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Offener Wettbewerb | 03/2024

Städtebauliche Entwicklung An der Alm in Markt Giebelstadt

Anerkennung

Preisgeld: 7.000 EUR

tobe.STADT städte.bau.planung.dialog

Stadtplanung / Städtebau

HKK Landschaftsarchitektur GmbH

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die städtebauliche Idee einer großen Nord-Südachse mit einem zentralen Platz als Bindeglied zum bestehenden Ort ist klar ablesbar.

Durch die Einteilung in Baublöcke entstehen unterschiedliche Wohnquartiere, meist um einen Wohnhof organisiert, mit klarer Baustruktur und großer Vielfalt an Wohntypologien. Durch die geschlossene Bebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen entstehen ablesbare städtebauliche Kanten die mit der vorgeschlagenen Grundrissanordnung schlüssig als Schallschutzbebauung ausformuliert sind.

Im Nordwesten des Quartiers ist die Wohnbebauung jedoch sehr ungünstig angeordnet, so dass die Wohnungen aus mehreren Richtungen dem Verkehrslärm ausgesetzt sind und das Konzept der „Schallschutzbebauung“ hier nicht mehr funktioniert. Der südliche Übergang des Plangebietes zum bestehenden Ort in Form von Einfamilienhäusern kann nicht überzeugen.

Durch die Bündelung des ruhenden Verkehrs in zwei großen Parkhäusern an den Quartierseingängen und weitere oberirdisch konzentrierte Parkplätze ist einerseits mit relativ wenig Durchgangsverkehr zu rechnen, andererseits ist aufgrund der stellenweise sehr großen Distanz zu den einzelnen Wohneinheiten an der Akzeptanz zu zweifeln.

Kritische ist die Ausformulierung des zentralen Grünzuges zu sehen der im Norden durch ein großes Parkhaus und im Süden durch die Friedhofsmauer begrenzt wird. Diese bilden als Abschluss des zentralen öffentlichen Raumes sowohl funktional als auch architektonisch keinen adäquaten Abschluss. Darüberhinaus erzeugen sehr strengen Raumkanten einen eher monumentalen Charakter. Dieser wird durch die geringe Differenzierung der einzelnen Bereiche zusätzlich verstärkt.

Kontraproduktiv sind die Verkehrsführung entlang der Grünachse sowie die Kreuzungen durch die Fahrbahn am zentralen Platz. Dieser büßt hierdurch stark an Aufenthaltsqualität ein. Die Öffnung und Orientierung zur B19 schafft weitere Belastungen für die Verweilqualität.

Grundsätzlich wird dieser Platzbereich als überdimensioniert bewertet. Er kann kaum mit dem klein dimensionierten Raumprogramm an öffentlichen Nutzungen gefüllt werden.

Die Setzung von drei großformatige Baukörper mit herausgehobener Nutzung ist deshalb in dieser Dimension unrealistisch und erscheint auch räumlich wenig wünschenswert. Zudem ist die Umsetzung des zentralen Platzes fraglich, da der südliche Baukörper auf dem Privatgrundstück positioniert ist. Eine Umsetzbarkeit des zentralen Aufenthaltsbereiches ist somit aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht gesichert.

Insgesamt stellt die Arbeit ein klar erkennbares städtebauliches Konzept mit großer Wohnungsvielfalt dar, dass jedoch in der Qualität der öffentlichen Räume und der städtebaulichen Einbindung nicht umfassend überzeugen kann.