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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2016

Neubau Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ)

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ein 3. Preis

Vécsey Schmidt Architekten GmbH

Architektur

Cadrage Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Gruner AG, Gebäudetechnik

TGA-Fachplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Durch die Anordnung von drei mit Stegen untereinander verbundenen Neubauten, spannt das Bebauungskonzept „participer“ drei gut proportionierte und differenziert gestaltete Aussenräume auf.

Der neue nördliche Hof mit Wasserbecken und Baumhain dient als offener Eingangshof und stellt somit die neue Adresse des WBZ dar. Er wird im Aussenbereich über eine behindertengerechte Rampe mit dem Bestand verbunden. Der grosse zentrale, vielfältig gestaltete Hofgarten, welche die Bebauung optisch mit dem Naturraum der Reinacherheide verbindet, hat einen intimeren Charakter und dient als Aufenthalts- und Rückzugsort. Der kleine Garten im Südwesten ist der KITA vorbehalten.

Die Planer streben durch die drei vorgeschlagenen Baukörper eine klare Trennung von Wohnen und Arbeiten an. So ist das Gebäude entlang der General Guisan-Strasse dem Arbeiten vorbehalten und die beiden dahinter- liegenden Kuben dienen insbesondere dem Wohnen. Die angestrebte Durchmischung von Bewohner, Mitarbeitenden und Besucher wird durch die Anordnung der öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss erreicht. Als zentrales Bindeglied zwischen dem Alt- und Neubau dient die Pflegestation im 1. Obergeschoss des mittleren Gebäudes.

Die Planer des Bebauungskonzepts „participer“ sind bedacht, die Eingriffe im Bestand möglichst gering zu halten. Auch die bestehende Einstellhalleneinfahrt kann weiterhin verwendet werden. Ebenfalls sieht das Konzept eine schlüssige Erweiterung nach Süden vor. Das Bebauungskonzept besticht durch eine gute Organisation der einzelnen Nutzungen. Es ist eine einfache Orientierung möglich mit der Konsequenz von teilweise jedoch (zu) langen Wegen. Auch die Aussenraumgestaltung und Organisation vermag zu überzeugen. Durch das Nivellement der Neubauten sind die Gärten ohne Rampen ideal untereinander erschlossen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es richtig ist, den bestehenden Haupteingang an der Aumattstrasse faktisch durch einen neuen an der General Guisan- Strasse zu ersetzen. Zudem hat die Aufgliederung der Nutzungen in drei Baukörper mit den dazwischenliegenden Aussenräumen die Konsequenz, dass das vorhandene Grund- stück fast vollumfänglich überbaut wird. Die gewünschte Konzentration im nördlichen Bereich der Parzelle findet nicht statt. Ebenso werden die Grenzabstände zu dem Nachbargrundstück (Schule) nicht eingehalten.

Aufgrund der identischen Ausrichtung und Gebäudehöhe des Hauptwohngebäudes zum Altbau versperrt dieses die Sicht der bestehenden Bewohnerzimmer und wertet diese markant ab. Auch die Anbindung an den Alt- bau ist suboptimal gelöst. Insbesondere ist auch eine Rampe im Innenbereich als zentraler Verkehrsweg in einem Pflegeheim für Behinderte nicht zulässig. Der Bebauungsvorschlag „participer“ vermag durch eine gute innere wie äussere Organisation zu überzeugen. Es wird jedoch eine gewisse Kompaktheit vermisst. Ebenso er- achtet das Beurteilungsgremium den Bezug und die Anbindung an den Altbau als suboptimal