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Einladungswettbewerb | 08/2021

Umbau, Erweiterung Gemeindehaus und stadträumliche Ergänzung der Auferstehungskirche in Großhansdorf-Schmalenbeck

Perspektive von Westen

Perspektive von Westen

1. Preis / Realisierungsteil

Wacker Zeiger Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

positive Bewertungen
- das Vortreten des Baukörpers aus der Gebäudeflucht auf der Nordseite wird begrüßt
- die baukörperliche Ausformung der Erweiterung des Gemeindehauses mit schönen Raumkanten wird als gutes und angemessenes Gegenüber zur Kirche bewertet
- die mutige Getaltungsaussage wird allseitig, d.h. von den Fach- und von den SachpreisrichterInnen begrüßt
- die dargestellte eigenständige Gestaltung des Ostflügels verspricht, das Kirchengebäude und den Gemeindesaalteil deutlich voneinander zu trennen sowie eine gestalterische Klärung der unbefriedigenden Sakristeizugangssituation zu bewirken
- der Grundriß zeigt eine gute Funktionalität
- das Foyer verspricht eine gute Nutzbarkeit bei Veranstaltungen
- die Proportion des Saalgrundrisses wird begrüßt
- der Lagerraum ist gut im Saal positioniert
- die Dachterrasse verspricht neben der Nutzung durch die Jugendlichen eine Nutzbarkeit als Kirchplatzempore auch für andere Gruppen oder Musikdarbietungen
- das Gemeindebüro erscheint sinnvoll verortet
- der Jugendbereich mit dem teilbaren Jugendraum wird als schön und gut überlegt aufgenommen
- der Entwurf erfüllt mit der vergrößerten und gut positionierten Küche die Wünsche der Kirchengemeinde; die Größe der Küche und die Verortung versprechen eine eigenständige Nutzbarkeit als Veranstaltungsraum sowie eine eigenständige Nutzbarkeit des Vorbereiches auf dem Kirchplatz
- die Raumanordnung von Saal, Gruppenräumen, Jugendbereich und Küche verspricht die parallele störungsfreie Gebäudenutzung für bis zu 5 Veranstaltungen/Gruppen

Kritikpunkte
- die Anordnung von Aufenthaltsräumen im Obergeschoß führt durch die Erfordernis eines notwendigen Treppenhauses sowie eines Aufzuges zu hohen baulichen Aufwendungen
- die Realisierung der Teilüberdachung über der Dachterrasse dürfte sich mit hohen Aufwendungen verbinden
- die Anordnung einer Teeküche im notwendigen Flur des OGs erscheint nicht genehmigungsfähig;
- die Verortung des Jugendbüros im Obergeschoß schränkt die Präsenz im Gemeindehaus ein;
- die Verortung des Jugendbereiches könnte zu einer Trennung des Gemeindelebens führen, entspricht aber gleichzeitig explizit geäußerten Wünschen von Jugendlichen
- die Dachterrasse ist mit der gezeichneten Treppengestaltung in den Jugendräumen nicht barrierefrei erreichbar

Klärungsbedarfe im Zuge der weiteren Planung
- die Ausgestaltung der Rippendecke im Saal muß geklärt werden, um akustische innenräumliche Probleme sowie akustische Probleme aus der Nutzung der Dachterrasse auszuschließen
- die genaue Positionierung der Saaltrennwand und die damit verbundene Proportionierung der Saalteilung bedarf der planerischen Überprüfung
- die Verortung des Putzmittelraumes sollte überarbeitet werden, um die sehr prominente Flurnische für die Einordnung eines Versorgungsbereiches für Veranstaltungen nutzen zu können
- bei Anordnung der Tür zum Behinderten-WC im Toilettenflur müßte die Flurtür des allg. Toilettenflures nach außen in den Gemeindehausflur aufschlagen und würde durch die hohe Öffnungsfrequenz die Durchgangsqulität des Flures einschränken; sinnvoller wäre wegen der geringeren Öffnungsfrequenz und des damit eingeschränkten Störpotentiales ein direkter Ausgang in den Flur
- für den im OG angeordneten Jugendbereich müßte eine vollwertige Küche mit baurechtlich zulässiger Verortung gefunden werden
- für die barrierefreie Erreichbarkeit der Dachterrasse muß innenräumlich eine Lösung gefunden werden
- der offene Zugang zur Dachterrasse bedarf zur Vorbeugung gegen unbefugte Nutzung und Vandalismus einer abschließbaren Türlösung
Lageplan

Lageplan

Grundriss EG

Grundriss EG