modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Kooperatives städtebauliches und freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren mit Ideenteil | 02/2022

Neues Stadtquartier „Steingut“ in Bremen-Grohn

Anerkennung

Preisgeld: 7.000 EUR

WESTPHAL ARCHITEKTEN BDA

Architektur

nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB schonhoff schadzek depenbrock

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

▪ Die Verfassenden formulieren eine Alternative zur Grundfigur des Masterplans, was die Bewertung der Wettbewerbsaufgabe ausdrücklich bereichert. Kerngedanke ist ein zentral gelegener, das Quartier prägender Park, durch den die unterschiedlichen Nachbarschaften verbunden werden.
▪ Bei näherer Betrachtung offenbart sich in dieser Intention eine Schwäche des Entwurfes. Die unterschiedlichen Wohn- und Gewerbequartiere bleiben städtebaulich unverbunden und stehen sich teilweise fremd gegenüber. Das durchlaufende Parkband kann dies nur bedingt kompensieren, zumal seine Nutzungsqualität durch den umfließenden Verkehr im Westen und die sehr schmale Proportion im Osten eher ungewiss erscheint. Die jeweiligen Platzsituationen im Westen und Osten erscheinen mit Blick auf die städtebaulichen Raumbildungen unbefriedigend und in der Programmierung unklar.
▪ Der Vorschlag zur Orientierung und Erschließung eines Teils der Reihenhäuser zur bzw. über den Kücksberg wird wohlwollend aufgenommen. In der Höhenabwicklung stellt sich jedoch die Frage, ob die nördlich angrenzende, tieferliegende Reihenhauszeile mit Blick auf die Aspekte Besonnung und die Privatheit nicht zu stark abgewertet erscheinen.
▪ Die Tiefe der zentralen Gewerbegrundstücke beim "Produktiven Hof" ist sehr gut und gewährleistet eine robuste und flexibel nutzbare Grundstruktur. Die Frage nach der Organisation der erforderlichen Fahrtrichtungswechsel für den Schwerlastverkehrt bleibt in der dargestellten Form ungelöst, da der Verkehrsabfluss entlang des Quartiersparks erfolgen müsste. Die Vielzahl von senkrecht zur Fahrtrichtung organisierten PKW-Stellplätzen erscheint nicht genehmigungsfähig.
▪ Die grundlegende Platzierung der Grundschule und der beiden Kitas ist umsichtig, allerdings stellen sich Fragen hinsichtlich der Adressierung und der Raumbildung der Gebäude.
▪ Die Verfassenden liefern mit ihren teilweise singulären Ansätzen einen sehr wertvollen Wettbewerbsbeitrag, welcher jedoch aufgrund verschiedener festgestellter Schwächen nicht zur Bearbeitung empfohlen werden kann.
Lageplan

Lageplan