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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2023

Rathauserweiterung Droste-Hülshoff-Platz in Bottrop

Modell

Modell

1. Preis

Preisgeld: 80.000 EUR

v-architekten GmbH

Architektur

club L94

Landschaftsarchitektur

Engineering Consult Albert+Schaar Beratende Ingenieure TGA PartGmbB

TGA-Fachplanung

Planungsbüro Gantert und Braun GmbH

TGA-Fachplanung

PROFIL Gastronomie Planung + Innovation GmbH

TGA-Fachplanung

imagine structure GmbH

Tragwerksplanung

knp. bauphysik GmbH

Bauphysik

Erläuterungstext

Das heutige Stadtzentrum von Bottrop ist geprägt von identitätsstiftenden historischen Bauten und baulichen Brüchen aus der jüngeren Vergangenheit. Mit unserem Entwurf für die Rathauserweiterung entstehen in Anlehnung an den historischen „Lange-Plan“ neue, klar ablesbare Plätze und Freiräume. Der bestehende Rathausplatz, der neu gefasste Droste-Hülshoff-Platz und der neue, nördliche Moltkeplatz gliedern den inneren Stadtraum und verbinden die Freiflächen mit attraktiven Wegeverbindungen.

Das Erweiterungsgebäude mit seiner prägnanten, gestaffelten Fassade bildet gemeinsam mit dem denkmalgeschützten Rathaus das neu gefasste Rathausareal als ablesbare städtebauliche Einheit. Die leicht versetzt zueinander liegenden Geschossebenen des Neubaus nehmen die Fassadengliederung des Altbaus auf und verleihen dem Gebäude ein identitätsstiftendes und wiedererkennbares Erscheinungsbild. Die Offenheit der neuen, bürgernahen Verwaltung spiegelt sich im Gebäude wider.

Der Droste-Hülshoff-Platz bildet den neuen Vorplatz mit dem Haupteingang des Neubaus zu den technischen Diensten. Die historische Ostfassade mit dem Erker des Standesamtes erhält mit der Erweiterung eine neue angemessene Rahmung. Neben dem „steinernen“ historischen Rathausplatz wird ein freundlicher, durchgrünter städtischer Ort mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Gegenüber auf der Nordseite des Neubaus entsteht der neue großzügige „Moltkeplatz“. Er vermittelt zwischen dem neuen Rathausgebäude und den angrenzenden Wohnbauten in offener Bauweise. Gleichzeitig bildet er einen begrünten Vorbereich mit hohen Aufenthaltsqualitäten vor dem nördlichen Eingang zu den Sozialdiensten. Die Blickbeziehungen zum historischen Amtsgericht werden freigelegt. Die gewünschte Durchlässigkeit und Wegeverbindung von Norden nach Süden wird durch eine attraktive Fußgängerpassage mit Einblicken in die innere „Rathauswelt“ zwischen Neu- und Altbau gestaltet. Über eine großzügige Freitreppe wird der Weg an den Moltkeplatz angebunden.

Auszug aus dem Juryprotokoll:
Städtebaulich besticht die präzise Setzung eines einzigen Volumens - und damit der Erhalt der historischen Platzräume - mit einer klar auf das Denkmal bezogenen Fassadenstruktur. Die Aufnahme der Traufhöhe und die darüber befindliche verdoppelte Lamellenausbildung stellt eine subtile Reaktion auf die Schichtung des wertvollen Bestands dar. Die öffentliche Durchwegung über das Grundstück zur Moltkestraße ist - leider nur bedingt barrierefrei - gegeben und führt über die Sitzstufenanlage auf den neuen Moltkeplatz. Durch das starke Abrücken von der Moltkestraße sowie die Abstaffelung des Baukörpers ist die Höhenentwicklung städtebaulich in Bezug auf das Amtsgerichts und die kleinmaßstäbliche Wohnbebauung vertretbar. Gleiches gilt für die Gerichtsstraße: Das Abrücken und die geringe Länge des Baukörpers lässt Blickbeziehungen am Gebäude vorbei zu. Der historische Rathaushof wird aufgewertet, in die Nutzung integriert und bildet die Verbindung der beiden Gebäude. Eine klare Fassung bekommt der Hof durch das Archivgebäude mit Briefwahlstelle.

Aus der Sicht der Fachbehörde werden die denkmalpflegerischen Belange kritisch beurteilt. Der Entwurf zeigt einen im Stadtraum sehr stark dominierenden Baukörper, der sich bewusst durch erhebliche Kontrastierung von den Baudenkmalen absetzt. Der sogenannte Archivflügel ist mit einem Gelenkbau vom Bestand getrennt. Die bedeutende Kontrastwirkung entsteht durch die Übersteigung sämtlicher Bezugshöhen sowie durch die versetzt angeordneten Geschossscheiben. In der Fassadenbildung treten großflächige Glaselemente mit Lamellenjalousien hinter rot eingefärbten schmale Betonstäbe in der Wirkung zurück. Im Ergebnis entsteht ein nach Volumen und Außen-gestaltung fremdkörperhaft wirkender Bau, dessen städtebauliche Anordnung den störenden Einfluss auf die Bau-denkmale nicht kompensieren kann.

Die beiden Haupteingänge befinden sich richtig an den Plätzen Droste-Hülshoff-Platz und Moltkeplatz und ermöglichen eine Durchwegung des Gebäudes. Die Anordnung auf zwei Niveaus führt dagegen zu kontroversen Diskussionen im Preisgericht. Von großem Mehrwert für das Gesamtgefüge ist die große lichtdurchflutete Halle auf Ebene der Moltkestraße, welche zum einen eine überzeugende Anbindung an das Rathaus ermöglicht und zum anderen einen vielfältig nutzbaren Veranstaltungs- und Aufenthaltsbereich für die Bürger*innen der Stadt Bottrop bietet. Der angedachte Rathausgarten bietet auch in dieser Ebene eine weitere Aufenthaltsfläche im begrünten Außenraum. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich in der Gerichtsstraße, wodurch mit Mehrverkehr an dieser Stelle zu rechnen ist. Die Ein- und Ausfahrt ist zudem parallel zum Gebäude angeordnet und wäre besser im Gebäude verortet.

Vorbildlich gelöst sind die Arbeitsbereiche in den Geschossen. Sie lassen hochflexible zukunftsfähige Arbeitswelten mit Atmosphäre erwarten. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass die Verortung der zentralen Dienststellen eventuell zu überdenken wäre. Die Struktur aus Stahlbetonskelett und eingelegten Holzdecken entspricht den Anforderungen an die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen. In der angedachten Form wäre der Effekt der Nachtauskühlung zu überprüfen. Eine Umkehrung des Systems wäre zu überdenken. […]

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebaulich besticht die präzise Setzung eines einzigen Volumens - und damit der Erhalt der historischen Platzräume - mit einer klar auf das Denkmal bezogenen Fassadenstruktur. Die Aufnahme der Traufhöhe und die darüber befindliche verdoppelte Lamellenausbildung stellt eine subtile Reaktion auf die Schichtung des wertvollen Bestands dar. Die öffentliche Durchwegung über das Grundstück zur Moltkestraße ist - leider nur bedingt barrierefrei - gegeben und führt über die Sitzstufenanlage auf den neuen Moltkeplatz. Durch das starke Abrücken von der Moltkestraße sowie die Abstaffelung des Baukörpers ist die Höhenentwicklung städtebaulich in Bezug auf das Amtsgerichts und die kleinmaßstäbliche Wohnbebauung vertretbar. Gleiches gilt für die Gerichtsstraße: Das Abrücken und die geringe Länge des Baukörpers lässt Blickbeziehungen am Gebäude vorbei zu. Der historische Rathaushof wird aufgewertet, in die Nutzung integriert und bildet die Verbindung der beiden Gebäude. Eine klare Fassung bekommt der Hof durch das Archivgebäude mit Briefwahlstelle.

Aus der Sicht der Fachbehörde werden die denkmalpflegerischen Belange kritisch beurteilt. Der Entwurf zeigt einen im Stadtraum sehr stark dominierenden Baukörper, der sich bewusst durch erhebliche Kontrastierung von den Baudenkmalen absetzt. Der sogenannte Archivflügel ist mit einem Gelenkbau vom Bestand getrennt. Die bedeutende Kontrastwirkung entsteht durch die Übersteigung sämtlicher Bezugshöhen sowie durch die versetzt angeordneten Geschossscheiben. In der Fassadenbildung treten großflächige Glaselemente mit Lamellenjalousien hinter rot eingefärbten schmale Betonstäbe in der Wirkung zurück. Im Ergebnis entsteht ein nach Volumen und Außengestaltung fremdkörperhaft wirkender Bau, dessen städtebauliche Anordnung den störenden Einfluss auf die Baudenkmale nicht kompensieren kann.

Die beiden Haupteingänge befinden sich richtig an den Plätzen Droste-Hülshoff-Platz und Moltkeplatz und ermöglichen eine Durchwegung des Gebäudes. Die Anordnung auf zwei Niveaus führt dagegen zu kontroversen Diskussionen im Preisgericht. Von großem Mehrwert für das Gesamtgefüge ist die große lichtdurchflutete Halle auf Ebene der Moltkestraße, welche zum einen eine überzeugende Anbindung an das Rathaus ermöglicht und zum anderen einen vielfältig nutzbaren Veranstaltungs- und Aufenthaltsbereich für die Bürger*innen der Stadt Bottrop bietet. Der angedachte Rathausgarten bietet auch in dieser Ebene eine weitere Aufenthaltsfläche im begrünten Außenraum. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich in der Gerichtsstraße, wodurch mit Mehrverkehr an dieser Stelle zu rechnen ist. Die Ein- und Ausfahrt ist zudem parallel zum Gebäude angeordnet und wäre besser im Gebäude verortet.

Vorbildlich gelöst sind die Arbeitsbereiche in den Geschossen. Sie lassen hochflexible zukunftsfähige Arbeitswelten mit Atmosphäre erwarten. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass die Verortung der zentralen Dienststellen eventuell zu überdenken wäre. Die Struktur aus Stahlbetonskelett und eingelegten Holzdecken entspricht den Anforderungen an die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen. In der angedachten Form wäre der Effekt der Nachtauskühlung zu überprüfen. Eine Umkehrung des Systems wäre zu überdenken.

Bei der Prüfung des Energiekonzepts weist die Arbeit einen deutlich erhöhten Fensterflächenanteil auf, was hinsichtlich des thermischen Komforts kritisch angemerkt wird. Das Erdgeschoss ist in das Erdreich eingeschoben, so dass abweichend vom anvisierten Energiekonzept die maschinelle Lüftung in großen Teilen notwendig ist, was die Betriebskosten erhöhen wird. Der Entwurf reagiert durch Anordnung von Nutzungen hoher Belegungsdichte in den maschinell zu belüftenden Bereichen.

Aufgrund der flächigen Anordnung und Geometrie der Tiefgarage werden die Decken in den Bereichen der geplanten Kranstellungen erst nach Abschluss des Projekts geschlossen werden können. Die flächige Ausdehnung des Projekts und der Umfang der Maßnahmen auf der Rathausrückseite erfordern insgesamt eine vorausschauende Baulogistik. Die baulichen Kennwerte der Arbeit liegen im durchschnittlichen Bereich. Gleichzeitig birgt das Projekt in allen Dimensionen der Wirtschaftlichkeit noch erhebliche Kostenrisiken. So sind im Bereich der Rathausrückseite mindestens ein Verbau, örtlich voraussichtlich auch Unterfangungen erforderlich. Größere Bepflanzungen können oberhalb der Tiefgaragendecke nur mittels entsprechend hohem Unterbau erfolgen. In betrieblicher Hinsicht ist für umfangreiche Flächen des Foyers im Sockelgeschoß von einer maschinellen Lüftung auszugehen. Auch in brandschutztechnischer Hinsicht bildet dieser Bereich im Hinblick auf Abgrenzungen zu angegliederten Treppen und Nutzungen eine wirtschaftliche Herausforderung.
Perspektive

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Lageplan

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Piktogramme

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