Award / Auszeichnung | 01/2012
Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2011
Wildau: Schwartzkopff-Siedlung
DE-15745 Wildau, Karl-Marx-Straße
Sonderpreis „Denkmalschutz im Wohnungsbau“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Senator. Project Management Service GmbH
Projektsteuerung
Landschaftsarchitektur
BGT Bau- und Gebäudetechnik GmbH
TGA-Fachplanung
Specht Kalleja + Partner Architekten GmbH
Tragwerksplanung
Projektdaten
-
Gebäudetyp:
Landschaft und Freiraum
-
Projektgröße:
keine Angabe
-
Status:
Realisiert
-
Termine:
Baubeginn: 01/2003
Fertigstellung: 01/2010
Projektbeschreibung
Die Schwartzkopffsiedlung in Wildau wurde ab Ende des 19. Jahrhunderts für die Angestellten der "Berliner Maschinenbau AG" errichtet. Heute steht die Schwartzkopffsiedlung unter Denkmalschutz. Im Zuge der Sanierung der Gebäude wurden auch die Außenanlagen hergerichtet.
Zunächst wurde der Bestand hinsichtlich Problemen und Potentialen untersucht. Es folgte eine Analyse von Bedürfnissen und Anforderungen der Bewohner und Gewerbetreibenden in der Schwartzkopffsiedlung. Die Planung erfolgte unter ständiger Einbeziehung der Anlieger sowie in enger Zusammenarbeit mit Trägern öffentlicher Belange (z. B. Feuerwehr und Denkmalbehörde).
Aus der Urteilsbegründung:
"Die Gestaltung des Wohnumfeldes orientierte sich an überlieferten Plänen aus dem Jahr 1910. Die ursprüngliche Parzellenstruktur wurde bei der Neugestaltung berücksichtigt. In die historischen Mietergärten wurden beispielsweise neue Stellflächen und Terrassen eingefügt. Mit einer Mietergartenfibel erhielten die Bewohner ein verbindliches Instrument
für die Nutzung und Pflege ihres Gartens. Dies war verbunden mit der Bitte den denkmalgeschützten Gartenbereich bei der heutigen Nutzung zu respektieren."
Zunächst wurde der Bestand hinsichtlich Problemen und Potentialen untersucht. Es folgte eine Analyse von Bedürfnissen und Anforderungen der Bewohner und Gewerbetreibenden in der Schwartzkopffsiedlung. Die Planung erfolgte unter ständiger Einbeziehung der Anlieger sowie in enger Zusammenarbeit mit Trägern öffentlicher Belange (z. B. Feuerwehr und Denkmalbehörde).
Aus der Urteilsbegründung:
"Die Gestaltung des Wohnumfeldes orientierte sich an überlieferten Plänen aus dem Jahr 1910. Die ursprüngliche Parzellenstruktur wurde bei der Neugestaltung berücksichtigt. In die historischen Mietergärten wurden beispielsweise neue Stellflächen und Terrassen eingefügt. Mit einer Mietergartenfibel erhielten die Bewohner ein verbindliches Instrument
für die Nutzung und Pflege ihres Gartens. Dies war verbunden mit der Bitte den denkmalgeschützten Gartenbereich bei der heutigen Nutzung zu respektieren."