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Gutachterverfahren | 03/2021

Erweiterungsneubau KiTa Meusi in Leipzig

Gewinner

W&V Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Mit dem durch die Entwurfsverfasser vorgeschlagenen zweigeschossigen Gebäudekörper gelingt auf besondere Weise eine städtebauliche Vermittlung zwischen den unterschiedlichsten Geschossigkeiten der im Quartier prägenden Bauepochen. Insbesondere im Bereich der Hammerstraße überzeugt dabei die Rücksichtnahme gegenüber der auf der anderen Straßenseite gelegenen Bebauung mit lediglich einem Geschoss und ausgebautem Dach.
Eine Besonderheit stellt dabei die Ecküberhöhung des Gebäudes dar, welche als adressbildendes Element in den öffentlichen Raum hineinwirkt. Im Bereich des Innenhofes überschreitet der Entwurf, durch die dort vorgesehenen Balkonanlagen, zwar die in der Bauvoranfrage festgelegte hintere Baugrenze, ist jedoch insgesamt nicht in der Lage als negatives Vorbild in den Innenhofbereich zur wirken. Aufgrund der Andersartigkeit der Nutzung im sonst hauptsächlich wohngenutzten Quartier und der baulichen Prägung des Blockinnenbereiches durch einzelne bauliche Anlagen ist die vorgeschlagene Rahmenüberschreitung zugunsten der inneren Organisation des Gebäudes durchaus sinnhaft. Die klare Fassadengliederung aus Sockelzone und Gebäudeabschluss mit der dargestellten und ausgewogenen Proportion aus Öffnungen und geschlossenen Fassadenteilen kann überzeugen.
Kritisch hinterfragt wird in diesem Zusammenhang die Holzlamellenfassade, welche im sozialen Umfeld der geplanten Kita zu erhöhten Betriebskosten durch Reinigung und Erhalt/Austausch führen kann. Eine Besonderheit des Entwurfes stellt der zur Straße ausgerichtete und leicht überhöhte Merzweckraum dar. Dieser, durch die Entwurfsverfasser als Schaufenster bezeichnete Raum, ermöglicht einerseits die Interaktion der Nutzer nach draußen, kann aber auch bei beispielsweise
Abendveranstaltungen eine Sichtbarkeit nach außen gewährleisten.
Bei der zentralen Erschließung des Gebäudes setzen die Entwurfsverfasser auf eine
zurückversetzte Erdgeschosszone, welche gleichzeitig die notwendigen Fahrradbügel aufnehmen kann. Hervorgehoben wird, dass durch diesen Versatz ein gefahrloses Ankommen und Verlassen der Kindertagesstätte auf die Mischverkehrsfläche der Hammerstraße möglich ist. Die innere Organisation des Entwurfs überzeugt durch eine kompakte Grundrisslösung sowie nur sehr geringe Verkehrsflächen.
Die in Richtung Garten gelegenen Gruppen- und Schlafräume für Kinderkrippe und Kindergarten sortieren sich um eine Mischzone sowie die jeweils notwendigen Abstell- und Sanitärräume. Hierbei ist eine klare Zuordnung der dienenden Funktionen zu den jeweiligen Gruppenräumen erkennbar. Die identische Grundrissausbildung des Erdgeschosses gegenüber dem Obergeschoss dient darüber hinaus der besseren Orientierung im Gebäude. Dies gilt sowohl für Kinder als auch das Personal.
Über die angeordneten Terrassen und Balkonflächen ist der Zugang der Freispielfläche aus jedem Gruppenraum möglich. Diese erfolgt über eine räumlich getrennte und kreuzförmige Organisation der Erschließung unabhängig von den Aufenthaltsräumen. Hierzu dienen eine Treppe und Rutsche insbesondere den Kindern im Obergeschoss zum spielerischen Erreichen des Außenraums. Gleichzeitig ist durch die Balkonanlage ein Sonnenschutz für die ausschließlich nach Süden orientierten Gruppenräume gewährleistet. Durch das Preisgericht wird eingeschätzt, dass der Entwurf aufgrund der kompakten Gebäudekubatur, der geringen Hüllflächen sowie der inneren Organisation besonders wirtschaftlich zu betreiben ist, obgleich die vorgegebenen Nutz- und Bruttogeschossflächen geringfügig überschritten sind. Als durch das Preisgericht noch nicht abschließend beurteilbar wird die Anlieferung der Ausgabeküche bewertet. Da ein Halten im öffentlichen Straßenraum vermutlich keine Aussicht auf Genehmigung erhält, muss hier geklärt werden inwieweit eine Anlieferung auf dem westlich verlaufenden Geh- und Fahrrecht realisierbar erscheint. Hierzu ist die Lage der Ausgabeküche im Erdgeschoss ggf. anzupassen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Zufahrt, wenn auch nur temporär als Freispielfläche nicht möglich ist. Da hierdurch das Garten-WC nicht gefahrlos begangen werden kann, ist im Weiteren eine veränderte Grundrisslösung zu finden. Auch die Anordnung des Behindertenstellplatzes im Eckbereich zwischen Hammerstraße und Zufahrt wird kritisch hinterfragt.