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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2022

Quartiersentwicklung „Allgäuer Straße West“ in Memmingen

Vogelperspektive

Vogelperspektive

Engere Wahl

Studio Vulkan Landschaftsarchitektur

Stadtplanung / Städtebau

Hild und K

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die VerfasserInnen denken die Quartiersentwicklung von der Landschaft und vom Freiraum aus und räumen beiden nicht nur in stadtklimatischer Hinsicht einen hohen Stellenwert ein. Aus Sicht der Verfasser sind es insbesondere der Landschaftsraum und die Freiraumversorgung, die die Wohnqualität im Quartier prägen werden. Sie schlagen daher vor, einen wesentlichen Teil des Planungsgebietes von Bebauung freizuhalten und zu einem „Landschaftspark“ zu entwickeln. Die vorgeschlagene Bebauung konzentriert sich in einem Streifen entlang der Allgäuer Straße. Diesen konzeptionellen Ansatz würdigt das Preisgericht als mutigen Schritt, weil er sorgsam mit der endlichen Ressource von Grund und Boden umgeht und die Flächenversiegelung minimiert.
Leider lösen die Verfasser die im Text formulierten Qualitäten eines identitätsstiftenden Freiraums in ihrem Entwurf nicht ein. Das vorgeschlagene dichte Wegenetz mit einzelnen Baumsetzungen nimmt keinen Bezug auf die ortsprägende Lindenallee, negiert die vorhandene Hangneigung und die umgebende wertvolle Kulturlandschaft und bietet keine erkennbaren räumlichen Qualitäten. Auch in funktionaler Hinsicht vermag sie das Preisgericht nicht zu überzeugen, da das Wohnquartier an die Dickenreiser Allee nicht schlüssig angebunden und der Rodelhang durch Baumpflanzungen zerschnitten wird. Auch die Freifläche des Kindergartens schneidet in diesen Bereich ein.
Gerade weil das große Potential einer landschaftlichen Gestaltung des Areals in dem Entwurf nicht eingelöst wird, können der Zuschnitt und der geringe Flächenanteil der Bebauung im Planungsgebiet das Preisgericht nicht überzeugen. Die zeilenförmige Wohnbebauung an der Allgäuer Straße lässt es als Stadtauftakt an Prägnanz vermissen. In der gleichförmigen städtebaulichen Setzung zeichnet sich die grundsätzlich schlüssige Differenzierung in Erschließungshöfe und grüne Gartenbereiche nicht ab.
Auch auf die unterschiedlichen Anforderungen der lärmemittierenden Allgäuer Straße im Osten und den Landschaftsbezug im Westen reagieren die VerfasserInnen baulich nicht, sondern behandeln beide Seiten nahezu gleich. Durch die extrem dichte Gegenüberstellung der Zeilen profitieren die durchgesteckten Wohnungen nicht von ihrer an sich privilegierten Lage am Landschaftsraum, sondern orientieren sich vor allem zueinander. Auf das zunächst nicht zur Verfügung stehende Grund-stück gehen die Verfasser in ihrer Planung nicht ein. Aus Sicht des Preisgerichtes würde der Wegfall einer Zeile das vorgeschlagene Hofkonzept schwächen und zu einem Zerfall des Wohnquartiers in zwei Teile führen.
Die barrierefreie Erschließung der Gebäude ist gelöst, auch die Begrünung der Erschließungshöfe wird begrüßt. Ein gutes Angebot sind auch die intensiv begrünten und gemeinschaftlich genutzten Dachflächen. Kritisch gesehen wird hingegen die Gestaltung der Vorzone zur Allgäuer Straße hin, die mit der durchgängigen Straßenerschließung und den flankierenden Besucherstellplätzen vor allem ein autogerechtes Bild des Quartiers zeichnet.
Insgesamt würdigt das Preisgericht die mutige landschaftliche Grundkonzeption dieses Entwurfs, der leider aufgrund seiner erheblichen städtebaulich-freiraumplanerischen Schwächen nicht umsetzbar erscheint.
Perspektive Hof

Perspektive Hof

Lageplan

Lageplan