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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2016

Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit geistiger Behinderung und besonders herausforderndem Verhalten

ein 3. Preis

Preisgeld: 6.250 EUR

gk Gössel + Kluge . Generalplaner GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau
Bei diesem Entwurf sind die Neubauten von Werkstätten und Wohnheim als getrennte Einzelbebauungen angeordnet und bilden zusammen mit der Ökonomie drei abgeschlossene Gebäude-Volumen. Durch die Konzentration der neuen Bebauung in zwei getrennte, kompakte Volumen bleibt relativ viel Freifläche auf dem Gesamtgrundstück erhalten. Diese Freiflächen werden jedoch nicht in die Planung mit einbezogen. Insbesondere der großzügige südliche Geländebereich zwischen dem Grundstückseingang an der Bahnhofstraße und dem neuen Wohnheim wird als ungestaltete, unattraktive Brachfläche erhalten.
Ein Hauptweg verbindet die Werkstattgebäude im nordöstlichen Grundstücksbereich mit dem südlich vom Weg angeordneten Wohnheim, der denkmalgeschützten Ökonomie und den westlich anschließenden Freibereichen. Durch die Anpassung an die unterschiedliche geometrische Ausrichtung der Gebäude wird dieser Hauptweg jedoch nicht als klar zusammenhängende, ordnende Hauptachse durch das Gelände geführt, sondern durch mehrfache störende Richtungswechsel in seiner Bedeutung geschwächt.
Aus städtebaulicher Sicht wird die zusätzliche Anbindung der beiden öffentlichen Fuß- und Radwege aus dem Bereich „Anger“ östlich der Ökonomie und entlang des südlichen Bahndamms positiv bewertet.

Werkstattgebäude
Es wird sehr kritisch bewertet, dass die vorgeschlagene dreiteilige Werkstatt-Bebauung zu dicht an die nördliche Grundstücksgrenze und an das denkmalgeschützte „Taubenhaus“ heranrückt. Zusätzlich wird das Fehlen eines funktional notwendigen Andienungsbereichs kritisiert. Eine Andienung auf dem dargestellten Zufahrtsbereich würde den Hauptweg der gesamten Anlage zeitweise blockieren und zu wirklichen Störungen führen.

Wohngebäude
Das Wohngebäude ist mittig im südlichen Geländebereich platziert. Der Erhalt des dem Gebäude vorgelagerten historischen Schornsteins wird prinzipiell positiv bewertet. Die entsprechende überprüfbare Darstellung fehlt jedoch im Modell. Durch die ablesbare Gliederung des Wohngebäudes in eine ost-west gerichtete Hauptachse und drei daran anschließende Wohnhöfe entstehen kleinteilige, überschaubare Gebäudebereiche mit interessanten, vielfältigen Außenraumbeziehungen trotz kompakter Gesamtform. Positiv wird die bezugsbildende Gruppierung der jeweils acht Bewohnerzimmer mit ihrem Gemeinschaftsbereich um einen „eigenen“ Innenhof bewertet. Auch die gute Orientierbarkeit im Gebäude und die Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit der gesamten Innenhof- und Flurbereiche für die Betreuung wird sehr positiv bewertet.
In der konkreten Umsetzung erscheint die Proportion der drei Innenhöfe etwas unterdimensioniert. Wünschenswert wäre eine Vergrößerung der Innenhofflächen zur besseren Belichtung der angrenzenden Flurbereiche. Es wird diskutiert, ob die drei Innenhöfe auf Kosten der nicht geforderten, individuellen Rollstuhlabstellbereiche im Flurbereich vor den Bewohnerzimmern erweitert werden könnten.
Der Haupteingang, die von allen Gruppen gemeinsam genutzten Therapieräume, die Verwaltungsräume und die Technik und Rollstuhlabstellbereiche sind entlang der zusammenfassenden Gebäudeachse übersichtlich angeordnet. Im Anschluss an den Haupteingang entsteht am Richtungswechsel in diese Hauptachse eine Engstelle, die kritisch bewertet wird. Auch die reine Nord-Orientierung der Therapieräume wird kritisch diskutiert. Weiterhin erscheint die vorgeschlagene durchgängige, raumhohe Glasfassade in Hinblick auf das besondere Schutz- und Rückzugsbedürfnis der Bewohner als nicht angemessen.
Sehr kritisch werden bei diesem kompakten und relativ wirtschaftlichen Wettbewerbsbeitrag vor allem die an das Wohngebäude direkt angrenzenden Außenraumnutzungen bewertet. Die nord-östlichen Bewohnerzimmer werden durch die Auto-Vorfahrt und den direkt den Zimmern vorgelagerte Vorplatz stark belastet. Auch die Therapieräume und die Bewohnerzimmern im nord-westliche Gebäudewinkel werden durch die Außenraumgestaltung gestört. Hier nimmt das viel zu dicht davor angeordnete Sportfeld mit seiner notwendigen hohen Umgrenzung den Ausblick und die Belichtung. Insbesondere fehlen bei diesem Entwurf auch weitere wichtige Aussagen zur Abgrenzung des Wohngebäudes in östliche und westliche Richtung. In diesem direktem Umgriff des Wohngebäudes, im Bereich der weiteren Freiflächen und Wege auf dem Grundstück und auch im Bereich der Werkstattbebauung wären bei diesem Entwurfsbeitrag umfangreiche Umplanungen erforderlich.