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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2021

Neugestaltung der Außenanlagen Schloss Hardenberg in Velbert-Neviges

Engere Wahl

Weidinger Landschaftsarchitekten GmbH

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit formuliert einen gemeinsamen, zentralen Platz zwischen dem Herrenhaus und der Vorburg, der als spannender Ansatz für das räumliche Gesamtbild und die Orientierung im Ensemble positiv auffällt. Die Elemente fassen sinnvoll der Baumaltbestand, formulieren daraus nutzbare Zonen und sind gut proportioniert.

Die moderne eher an urbane Stadtplätze angelehnte Formensprache und der hohe Befestigungsgrad werden jedoch kritisch hinterfragt. Die zum Osten hin neu errichtete Mauer zum Graben wirft mehr technische Fragen auf als sie räumlichen und denkmalpflegerischen Mehrwert einbringt. Die dort entfallende Rampe wird für die Erschließung des Schlosses benötigt. Der als kulinarischer Garten formulierte Bereich der ehemaligen Gärtnerei ist gestalterisch und inhaltlich gut ausgearbeitet, die LKW Rangierflächen müssten in der gewünschten Funktion noch genauer betrachtet werden. Der Auftakt von Süden ist einladend formuliert und in der Wegefolge mit den Gartenparzellen und den naturorientierten Nutzungsangeboten spannend inszeniert. Ob die vorgeschlagene Schneise tatsächlich den gewünschten Durchblick bringt, wird hinterfragt. Der nördliche Bereich wird grundsätzlich mit ausgewogenen Proportionen gestaltet, die Verlagerung der Minigolfanlage zugunsten eines in der Gestalt und Funktion fragwürdigen Staudenparterres erschließt sich der Jury nicht. Die Lage an der Straße wird als sehr kritisch gesehen, ebenso die dadurch reduzierte Nutzungsmöglichkeit der Veranstaltungswiese.

Der zurückhaltende naturorientierte Ansatz im nördlichen Ideenteil mit Spielanlässen und Zugängen am Wasser wird befürwortet. Der Weg von Osten zum Regenrückhaltebecken kann nicht entfallen.
Insgesamt haben die Verfasser einen interessanten Beitrag eingereicht, dessen urbane Formsprache jedoch fremd wirkt und der durch die Verlagerung der Minigolfanlage und der dortigen ‚Ersatzgestaltung‘ in der Bewertung abfällt.