modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Einladungswettbewerb | 10/2022

Quartiersentwicklung Hinzistobler Straße

Perspektive Supermarkt

Perspektive Supermarkt

3. Rang / 3. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

BFK architekten

Stadtplanung / Städtebau

Erläuterungstext

Der Entwurf gliedert sich in sechs einzelne Baukörper mit je einer sechseckigen, richtungslosen Grundform, die eine freie Anordnung im Gelände erlaubt. Räume können gebildet, sowie Öffnungen und Engstellen erzeugt werden. Die Raumkanten ergeben wechselnde Blickbeziehungen von außen wie von den inneren Freiräumen aus. So entsteht eine aufgelockerte Bebauung, die dem Hangverlauf folgen kann. Der Laden bildet das Sockelgeschoss des am Straßenverlauf zu oberst liegenden Gebäudes. Diese Anordnung erlaubt eine gestalterische Integration der Ladenfassade. Die Position im Lageplan ermöglicht eine störungsfreie Anordnung der Anlieferung, die keine optischen oder nutzungsbezogenen Einschränkungen für das Quartier erzeugt. Ein kleiner Vorplatz markiert diesen öffentlichen Ort. Die Tiefgarageneinfahrt für die Ladennutzer liegt direkt neben dem Hauptzugang, so dass eine eindeutige Identifizierung gegeben ist.

Sämtliche Hauptzufahrten erfolgen von der Hinzistoblerstraße aus. Die Tiefgarage für die Wohnnutzung und die Kundenparkplätze in der Tiefgarage des Ladens sind klar voneinander getrennt. Alle Wohngebäude haben Anschluss an die Tiefgarage in der unteren Ebene. Die Zufahrt zum Bestandswohnhaus erfolgt in die Freifläche integriert. Die fußläufige Durchwegung folgt dem Hang und erlaubt so eine Anbindung an das weiterführende Wegenetz. Der innenliegende Freiraum des Quartiers gliedert sich in eine Folge von Platzaufweitungen und Höhenstaffelungen. Die Erdüberschüttung der Tiefgarage erlaubt intensive Bepflanzungen. Die Plätze bilden kleine Quartiersaufenthaltsorte. In den Höhenstaffelungen sind Sitzstufen und Treppenverbindungen untergebracht. Zentral gelegen auf der mittleren Geländeebene liegt ein Spielplatz. Zur Grundstücksgrenze hin ist das Quartier auch mit höheren Bäumen (außerhalb der Tiefgarage) eingegrünt. Die Hauszugänge erhalten Beläge, die seitlich mit den Grünflächen verzahnt sind, so dass öffentliche und private Wegebereiche klar getrennt sind und die Wohngebäude ins Grün eingebettet sind.

Die verschieden Wohnungstypen sind jeweils gemischt in den Gebäuden untergebracht, so das auch von einer Nutzermischung ausgegangen werden kann. Jede Wohnung erhält einen gut nutzbaren Freibereich. Der zentrale Erschließungskern ist wirtschaftlich und erhält durch eine Aufweitung und ein Oberlicht eine freundliche Großzügigkeit.

Die Fassadengestaltung verstärkt durch Ihre horizontale Gliederung den Eindruck der in den Hang eingebetteten Höhenstaffelung. Die obersten Geschosse werden als Staffelgeschosse ausgebildet. Der umlaufende horizontale Rahmen wird im Staffelgeschoss beibehalten. Das Gebäudevolumen löst sich nach oben hin auf.

Für die haustechnische Versorgung ist eine Nahversorgung aus einer gemeinsamen Technikzentrale vorgesehen. Im mittleren südlich am Hang gelegenen Wohngebäude ist für die Technik ein doppelt hohes Untergeschoss angeordnet. Von dieser Zentrale aus werden alle Gebäude mit den erforderlichen Medien versorgt. Die Wärmeerzeugung erfolgt über Wärmepumpen. Die Spitzenlasten werden über einen Gasbrennwertkessel oder eine Pelletheizung abgedeckt. Der notwendige Strom wird so weit wie möglich über die Fotovoltaik auf den Dachflächen erzeugt. Die Gesamtmaßnahme ist in zwei Bauabschnitten umsetzbar. Dabei ist der westliche, hangabwärts gelegene Bauabschnitt zuerst zu erstellen, da hier die Haustechnikzentrale untergebracht ist.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Städtebauliche Entwurfsidee bilden sechs splitterförmige Punkthäuser, die sich unverbindlich, fast willkürlich zur Umgebung öffnen. Der Entwurf versucht, mit dem Thema des ansteigenden Geländes und der Landschaft zu arbeiten, was grundsätzlich vom Preisgericht als positiv und denkbare Haltung angesehen wird. An den Grundstücks-Rändern bleiben aber im Entwurfsansatz an mehreren Stellen Fragen offen bzw. Landschaft und Außenraum noch nicht definiert oder gelöst.

Kritisiert wird dabei insbesondere das begleitende Erscheinungsbild an der Hinzistobler Straße, mit deutlich zu vielen Zufahrten, Anlieferungshof und mangelnder städtebaulicher, räumlicher und inhaltlicher Definition an ebendiesen entstehenden Öffnungen zwischen den Baukörpern.

In der Mitte zwischen der nördlichen und südlichen Reihe der Baukörper bildet sich eine Folge von gemeinschaftlichen Plätzen aus, die in Teilen durchaus spannungsvoll sind. Diese Platzräume bilden innenliegend die zentrale Mitte der Bebauung und sind über mehrere Treppenanlagen miteinander verbunden, hier wird vom Preisgericht auf die fehlende Behindertengerechtigkeit hingewiesen.

Der Supermarkt wird in seiner Lage an der nordöstlichen Grundstücksseite vom Preisgericht als nicht richtig positioniert wahrgenommen, funktional weist er große Schwächen auf.

Die Erschließung aller Punkthäuser erfolgt über jeweils ein mittiges Treppenhaus, welches sich bis in die Tiefgarage nach unten durchsteckt. Das Aufeinandertreffen der Tiefgarage mit den Baukörpern von oben bzw. deren Treppenhäuser ist statisch und in der Ausformung noch problematisch. Die Wohnungsgrundrisse werden als so denkbar befunden, weisen aber durch ihre Orientierung stark unterschiedliche Qualitäten auf.

Die auf dem Grundstück erzeugte - im Vergleich relativ geringe - Bebauungsdichte lässt die Baukörper nach außen verträglich erscheinen - wirft aber gleichzeitig Fragen nach der Wirtschaftlichkeit der Bebauung auf

Perspektive Quartiermitte

Perspektive Quartiermitte

Grundriss EG

Grundriss EG

Schnitt Nord-Süd

Schnitt Nord-Süd

Schnitt Ost-West

Schnitt Ost-West

Ansicht Nord

Ansicht Nord

Ansicht West

Ansicht West

Vernetzung

Vernetzung

Erschließung

Erschließung

Bauabschnitte und Nutzungsverteilung

Bauabschnitte und Nutzungsverteilung

Schwarzplan

Schwarzplan