Nichtoffener Wettbewerb | 07/2015
Sanierung/Umbau denkmalgeschütztes Wohnquartier „Cottbuser Tor“
©k.u.g. architekten kodisch.ullrich.gasmann, silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten
3. Preis
Preisgeld: 5.500 EUR
KUG-Architekten Kodisch und Gasmann
Architektur
silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Jury würdigt positiv den Ansatz trotz Teilabriss an der Gallinchener Straße die städtebauliche Ausgangsfigur beizubehalten. Der Neubau fügt sich in den Bestand logisch ein (Proportionen, Höhenentwicklung, Bauflucht, Öffnungsanteile), vermag jedoch nicht den daraus entstehenden gestalterischen Mehrwert erkennbar zu machen. Der Erhalt des Hofes als privater / gemeinschaftlicher Raum wird durch die Anordnung des Neubaus unterstützt. Die Einordnung einer Durchfahrt zum Hof verbessert die Funktionalität der inneren Außenanlagen. Die Parkierung im öffentlichen Raum wird kompakt eingeordnet und ermöglicht eine positive Gestaltung der Außenanlagen. Die konkrete Qualität der Gestaltung muss im Einzelnen noch nachgewiesen werden. Die Entwicklung einer den Alt- und Neubau verknüpfenden Hofplattform wird positiv gesehen. Diese vermag jedoch nicht eine funktionale Verbesserung für den Erdgeschossbereich des Bestands zu erreichen.
Der Eingriff in die Altbausubstanz hält sich bis auf den nahezu kompletten Ausbau des Dachgeschosses und den Einbau eines Aufzuges in Maßen. Dadurch entsteht allerdings die Notwendigkeit einer Komplettsanierung oder Austauschs des Dachstuhls.
Die Wohnungszuschnitte liegen in Teilen deutlich unter den Vorgaben der Auslobung (1-
Raumwohnungen). Die Qualität des ausgebauten Dachraums – insbesondere die Belichtung über Dachflächenfenster – wurde nicht nachgewiesen. Dachflächenfenster im Kopfbau werden seitens der Denkmalpflege kritisch gesehen. Die 5-Raumwohnung im Dachgeschoss erscheint nicht vermietbar. Die Konzeption des Neubauteils ermöglicht durch die zentrale Erschließung und den Laubengang eine effiziente Organisation. Die Wohnungsgrundrisse lösen diesen gestalterischen Ansatz nicht in qualitativ gleicher Weise ein (innenliegende Räume, kleine Loggien).
Die Baukosten liegen nach Prüfung über dem vom Auslober geforderten Wert. Eine daraus entstehende besondere Wohnqualität ist nicht erkennbar.
Die grundlegende Entscheidung einer straßenseitigen Innendämmung und hofseitiger Außendämmung ist nachvollziehbar. Die technischen Elemente des energetischen Konzepts beinhalten hingegen eine Aneinanderreihung positiv belegter Schlagworte und werden in ihrer ökologischen und wirtschaftlichen Sinnfälligkeit angezweifelt. Ein realistischer Kosten-Nutzen-Effekt ist nicht zu erkennen.
Aus Sicht der Denkmalpflege wird der Entwurf – ohne Dachflächenfenster im Kopfbau – als genehmigungsfähig eingeschätzt.
Der Eingriff in die Altbausubstanz hält sich bis auf den nahezu kompletten Ausbau des Dachgeschosses und den Einbau eines Aufzuges in Maßen. Dadurch entsteht allerdings die Notwendigkeit einer Komplettsanierung oder Austauschs des Dachstuhls.
Die Wohnungszuschnitte liegen in Teilen deutlich unter den Vorgaben der Auslobung (1-
Raumwohnungen). Die Qualität des ausgebauten Dachraums – insbesondere die Belichtung über Dachflächenfenster – wurde nicht nachgewiesen. Dachflächenfenster im Kopfbau werden seitens der Denkmalpflege kritisch gesehen. Die 5-Raumwohnung im Dachgeschoss erscheint nicht vermietbar. Die Konzeption des Neubauteils ermöglicht durch die zentrale Erschließung und den Laubengang eine effiziente Organisation. Die Wohnungsgrundrisse lösen diesen gestalterischen Ansatz nicht in qualitativ gleicher Weise ein (innenliegende Räume, kleine Loggien).
Die Baukosten liegen nach Prüfung über dem vom Auslober geforderten Wert. Eine daraus entstehende besondere Wohnqualität ist nicht erkennbar.
Die grundlegende Entscheidung einer straßenseitigen Innendämmung und hofseitiger Außendämmung ist nachvollziehbar. Die technischen Elemente des energetischen Konzepts beinhalten hingegen eine Aneinanderreihung positiv belegter Schlagworte und werden in ihrer ökologischen und wirtschaftlichen Sinnfälligkeit angezweifelt. Ein realistischer Kosten-Nutzen-Effekt ist nicht zu erkennen.
Aus Sicht der Denkmalpflege wird der Entwurf – ohne Dachflächenfenster im Kopfbau – als genehmigungsfähig eingeschätzt.
©k.u.g. architekten kodisch.ullrich.gasmann, silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten
©k.u.g. architekten kodisch.ullrich.gasmann, silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten
©k.u.g. architekten kodisch.ullrich.gasmann, silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten