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Eingeladenes Konkurrenzverfahren | 11/2021

Mainzer Zollhafen - Hafeninsel 1

3. Rang

a+r Architekten

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Die klar strukturierte Fassadenkonzeption bezieht sich in Materialität und Anmutung auf das historische Weinlagergebäude im Mainzer Zollhafen und wird durch die Jury positiv gewürdigt. Die Erschließung der Insel erfolgt über eine geteilte Brückenanlage mit einer breiteren Spur für die Fahrzeugerschließung und einem schmaleren Steg für die Fußgänger. Da über die Hafeninsel I auch die Stellplätze in der benachbarten Tiefgarage der Baufelder Marina A und B erschlossen werden, ist dieser Ansatz grundsätzlich nachvollziehbar. Die Tiefgarage selbst ist klar und übersichtlich organisiert, was der Nutzung als Durchfahrt zum Baufeld Marina entgegenkommt. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über sechs Treppenräume, die vom Innenhof aus über zwar recht schmale, aber durch Lufträume im 1. OG doppelgeschossig überhöhte Eingangsbereiche als Adressen formuliert werden. Die attraktiven Treppenräume sind im Erdgeschoss bis zu den Grachten durchgesteckt und führen dort zu kleinen gemeinschaftlichen Außenbereichen, die um auf den Grachten schwimmende Plattformen ergänzt werden. Nach Süden hin liegen diese Plattformen allerdings in der liegenschaftlich dem Baufeld Marina B zugeordneten Gracht. Sehr kritisch wird gesehen, dass die inselseitigen Randbereiche der Quergrachten insgesamt vom Loop aus öffentlich erschlossen sind: Angesichts des hohen Maßes an qualitätsvollen öffentlichen Räumen mit Wasserbezug im Bereich des Zollhafens wird dies als nicht notwendige Einschränkung der Privatheit der Erdgeschosswohnungen eingeschätzt. Die Qualität der durchgesteckten Treppenräume in Bezug auf die Belichtung und das Raumerlebnis wird erkannt; allerdings wird hierdurch die Effizienz und Flexibilität der Grundrisse sowie die Summe der Wohnflächen relativ stark eingeschränkt. Die Qualität der ebenfalls durchgesteckten, sehr klar strukturierten Wohnungsgrundrisse mit der innen liegenden Bädern und WCs wird hoch eingeschätzt. Das Brandschutzkonzept mit der Idee, den zweiten baulichen Rettungsweg der Wohnungen im 3. OG über Dach zu führen und die Entfluchtung von dort über ein 7. Treppenhaus zu leiten, wird ausführlich diskutiert. Zwar scheinen die erforderlichen Rettungswege baulich grundsätzlich nachgewiesen; in der praktischen Umsetzung werden jedoch erhebliche Probleme sowohl im organisatorischen Brandschutz (anti-intuitive Fluchtrichtung nach oben, darum Einweisung der Bewohner erforderlich) sowie eine Einsatzerschwerung für die Feuerwehr (Angriffsweg ggf. ebenfalls über Dach) gesehen. Zusammenfassend wird der Entwurf als gestalterisch und strukturell klarer und qualitätsvoller Beitrag zum Verfahren gewürdigt, der jedoch funktional wie wirtschaftlich einige schwer korrigierbare Schwächen aufweist.