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Einladungswettbewerb | 01/2003

Stadtplatz an der Invalidenstraße

2. Preis

GAST LandschaftsArchitekten bdla, Gast. Abrecht. Seleborg Part mbB

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Die Idee
Die übergeordneten Wegeverbindungen und die innere Dynamik zu bündeln, zusammen zu fassen in einem Raum mit eigener Identität. Bewegung, Kommunikation, Verweilen - Durchlässigkeit der Fußgängerströme. Licht setzt Akzente, markiert die drei \"Blickeingänge\" und leitet über in das den Platz fassende Lichtband. Der Platz - eine neue Adresse im Stadtraum.
Unsere Gestaltungskriterien für den Entwurf sind:
Durch klare Strukturen unterschiedliche Nutzungsbereiche verbinden.
Reduzierung auf das Wesentliche. Vitale Bäume zu erhalten und zu
integrieren. Mit dem Notwendigen Akzente setzen (Beleuchtung/Entwässerung).
Regenwassermanagement / ökologische Verträglichkeit. Verzicht auf \"übliche Stadtmöbel\" und zusätzliche raumbildende Aufbauten.

Der Platz
Ein Teil des Baumbestandes wird erhalten und steht als Gruppe (1 Ahorn, 2 Robinien ) in einer Fläche mit wassergebundener Decke (ca. 250qm) in verwandtem Farbton zum Plattenbelag. Bodenleuchten illuminieren die Baumgruppe, Sitzsteine verdeutlichen den Kontrast zwischen der formalen, gebauten Fläche und dem Ausschnitt mit naturhaftem Charakter. Ein weiterer Ausschnitt, in gleicher Größe und mit ebenfalls naturhafter Ausprägung entsteht nach Abriss der Ruine im nördlichen Platzteil. Hier \"schiebt\" sich die Pflanzung zwischen die wassergebundene Decke und die Steine. Großgräser, Bambus und niedrige Gehölze der trockenheits- und wärmeliebenden Vegetation
mit dekorativem Charakter erobern sich ein kleines Stück des steinernen
Platzes. Diese Fläche wird von innen angestrahlt.
Ein in der Oberflächenstruktur ruhiger, großformatiger Plattenbelag (1,20 x 80) wird parallel zu den Gleisen über den gesamten Platz gelegt.
Verlegerichtung und Fugenverlauf sind bei diesem Format deutlich sichtbar, so dass die Gleisführung nicht geschnitten, sondern eingefügt wird. Die vorhandenen und geplanten Baulichkeiten wie Straßenbahntrasse und Haltestelle, neuer S-Bahneingang, 80 Fahrradparkplätze, die zu erhaltende Baumgruppe und die neue Vegetationsfläche im nördlichen Teil des Platzes werden in diese klare Struktur integriert.

Beleuchtung
Gezielt eingesetztes Licht schafft eine unverwechselbare Atmosphäre. Wir haben zwei Arten von Beleuchtungskörpern gewählt, die unterschiedliche Akzente setzen:
Die offenen Raumkanten nördlich und südlich werden durch ein Lichtband aus Stableuchten markiert und dokumentieren zusammen mit den im Boden verlegten und den als Sitzgelegenheit erhöhten Granitbändern sowie den Straßenbäumen die Begrenzung des Platzes. Für die Ausleuchtung des Platzes werden die gleichen Stableuchten eingesetzt.

Point de vue: drei Blickpunkte sind aus allen auf den Platz treffenden
Sichtachsen weithin sichtbar. Markiert werden diese durch jeweils eine 9,50m hohe Lichtquelle mit variabel einstellbaren Strahlern. Punktlicht setzt Dinge in Szene: z.B. die Gebäudekanten, die Hinweise auf Historie und Gegenwart des Ortes, ein Kunstwerk, eine Plastik etc.

Entwässerungskonzept/Regenwassermanagement
Bei diesem Neubauvorhaben mit fast vollständiger Versiegelung stellt sich die Frage nach der ökologischen Verträglichkeit. Aus diesem Grund, aber auch in Anbetracht der hohen Kosten, die den Bezirken und Grundeignern durch die Regenwasserabgabe für versiegelte Flächen entstehen, schlagen wir vor, das anfallende Niederschlagswasser ganz oder teilweise auf dem Grundstück selbst zu versickern. Unser Konzept sieht den Einsatz neu entwickelter Kastenrinnen vor, die mittels einer speziellen Substratfüllung das Oberflächenwasser soweit reinigen, dass es direkt in den Untergrund versickert werden kann.(Nach Augenschein besteht diese Möglichkeit hier, da der Untergrund aus
durchlässigen Bodenschichten besteht, die einen großen Abstand zum
Grundwasser aufweisen). Die Kosten hierfür entsprechen denen der üblichen Verrohrung und Einleitung, die Kostenersparnis durch Wegfall der Regenwasserabgabe kann pro Jahr bis zu ca. 13.000 Euro betragen.