landschaftliche Einbindung – urban und naturnah
Der neue Stadtteil bietet naturnahes Wohnen gepaart mit einem urbanen Nutzungsangebot und Arbeitsmöglichkeiten. Ziel des Entwurfs war es, einen Mix vielfältiger Wohnformen in den Naturraum einzubetten und bei hoher urbaner Dichte eine maximale Wohn- und Außenraumqualität für die Bewohner zu schaffen. Auf diese Weise konnte auf eine vollflächige Überplanung des Wettbewerbsareals verzichtet werden, so dass Weiterentwicklungsflächen zu Verfügung stehen oder als Grünzug bei zusätzlichen Erweiterungen entlang der LAs 14 dienen können.
Mit dem Erhalt von Gehölz- und Vegetationstreifen im Norden und Süden sowie der Erweiterung des Wäldchens im Nordosten entstehen Übergangszonen wichtiger Naturräume, die zugleich für Freizeit, aber auch Funktionen wie Versickerungsflächen genutzt werden können. Die Gebiets-Besonderheit des oberflächennahen Wassers lässt in Kombination mit dem anfallenden Regenwasser ein Teichbiotop im neuen Grünzug entstehen. Dies trägt zur Schaffung eines angenehmen Mikroklimas bei, das im Sommer von der Verdunstungskühle des Wasser profitiert.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zeigt eine klare städtebauliche Konzeption mit 3 Clustern, jeweils bestehend aus Geschosswohnungsbau im Nordwesten an der Straße, nach Süden anschließenden Reihenhäusern und zur Landschaft nach Südost und Südwest hin freistehender Einfamilienhausbebauung. Der komprimierte Fußabdruck ist ein wesentliches Kennzeichen des Bebauungsvorschlages.
Die Gruppierung der Baukörper des Geschosswohnungsbaus um drei Höfe mit halböffentlichem Charakter wird positiv gewertet. Die Höhenentwicklung von vier bis sechs Geschossen im Nordwesten an der LAs 14 wirkt als Lärmabschirmung, wird jedoch kontrovers diskutiert. Die Fassung der Innenhöfe im Süden durch niedrigere L-förmige Baukörper mit drei bis vier Geschossen hat eine Vermittlerfunktion zu den südlich anschließenden kleinteiligeren Strukturen. Die Abweichung vom orthogonalen Winkel bei der Ausformung der Baukörper und Hofräume des Geschosswohnungsbaus ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Das Prinzip der Höhenreduzierung hin zur freien Landschaft wird mit den südlich angrenzenden dreigeschossigen Reihenhäusern aufgenommen und findet seinen Abschluss in den freistehenden zweigeschossigen Einfamilienhäusern im Südosten und Südwesten des Baugebietes.
Ein Quartiersplatz und ein grüner Angerbereich in der Mitte des Baugebiets ermöglichen Kommunikation und Nachbarschaft. Mit der gut platzierten Kindertagesstätte südlich des Wäldchens wird ein überzeugender baulicher Schlusspunkt der Bebauung nach Osten zur Landschaft hin geschaffen.
Die geforderten Nutzungsarten sind schlüssig angeordnet mit gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau in den Obergeschossen der Blöcke im Nordwesten des Areals; im Erdgeschoss mit Gewerbe, Dienstleistung und Co-Working.
Die verkehrliche Erschließung zentral über einen Kreisverkehr und zwei zusätzliche Anbindungen an die Kreisstraße im Westen und Osten des Baugebietes kann aufgrund der etwas einseitigen Ausrichtung auf den Kfz-Verkehr hinterfragt werden. Die Cluster sind jeweils von einem Erschließungsring umgeben, der die Zuordnung und Erschließung der privaten Stellplätze direkt an den Einfamilienhäusern ermöglicht, aber in Teilbereichen bei den Reihenhäusern durch die Doppelerschließung inkonsequent ist. Für sonstige notwendige Zufahrten wie Müll- oder Rettungsfahrzeuge ist das gewählte Erschließungssystem nur teilweise funktionell und praxisgerecht. Von dieser Ringerschließungsstraße aus führen auch die Rampen in die Tiefgaragen unter der Reihenhausbebauung. Auch wenn das unterirdische Parkierungssystem für diesen Haustyp nicht optimal ist, ist es etwa im Zuge einer Bauträgerlösung vorstellbar.
Der Stellplatznachweis von Gewerbe und Geschosswohnungsbau wird über eine oberirdische Quartiersgarage an der Nordostecke der Lärmschutzbebauung an der LAs 14 geführt. Der bewusste Verzicht auf eine Tiefgaragenlösung, um bei schwindendem Bedarf eine Umnutzung des Bauvolumens zu Wohnen /Dienstleistung zu ermöglichen ist ein interessanter und zukunftsorientierter Ansatz. Für die Realisierung ist es allerdings nachteilig, dass der Garagenkomplex mit geplanten ca. 200 Stellplätzen bereits im BA 1 für die volle Kapazität errichtet werden muss, da er den Stellplatznachweis auch von Geschosswohnungsbau und Gewerbe aus den späteren Bauabschnitten 2 und 3 enthält.
Die klare städtebauliche Struktur und der Ansatz des Entwurfs, durch bewusste Kompaktheit und eher konservative Freiraumlösungen den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet gering zu halten wird anerkannt. Als negativ wird aber die südliche Fortführung der Erschließungsstraßen über das Bebauungsende hinaus in die freie Landschaft bewertet, da dies als Aufforderung zum Betreten der wertvollen Naturflächen wirkt und damit im Widerspruch zur Planungsaufgabe steht, die eine bewusste Vermeidung von Wegevernetzungen mit der Landschaft fordert.
Vogelperspektive

Vogelperspektive

Perspektive Quartiersplatz

Perspektive Quartiersplatz