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Sonstiges Vergabeverfahren | 12/2011

Neugestaltung der Kirchenstraße

1. Rang

kessler.krämer Landschaftsarchitekten

Hersteller

Erläuterungstext

Typisierung der Kirchenstraße
Die Kirchenstraße durchläuft im lang gestreckten flachen Bogen die Dorfmitte von Breklum und fluchtet im östlichen Abschnitt linear auf die Kirche. Aus dieser einfachen und stimmig wirkenden Lagestituation entwickelt sich durch die Besonderheiten der Randbebauung und den imposanten Großbaumbestand eine unverwechselbare Dorfstraße. Typisch für die Straße ist ihr sich im Verlauf ändernder räumlicher Eindruck. Größere Gebäudeformen und kleinerformatige historische Rotsteinhäuser bilden regelmäßige Abschnitte. Gelegentlich weichen Randbebauung und Baumreihen zurück und öffnen den Raum. Die Kirchenstraße bekommt dadurch geordnete Sequenzen, die durch die kreuzende Eisenbahnlinie sowie die Querstraßen Eikammsweg, Brackerweg und Alte Dorfstraße verstärkt werden. Die Kirchstraße ist von zeitlich stark variierender Verkehrsbelastung geprägt. Von sehr geringem PKW-Verkehr und gleichzeitiger Nutzung als Spazier- und Spielraum (insbesondere an Wochenenden) bis zur Schul-Rushhour
mit Bus-Verkehr und hoher PKW-Frequenz muss die Straße ein breites Spektrum unterschiedlicher Verkehrsanforderungen leisten.

Entwurfsidee
Der prägnante Straßenverlauf im flachen Bogen mit Sichtlinie auf die Kirche soll durch die Art der Gestaltung betont werden. Der stringente Längsverlauf dominiert die zweite Gestaltebene, die sich aus den Querbeziehungen
über die Straße und den anliegenden Funktionen ableitet und erst in näherer Perspektive wahrnehmbar wird. Das Verkehrsprinzip ist die weiche Separation, die gestalterisch Funktionsflächen definiert, jedoch entsprechend der variierenden Verkehrsdynamik Überlappungsnutzungen durch Geh- und Fahrverkehr zulässt. Wir schlagen eine regelmäßige, an traditionellen Straßenbildern orientierte Gliederung vor, die durch mehrere
parallel verlaufende Flächenbänder die Linienführung in Längsrichtung unterstreicht. Der Fahrbereich aus Betonstein im Fischgrätverband wird beidseitig von Laufbändern aus Betonplatten mit Kleinstein-Randstreifen gefasst. In den Abschnitten mit Altbaumbestand am südlichen Fahrbahnrand wird das Laufband unterbrochen und durch einen Grünstreifen ersetzt. Die 3,9m breite mittige Fahrbereichspflasterung verjüngt die
Straße optisch, fahrgeometrisch bzw. zum Parken wird der Kleinsteinbereich im Begegnungsfall mitgenutzt. Parkflächen am Fahrbahnrand werden zugunsten des regelmäßigen Gesamtbildes beschildert und nicht baulich festgelegt. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen erhält die Straße Zäsuren, indem das Fischgrät-Fahrband unterbrochen wird und sich der Granit-Kleinstein über die gesamte Fläche aufweitet. Die beidseitigen Betonplattenbänder laufen – in verstärkter Ausführung - über die Fahrbahnquerungen weiter. Bezug nehmend auf die angrenzenden Gebäude und vorhandene Wegeanbindungen zeichnen sich etliche Fußgängerquerungen in der Straße ab. Jeweils ein Doppellaufband (Kinderwagen-/Rolliabstand) aus starken 30cm breiten Betonstegplatten verläuft, mit Kleinstein eingefasst, quer über den Fahrbereich. Diese regelmäßig in die Fahrbahn eingelegten rauheren Querstrukturen fördern geringe Fahrgeschwindigkeiten. Die Querstrukturen werden beidseitig durch Pollerleuchten markiert.

Verkehrsfunktionen des Regelprofils
Das vorgeschlagene Regelprofil basiert auf den Vorgaben der RASt 06 zur Abwägung zwischen Gehwegund Fahrbreitenanforderung und den Maßangaben für Begegnungsfälle aus Bild 17. Das Regelprofil gewährleistet folgende Funktionen

- Gestalterisch werden primäre Funktionsbereiche für Geh- und Fahrverkehr vorgegeben, nach Bedarf sind jedoch Überlappungen möglich:

- 1,5m Laufbandbreite auf gesamter Länge Nordrand
- 1m Laufband als Sicherheits- und Parkausstiegstreifen entlang Südrand, in Abschnitten an Altbaumreihen unterbrochen
- 4,5m Fahrbereich incl. Rinnen, maximaler Begegnungsfall Bus/PKW bei langsamer Fahrt möglich
- Die Niveaugleichheit von Laufbändern und Fahrbereich bewirkt eine ‚weiche Separation‘, d.h. in verkehrsarmen Zeiten wird der gepflasterte Fahrbereich von Fußgängern mitgenutzt. Ebenso kann z.B. beim Begegnungsfall Bus/LKW der Kleinsteinrandstreifen überfahren werden
- Parken ist am südlichen Fahrbereichsrand in den vom schmalen Gehweg begleiteten Abschnitten möglich. Die beparkbaren Bereiche werden, ggf. zeitlich gesteuert, durch Beschilderung gekennzeichnet.
Unbeparkt stehen sie als Fahrbereich zur Verfügung. Im Abschnitt C.-Jensen-Kolleg
möchten wir das Parken ausschließen, vor der Schule muss es zumindest zeitlich reglementiert werden.

Material
Für die Oberflächen schlagen wir einfache robuste Materialien vor, die durch die Kombination und
Verlegeweise einen attraktiven Gesamteindruck bewirken
- Anthrazitgrauer Betonrechteckstein 30x10x10 im Fischgrätverband in der Fahrbahn
- Rinnen aus Betonrechteckstein 30x10x10 in Betonbettung quer verlegt
- Tiefbord Granit B6 grau b=10cm
- Kleinstein 10/10/10 grauer Granit in Kreuzungen und als Randstreifen
- Graue Betonplatten 50/100/12 als Gehwegplatten
- Graue Betonstegplatten 30/130/15 als Fahrbahn Querungsbänder

Beleuchtung und Möblierung
Am hinteren Rand des nördlichen Gehweges stehen Auslegerleuchten mit ca. 4,5m Lichtpunkthöhe. Sie gewährleisten eine effiziente Ausleuchtung des gesamten Straßenraums und bilden durch den transluzenten ‚City svan‘ – Leuchtenkopf eine attraktive Lichtpunktlinie. Im eigentlichen Straßenraum ist keine Möblierung vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen, für die angrenzenden Bereiche (C.-Jensen-Kolleg, Schule, Friedhof) durch ein Gestaltungshandbuch eine qualitätvolle homogene Möblierung zu initiieren (siehe Beispiele).

Grünstrukturen
Die vorhandenen Altbäume werden zum größten Teil erhalten und in die Neugestaltung integriert. Baumfällungen sind für den Rückbau der Inseln im westlichen Straßenabschnitt erforderlich. Im Bereich Schule schlagen wir mittelfristig eine Neustrukturierung der Vor- und Stellplatzsituation vor, die mit Fällungen und Neupflanzungen verbunden wäre. Für Neupflanzungen sollten Ahorn- oder Lindenarten verwendet werden. Für die Raumkontur der Straße sind die vorhandenen Hecken entlang der Grundstücksgrenzen von großer Bedeutung. Der Erhalt, die Ergänzung und Vereinheitlichung von Hecken sollten z.B. über eine Gestaltungssatzung geregelt werden. Als Gestaltungsziel schlagen wir generell Buchenhecken vor