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Gutachterverfahren | 06/2015

Neubau des Gebäudes Eberhardstraße 63

Teilnahme

ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Indem der Verfasser die vorgesehene Firstlinie des Gebäudes Eberhardstraße 65 aufnimmt und bis an den Tagblattturm hinführt, verliert dieser deutlich an Spannung und Explosivität. Zusätzlich werden durch die beiden Staffeldachgeschosse beste- hende Fenster in der Nord-West-Fassade des Turmes verbaut, was denkmalschutz- rechtlich äußerst problematisch ist.
Die vorgeschlagenen Grundrisse und die Fassadengliederung werden in sich stim- mig vorgetragen, wirken insgesamt jedoch eher beliebig. Nicht nachvollziehbar ist die vorgesehene Verjüngung der Fenster von unten nach oben. Ebenso kritisch wird die Erdgeschosszone besprochen. Der zurückgesetzte Doppeleingang für Erdgeschossnutzung und die Obergeschosse ist räumlich so nicht nachvollziehbar und birgt ein großes Konfliktpotenzial für die verschiedenen Nutzergruppen. Auch kann der vorgeschlagene Standort des Müll- raums direkt zu Beginn der Gebäudehaupterschließung nicht überzeugen. Durch die Belegung des Untergeschosses mit Technik- und Lagerflächen weist die Arbeit mit 820 m2 NF eine eher geringe Flächenausnutzung aus. Aufgrund der Vielzahl von Schwächen vermag die Arbeit nicht zu überzeugen.