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Nichtoffener Wettbewerb | 11/2021

Erweiterung Land- und Amtsgericht Duisburg

Anerkennung

Preisgeld: 30.000 EUR

HPP Architekten GmbH

Architektur

Gruner Deutschland GmbH

Brandschutzplanung

ZWP Ingenieur-AG

TGA-Fachplanung

Konzept3D - Architekturvisualisierung und Animation

Visualisierung

Karschunke GmbH

Modellbau

Erläuterungstext

Architektonische und Städtebauliche Konzeption
In einem heterogenen Umfeld zwischen den Gerichtsgebäuden, der Liebfrauenkirche, und den gegenüberliegenden Solitären wird der Erweiterungsbau ergänzt. Er schließt den Blockrand und baut durch Fassadegliederung und Höhenentwicklung starke Bezüge zu der Nachbarbebauung auf. Als viergeschossiges Bindeglied zwischen dem Bestandsgebäude der Justiz und der denkmalgeschützten Kulturkirche konzipiert, bleibt er zurückhaltend und kompakt. Die niedrige zweigeschossige Hofbebauung mit intensiver Dachbegrünung ermöglich den Sichtbezug zu dem Lichtornament der Kulturkirche und leistet eine wichtige funktionale Anbindung zum Bestand.

Niedrige Geschosshöhen des Neubaus ergeben Höhengleichheit zwischen dem 1.OG des Altbaus und dem 1. OG der Erweiterung. In dieser Hauptverbindungsebene liegt nicht nur eine Brücke zum Altbau entlang der Landgerichtsstraße, sondern auch ein weiterer Verbindungsgang auf dem Hofvolumen, der logisch an das Erschließungssystem des Bestandes anschließt. So können wichtige Funktionen wie der Schwurgerichtssaal und die Kantine auf diesem Geschoss beidseitig sinnvoll erreicht werden, genauso wie auch die anderen Bereiche des Erweiterungsbaus.

Fassade
Eine starke horizontale Linie betont die Hauptverbindungsebene. Diese Linie wird auch aus dem markanten Fries des benachbarten Altbaus aufgenommen. Genauso, wie die Attika des Nachbarn zur Höhenlimitierung aufgenommen wird. So gliedert sich die Fassade in zwei zweigeschossige Bereiche. Vertikale Lamellen rhythmisieren das Volumen. Der untere Teil ist dichter und streng durchlaufend, der obere Bereich weitet sich, wird „leichter“ und verändert sich an wichtigen Stellen: Den Übergang zum Altbau bildet der zweigeschossige Bereich der Kantine. Auch zur Liebfrauenkirche hin weitet sich die Fassade und betrachtet neugierig seinen Nachbarn. Hier liegen die großen Besprechungsräume. Bei dem großen hofseitigen Schwurgerichtssaal springt die Glasebene nach außen und setzt so den Saal besonders in Szene.

Beurteilung durch das Preisgericht

Bei dem Entwurf handelt es sich um einen viergeschossigen Baukörper, der sich in der Gebäudehöhe zurücknimmt. Er zeichnet sich aus durch eine horizontale elegante Zweigliederung der Fassade. Die vertikalen Gliederungen verleihen der Fassade ein filigranes Aussehen. Der Entwurf greift die Traufhöhe des denkmalgeschützten Altbaus an der Landgerichtsstraße auf und fügt sich damit optisch in das städtebauliche Bild ein. Daher wurde der gelungene städtebauliche Ansatz auch vom Preisgericht hervorgehoben. Die Wegeführung innerhalb des Baukörpers wird kritisch gesehen und wäre noch zu optimieren. Das betrifft besonders die Erschließung des Schwurgerichtssaals, welche im 1. Obergeschoss über einen schmalen Flur oder durch die Kantine führt. Ebenso wird der schmale Flur vor dem Schwurgerichtssaal insbesondere in Bezug auf die Proportion zu diesem kritisch gesehen. Die Möglichkeit einer Flächenerweiterung bzw. einer großzügigeren Gestaltung dieses Flures und auch des Anschlusses an das gegenüberliegende Bestandsgebäude wäre wünschenswert. Der Ausblick und die Lage des Schwurgerichtssaals zum Innenhof wird positiv gewürdigt. Während die dargestellte Eingangssituation für den Gefangenentransport gut funktioniert, kritisiert das Preisgericht gleichzeitig die Wegeführung zwischen Arrestzellen und Schwurgerichtssaal (Etagenwechsel). Anerkannt wird die Lösung, alle Flächen des AsD auf einer Ebene anzuordnen. Bei der Konzeption des kompakten Gebäudes werden erfreulicherweise Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt: Dazu zählen die alternative Möglichkeit der Mischkonstruktion in Holzhybridweise, Gründach, Regenrückhaltung, Photovoltaik etc. Alles in allem besticht der Entwurf durch seine städtebauliche Qualität und den Anschluss an den Bestand – während er in der Raum- und Erschließungsplanung Verbesserungsbedarf aufweist.