Nichtoffener Wettbewerb | 12/2015
Erweiterungs- und Ersatzneubau für die Grundschule St. Nikolai
©ReimarHerbst.Architekten BDA
1. Preis
Preisgeld: 15.500 EUR
Architektur
R&P RUFFERT Ingenieurgesellschaft mbH
Tragwerksplanung
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit zeichnet sich durch eine klare Zugehörigkeit zur Schule aus. Zum Wohnungsbau setzt sie sich deutlich durch die eingeschossige Fuge zum Wohngebäude ab, in der auch der externe Eingang liegt. Die interne Zugänglichkeit ist durch den verbindenden Laubengang selbstverständlich gegeben, klare Grundrisse erleichtern die Orientierung.
Die Fassaden nehmen in der Proportion und Gliederung Bezug auf zur Bestandsschule, sind aber dennoch durch moderne Details und eigenen Ausdruck als Neubau erkennbar.
Die komplett unterirdisch liegende Turnhalle erfordert aufwändige Maßnahmen zur Belichtung und Belüftung, die zu Einschränkungen im EG führen, und wird bereits bei den Baukosten zu erheblich Mehrkosten führen, was vom Preisgericht sehr kritisch gesehen wird.
Lufträume im Inneren führen zu gegenseitigen Beeinträchtigungen der Nutzungen (Lärm, Geruch, Brandschutz). Das Zuschalten des Musikraumes zur Gymnastikhalle ist nicht vorgesehen, dafür aber der Ganztagesbereich, der auch nach außen geöffnet wird. Der Baumbestand zum Nachbargrundstück ist durch die Gesamtbaumaßnahme und durch die Aufhebung der Böschung gefährdet.
Die Fassaden nehmen in der Proportion und Gliederung Bezug auf zur Bestandsschule, sind aber dennoch durch moderne Details und eigenen Ausdruck als Neubau erkennbar.
Die komplett unterirdisch liegende Turnhalle erfordert aufwändige Maßnahmen zur Belichtung und Belüftung, die zu Einschränkungen im EG führen, und wird bereits bei den Baukosten zu erheblich Mehrkosten führen, was vom Preisgericht sehr kritisch gesehen wird.
Lufträume im Inneren führen zu gegenseitigen Beeinträchtigungen der Nutzungen (Lärm, Geruch, Brandschutz). Das Zuschalten des Musikraumes zur Gymnastikhalle ist nicht vorgesehen, dafür aber der Ganztagesbereich, der auch nach außen geöffnet wird. Der Baumbestand zum Nachbargrundstück ist durch die Gesamtbaumaßnahme und durch die Aufhebung der Böschung gefährdet.
©ReimarHerbst.Architekten BDA
©ReimarHerbst.Architekten BDA
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