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Offener Wettbewerb | 11/2023

Genossenschaftliches Wohnprojekt Freimundo in München-Neufreimann

Anerkennung

Heide & von Beckerath

Architektur

Atelier Miething

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Auf dem östlichen Teilgrundstück des Baufeldes WA 11 entsteht ein großes und zusammenhängendes genossenschaftliches Haus mit einem weiten doppelgeschossigen Durchgang, welcher mit den gemeinschaftlichen Programmen des Erdgeschosses und den angrenzenden Freiräumen in Verbindung steht und einen temporären Pavillon in sich aufnimmt. Der siebengeschossige und an seiner nordöstlichen Ecke achtgeschossige Baukörper hat eine Tiefe von 14,30 m und nimmt drei vertikale Erschließungskerne, drei weitere offene Treppenräume und das auf einer Mittelflurerschließung beruhende Regelgeschoss in Varianten auf. Unter Einbeziehung eines durchgehenden oder auch stichartigen Mittelflurs, der zum bewohnbaren Korridor umgewidmet wird, entstehen flexible Wohngrundrisse quer und diagonal zu vier längsorientierten Zonen mit unterschiedlichen Qualitäten der Belichtung und Belüftung. Dabei kommt der Einführung der Kernzone eine zentrale Bedeutung zu. Hier befinden sich die elementaren Räume und Nutzungen innerhalb der Wohnungen, denen jeweils ein oder zwei weitere tagesbelichtete Zimmer zugeordnet sind. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt hier den Wand- und Öffnungselementen zwischen den Bereichen, die als transparente Faltwände ausgeführt werden können. Die Konzeption der Kernzone erlaubt darüber hinaus das Zusammenschließen von Wohnungen über konstruktive Sollbruchstellen. Kleinere Wohnungen mit einseitiger Orientierung können durch Kombiräume über den Wohnkorridor hinweg erweitert werden. Durch deren unabhängige Erschließung und potenzielle Ausstattung mit Nasszellen und kleinen Kochstellen lassen sich die Kombiräume auch gemeinschaftlich oder als eigenständige Wohneinheiten nutzen. Vor dem Hintergrund der subtilen Befragung von Standards im (geförderten) Wohnungsbau und den damit verbundenen architektonischen Themen entsteht ein Haus, welches sich den Anforderungen an veränderte und sich ändernde Wohnformen stellt und diese begleitet.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die städtebauliche Qualität der Arbeit liegt in der ansprechenden und klar strukturierten Fassadengestaltung, wie z.B. dem klaren Hochpunkt, der langen horizontalen Öffnung und der Verbindung zu dem Dachgarten. Der Innenhof weist trotz der nur teilunterbauten Fläche einen hohen Versiegelungsgrad auf, was als Nachteil angesehen wird. Der Innenhof wird als privater, großer, wilder Hofgarten verstanden, der bis auf einen großzügigen Durchgang bewusst frei von Aktivitäten gehalten ist. Alle gemeinschaftlichen Nutzungen wie Spiel und Sport befinden sich in der Grünen Gasse, wodurch die blockübergreifende Gemeinschaft gefördert wird. Ein Brückenschlag über die Dachterrasse verbindet die Wohnungen und Nutzungen im Hochpunkt über eine Höhenstaffelung mit dem Dachgarten.
Die Wohnungen verfolgen einen klaren Entwurfsgedanken. Dies wird positiv bewertet.
Die Erschließung erfolgt über 3 Treppenhäuser mit Aufzügen. Alle Wohnungen werden entweder durch einen langen Stichflur oder als Mehrspänner erschlossen. Das Erschließungskonzept wechselt von Geschoss zu Geschoss. So entstehen Geschosse mit durchgesteckten Wohnungen oder Geschosse mit Wohnungen zum Hof, die den Flur nutzen und darüber die Kombiräume an der Außenfassade erreichen. Die von innen nach außen organisierten Wohnungen überzeugen aufgrund ihrer dunklen Mittelzonen nicht, da dies die Wohnqualität schmälert. Für die Wohnbereiche, Küchen und Schlafräume, die grundsätzlich funktionieren könnten, ist die Größe ist jedoch sehr knapp bemessen. Die Qualität der Flure wird diskutiert. Einerseits wird die Mehrspännererschließung positiv gesehen, andererseits wird die Verbindung der Wohnungen miteinander über den Flur mit Treppe im alltäglichen Gebrauch als zu weitläufig eingeschätzt. Nichtwohnnutzungen im EG sind durch die umlaufende zurückspringende Verglasung der Sockelzone zum Außenbereich hin orientiert. Weitere gemeinschaftliche Nutzungen sind abwechselnd an zentralen Stellen über die Geschosse verteilt, wodurch ein gut verteiltes Angebot garantiert wird.

Brandschutz: Bezüglich der Rettungswegsituation besteht Nachbesserungsbedarf.

Wirtschaftlichkeit/Statik: Die technische Vertretbarkeit der gewählten Konstruktion aus Stahlbeton ist gegeben und wirtschaftlich sinnvoll, jedoch nicht die punktgestützten Hohlkörperfertigteildecken im EG. Zweifelhaft ist die Kombination von Holzdecken (auch als HBV-Decken) in Verbindung mit Ziegelwänden. Letztere sind in der Herstellung vor Ort ohne Präfabrikationsmöglichkeiten nachteilig für die Wirtschaftlichkeit. Insbesondere die vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Keramikbekleidung wird in Verbindung mit der hohen Hüllfläche als kostenintensiv in der Herstellung bewertet.

Nachhaltigkeit: Die Durchströmung des Hofes wir nur über eine 2-geschossige Öffnung an der Ostseite gelöst. Auf Fassadenbegrünung wird durchweg verzichtet. Die privaten, den Wohnungen zugeordneten Freiflächen, sind nicht ausreichend dimensioniert. Grundsätzlich entsprechen die Konstruktionen den Anforderungen an Wärmeschutz, Energieeffizienz und Ökobilanz. Der keramische Fassadenbelag mindert die Ökobilanz.