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Mehrfachbeauftragung | 10/2022

Quartiersentwicklung Kepler-Areal in Ludwigsburg

3. Rang

VON M GmbH

Stadtplanung / Städtebau

BLU Architekten Blanek Butt Partnerschaft mbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Arbeit 4 positioniert sich klar mit drei neuen, in der Höhe gestaffelten, im Grundriss aber identischen Hochpunkten, die ein Gesamtensemble mit dem bestehenden Hochhaus von mhplus bilden. Ein Sockelgeschoss vermittelt zwischen dem Niveau-unterschied von der Franckstraße zur Keplerbrücke. Es entsteht der Eindruck einer großen zusammenhängenden Parkfläche mit punktuellen Einbauten, die eine hohe architektonische Qualität aufweisen.

Das Gremium bewertet die Öffnung des Sockelgeschosses nach Nordwesten positiv. Allerdings kann die Weiterführung der Wegebeziehungen unter der Sockelplatte zu einem Tiefhof mit Treppenanlage nach Süden zur Keplerstraße räumlich und atmosphärisch nicht überzeugen.

Die Schwächen des Entwurfs liegen im Nebeneinander von drei im Grundriss identischen Baukörpern, deren Anordnung weder einen attraktiven Aufenthaltsbereich im Freiraum räumlich fasst noch eine klare Adressbildung erwarten lässt. Das vorgeschlagene Bauvolumen erscheint an diesem Standort nicht in den städtebaulichen Kontext integrierbar und bildet insbesondere zur Bebauung an der Keplerstraße keine angemessene Nachbarschaft.

Die aufgezeigten Grundrissvarianten können die hohe Nutzungsflexibilität der vorgeschlagenen Baukörper im Grundsatz nachweisen. Es bleiben jedoch offene Fragen, wie die Verfasser gegenüber den unterschiedlichen Himmelsrichtungen und den dabei unterschiedlichen Immissionseinwirkungen reagieren.

Die vorgeschlagenen Doppelfassaden zeigen einen alternativen Umgang mit der vorhandenen Immissionslast auf. Sie werden jedoch lärmtechnisch als wenig wirksam eingeschätzt, solange die vorgeschlagene vertikale Begrünung eine natürliche Durchlüftung erfordert und damit die erste Fassadenschicht nur mäßig lärmmindernd wirken kann. Aus lärmtechnischer Sicht wird Wohnen aufgrund der nahezu freien Lärmeinwirkung auf die zweite Fassadenebene der aufstrebenden Gebäude in dieser Form nicht möglich sein.