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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2012

Abbruch und Neubau der Bauteile A und B des Gymnasiums Ottobrunn

1. Preis

Preisgeld: 32.000 EUR

HEID + HEID ARCHITEKTEN BDA PartmbB vormals Bernhard Heid Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der als bauliches Rückgrat in die Tiefe des Grundstücks entwickelte Hauptbaukörper
überzeugt im Zusammenhang mit den klar formulierten Freiräumen und seiner
städtebauliche Wirkung an der Karl-Stieler-Straße in besonderer Weise. Der nur
dreigeschoßige Baukörper tritt mit seiner Stirnseite aus der Flucht des Bauteil C
deutlich hervor und formuliert einen markanten Eingangsbereich mit einer insgesamt
großzügigen Erdgeschoßzone aus. Der langgestreckte Baukörper wird im
„Attikageschoß“ auf beiden Längsseiten durch die Dachterrassen in einem
angenehmen Rhythmus gegliedert. Insbesondere das Modell vermittelt mit dem
eingezogenen Erdgeschoß und den sich markant abzeichnenden Geschoßschichten
eine gewisse Leichtigkeit. Die vorgeschlagenen Fassaden bestätigen diesen
Eindruck noch nicht in gleicher Weise.
Die innere Struktur des kompakten Hauptbaukörpers wirkt aufgrund der
differenzierten Ausformung aller drei Geschoße sehr gut gegliedert. Die räumliche
Rhythmisierung wird (trotz der Dreibündigkeit des 1.OG) verstärkt durch die
konsequente Anordnung von Oberlichtöffnungen.
Besonders positiv werden im „Attikageschoß“ die nahezu gleichwertig entwickelten 5
Lernlandschafts-Cluster gesehen, die konsequent an jeweils zwei Treppen und
eigene Dachterrassen angebunden sind. Das Konzept kann aus schulischer Sicht
voll überzeugen.
Die Anbindung des Mensabauteils und der bestehenden Sporthallen (auch einer
möglichen Dreifachsporthalle) ist ebenfalls gut gelöst.
Im erdgeschoßigen Aulabereich erfordern die vorgeschlagenen funktional-räumlichen
Lösungsansätze jedoch eine vertiefende Weiterentwicklung.
Auch der Anschluss des Bauteils C an den Hauptbaukörper (insbesondere Aufzug
etc.) kann nicht überzeugen und bedarf der Überarbeitung. Die Einhaltung der
notwendigen Abstandsflächen ist zur Straßenseite hin und insbesondere an der
Längsseite des Hauptbaukörpers im Süden zu überprüfen. Das Preisgericht stellt
dazu fest, dass im Falle einer Realisierung eine entsprechende nachbarrechtliche
Regelung erforderlich werden könnte.
Das vorgeschlagene Energiekonzept wird grundsätzlich positiv beurteilt, erfordert
aber im weiteren Planungsverlauf eine grundsätzliche Überprüfung im Sinne eines
nachhaltigen Gesamtkonzepts. Die Technikflächen wären entsprechend an den
Bedarf anzupassen.
Konstruktion und Materialwahl lassen in wesentlichen Einzelbereichen eine
wirtschaftliche und nachhaltige Umsetzung erwarten. Der grundsätzlichen
Kompaktheit des Baukörpers steht jedoch die differenzierte Querschnittsausbildung
gegenüber, die auch als Kostenfaktor anzusehen ist. Die Bruttogrundfläche liegt
deutlich unter dem Durchschnitt. Dies liegt jedoch in erster Linie an der etwas unter
dem Durchschnitt liegenden Gesamtnutzfläche. Der Bruttorauminhalt liegt etwa beim
Mittelwert.