Nichtoffener Wettbewerb | 10/2021
Rathaus Stühlingen – Sanierung, Umbau, Erweiterung und Freiraumkonzept
©Schoener und Panzer Architekten BDA
Perspektive, Blick von Westen
Anerkennung
Preisgeld: 5.500 EUR
Schoener und Panzer Architekten BDA
Architektur
Schuler und Winz Landschaftsarchitekten
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Das bestehende Rathaus wird mit einem Baukörper erweitert, der sich proportional an dem Bestand orientiert. So wird eine Architektur gesucht, die sich die Baukultur des Ortes kraftvoll verschreibt. Der Ansatz wird vom Preisgericht gewürdigt, wenn gleich auch kontrovers diskutiert. Die durchaus selbstbewusste Gesamterscheinung der Architektur ist zwar die Bedeutung und Stellenwert des Rathauses nachvollziehbar und trotzdem in einzelnen Bereichen vermessen, da sie in Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand und reizvollen Umgebungsbebauung zu dominant wirkt. Der Baukörper schließt nahtlos an der Giebelseite des Bestandes an und fächert sich in die andere Richtung so auf, dass innenräumlich hohe Aufenthaltsqualitäten entstehen. Eingangsbereich, Foyer und Sitzungssaal sind orientierungsfreundlich und anspruchsvoll gestaltet. Die beidseitige Orientierung des Saals ist besonders gut gelungen. Allerdings lässt sich der Saal nur in einer ½ zu ½ aufteilen und nicht wie gefordert in 2/3 zu 1/3. Die Obergeschoße sind funktional und weisen hohe Aufenthaltsqualitäten auf.
Der Luftraum an der östlichen Seite mit dem integrierten Oberlicht bringt räumliche Atmosphäre und wertet die Mittelzone auf. Die Inszenierung des Oberlichtes an der östlichen Seite des Neubaus, gepaart mit dem Motiv des Staffelgiebels wird dabei vom Preisgericht kritisiert. Das Erschließungsprinzip ist gut und einfach gelöst. Die Fassade zur Schlossstraße lässt einen harmonischen Übergang zum Bestand vermissen. Hier wurde die Chance verpasst, Alt und Neu mit einer etwaigen Integration des Torbogens in die neue Fassade zu verweben. Die nach Süden orientierte Eingangsfassade ist im Neubau sinnfällig gestaltet. Das langgestreckte Vordach definiert den Haupteingang zum neuen Rathaus einladend und orientierungsfreundlich. Er wird aber als überdimensioniert erachtet; vor allem der Bereich entlang des Bestandes.
Freianlagen: Die Freianlagen sind für den gesamten Bereich des Städtles mit einem einheitlichen Belag vorgesehen. Ausgenommen die Schlossstraße, deren Oberfläche bearbeitet wird und deren Anfang und Ende den Eintritt ins Städtle sinnfällig betont. Das Ensemble des Städtles erfährt dadurch eine starke Wirkung und Erkennbarkeit. Die Verfasser schlagen einen homogenen Pflasterbelag vor, der leider nicht weiter ausgeführt ist. Die Flächen sind als Mischflächen vorgesehen. Hier eine gute Lenkung von fließendem und ruhendem Verkehr zu erreichen, ist eine Herausforderung, die nicht vertieft ausgearbeitet ist. Gut in die großzügige Wirkung der Pflasterflächen integriert sind die aufgewerteten Brunnenbereiche, die zusammen mit den dort verorteten Bäumen angenehmen Aufenthalt erwarten lassen. Kritsch gesehen wird der Anschluss an das nicht im Bearbeitungsgebiet erfasste Grundstück. Die großzügige Gestaltung der Freianlagen funktioniert hier eigentlich nur, wenn auf die Flächen zurückgegriffen werden kann. Insgesamt präsentieren sich die Freianlagen sehr ruhig und stimmig.
Denkmalpflegerische Belange: Die Dimension des Neubaus, der die Firsthöhe des bestehenden Rathauses aufgreift, sorgt für eine Dominanz des Erweiterungsbaus, die das denkmalgeschützte Rathaus untergeordnet erscheinen lässt. Die Uneinsehbarkeit des östlichen Staffelgiebels und das quadratische, aufragende Oberlicht sind aus denkmalpflegerischer Sicht weitere Kritikpunkte. Außerdem wird der zum denkmalgeschützten Bestand gehörende Torbogen mit Wandscheibe abgebrochen und nur als Architekturmotive aufgegriffen. Der anspruchsvolle Ansatz zur Formulierung einer ganzheitlichen, selbstbewussten Architektur wird vom Preisgericht durchaus gewürdigt, und trotzdem lässt er mehr Sensibilität in Umgang mit vorgefunden Bestand und Umfeld vermissen.
Der Luftraum an der östlichen Seite mit dem integrierten Oberlicht bringt räumliche Atmosphäre und wertet die Mittelzone auf. Die Inszenierung des Oberlichtes an der östlichen Seite des Neubaus, gepaart mit dem Motiv des Staffelgiebels wird dabei vom Preisgericht kritisiert. Das Erschließungsprinzip ist gut und einfach gelöst. Die Fassade zur Schlossstraße lässt einen harmonischen Übergang zum Bestand vermissen. Hier wurde die Chance verpasst, Alt und Neu mit einer etwaigen Integration des Torbogens in die neue Fassade zu verweben. Die nach Süden orientierte Eingangsfassade ist im Neubau sinnfällig gestaltet. Das langgestreckte Vordach definiert den Haupteingang zum neuen Rathaus einladend und orientierungsfreundlich. Er wird aber als überdimensioniert erachtet; vor allem der Bereich entlang des Bestandes.
Freianlagen: Die Freianlagen sind für den gesamten Bereich des Städtles mit einem einheitlichen Belag vorgesehen. Ausgenommen die Schlossstraße, deren Oberfläche bearbeitet wird und deren Anfang und Ende den Eintritt ins Städtle sinnfällig betont. Das Ensemble des Städtles erfährt dadurch eine starke Wirkung und Erkennbarkeit. Die Verfasser schlagen einen homogenen Pflasterbelag vor, der leider nicht weiter ausgeführt ist. Die Flächen sind als Mischflächen vorgesehen. Hier eine gute Lenkung von fließendem und ruhendem Verkehr zu erreichen, ist eine Herausforderung, die nicht vertieft ausgearbeitet ist. Gut in die großzügige Wirkung der Pflasterflächen integriert sind die aufgewerteten Brunnenbereiche, die zusammen mit den dort verorteten Bäumen angenehmen Aufenthalt erwarten lassen. Kritsch gesehen wird der Anschluss an das nicht im Bearbeitungsgebiet erfasste Grundstück. Die großzügige Gestaltung der Freianlagen funktioniert hier eigentlich nur, wenn auf die Flächen zurückgegriffen werden kann. Insgesamt präsentieren sich die Freianlagen sehr ruhig und stimmig.
Denkmalpflegerische Belange: Die Dimension des Neubaus, der die Firsthöhe des bestehenden Rathauses aufgreift, sorgt für eine Dominanz des Erweiterungsbaus, die das denkmalgeschützte Rathaus untergeordnet erscheinen lässt. Die Uneinsehbarkeit des östlichen Staffelgiebels und das quadratische, aufragende Oberlicht sind aus denkmalpflegerischer Sicht weitere Kritikpunkte. Außerdem wird der zum denkmalgeschützten Bestand gehörende Torbogen mit Wandscheibe abgebrochen und nur als Architekturmotive aufgegriffen. Der anspruchsvolle Ansatz zur Formulierung einer ganzheitlichen, selbstbewussten Architektur wird vom Preisgericht durchaus gewürdigt, und trotzdem lässt er mehr Sensibilität in Umgang mit vorgefunden Bestand und Umfeld vermissen.
©Schoener und Panzer Architekten BDA
WB Rathaus Stühlingen
©Siegmund und Winz Landschaftsarchitekten
Lageplan
©Schoener und Panzer Architekten BDA
WB Rathaus Stühlingen
©Schoener und Panzer Architekten BDA
Grundriss Erdgeschoss
©Schoener und Panzer Architekten BDA
WB Rathaus Stühlingen
©Schoener und Panzer Architekten BDA
Grundrisse Obergeschosse
©Schoener und Panzer Architekten BDA
Perspektive, Zugangssitution
©Schoener und Panzer Architekten BDA
Perspektive, Blick von Süden