Einladungswettbewerb | 04/2023
Neubau Mehrzweckgebäude Südspitze der Hafenwestseite in Neustadt in Holstein
©Konermann Siegmund Architekten
Visualisierung
3. Preis
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf einer Klimahülle mit Sheddach hat sich in der Überarbeitung von der ersten zur zweiten Stufe nicht wesentlich verändert. Die Leitidee der Baukörpererscheinung ist beibehalten worden, was das Preisgericht beeindruckt hat. Auch das Alleinstellungsmerkmal einer großen Klimahülle, Zitat einer Werfthalle, in seiner Fernwirkung für das Stadtbild des Neustädter Hafens wird positiv bewertet. Das Sockelgeschoss monolitisch auszubilden ist für die Gebäudetypologie richtig, die angebotenen Nutzungen können aber nicht überzeugen und es entstehen viele Bereiche, die kaum mit natürlichem Licht versorgt werden können.
Die für die Entwurfsvertiefung wesentlichen Fragen zum Gebäudebetrieb und zur Technik, ist gewissenhaft und ausführlich dargelegt, was anerkannt wird. Gleichwohl sind Beeinträchtigungen durch Zugerscheinung bei Sonneneinstrahlung und gleichzeitiger Öffnung größerer Lüftungsflügel nicht gänzlich auszuschließen. Auch Lärmentwicklungen mit Geräuschübertragungen im Inneren von Geschoß zu Geschoß sind kaum vermeidbar. Die Gebäudeunterhaltung und Fassadenreinigung der großen, senkrechten Glasflächen im Zusammenhang mit den Dachsheds ist über eine Außenbefahranlage kaum und wenn nur mit großem technischem Aufwand realisierbar. Das Preisgericht bemängelt den Gastronomiebereich im Erdgeschoß. Die Ausbildung einer Strandbar in der schattigen und zugigen Sockelzone kann nicht überzeugen. Auch die Eignung dieses Gebäudekonzeptes allgemein für Wohnungen ist ungünstig, da hier vielfältige Störungen auftreten werden. Das Boardinghouse ist hier als Nutzung gut denkbar. Insgesamt erscheint dieses Gebäudekonzept eher für eine Mononutzung geeignet.
Dem mutigen Klimahüllenkonzept fehlt im Nahbereich aus der Fußgängerperspektive Maßstäblichkeit und Aufenthaltsqualität. Dem Freiraum zur Wasserseite wird wenig Beachtung geschenkt und es ist für die Jury kaum nachvollziehbar, warum die Drehung des Baukörpers erfolgte, zumal dadurch das zur Verfügung stehende Grundstück an der attraktiven Wasserseite unnötig verkleinert wird und die Beschickung des Kanulagers nur durch eine eher unwahrscheinliche Arrondierung des Grundstückes möglich würde. Auch wenn das Konzept mit seinem architektonischen Alleinstellungsmerkmal klimatechnisch interessant und machbar erscheint und auch die schalltechnischen Fragen im Innenraum beherrschbar scheinen, kann das Preisgericht mitsamt den Investoren insgesamt eine Realisierung nicht empfehlen.
©Konermann Siegmund Architekten
Visualisierung
©Konermann Siegmund Architekten
Plan 01
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Plan 02