Verhandlungsverfahren | 07/2023
BBST_LMT_Fachplaner_Bauphysik
Zuschlag
Erläuterungstext
Leistungserbringung
Im zweiten Handlungsschritt wird ein bauphysikalisches Vorkonzept aufgestellt, bei dem auf Basis der Grundlagenermittlung erste richtungsweisende Ergebnisse in Zuge der ersten Berechnungen aufgestellt werden. Mit diesem bauphysikalischen Planungsstand erfolgt eine ausführliche Abstimmung mit Architektur bzw. der TGA, um die Bauteildimensionierung bzgl. der energetischen Qualität, der Bauakustik und der Raumakustik genauer abstimmen zu können.
Die daraus folgenden Erkenntnisse werden in den dritten Handlungsschritt zur Aufstellung der baurechtlichen Nachweise in Bezug der Bauphysik integriert.
Im vierten Handlungsschritt erfolgt eine bauphysikalische Prüfung der architektonischen Ausführungsplanung in Bezug der Berücksichtigung der bauphysikalischen Parametern aus den baurechtlich aufgestellten Nachweisen. Weiter werden Konstruktionsdetails bauphysikalisch optimiert, um Wärmebrücken bzw. Bauschadenspotenziale zu vermeiden.
Als letztes erfolgt im fünften Handlungsschritt in Zuge der bauphysikalischen Planung eine qualitätssichernde Prüfung durch beauftragte Messungen (z.B. Bauakustikmessungen oder eine Prüfung der Luftdichtigkeit) und Baustellenkontrollen. Das Ziel ist es dem Bauherrn die geforderte bauphysikalische Qualität mit der Fertigstellung des zu bauenden Gebäude überreichen zu können.