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1-stufiger anonymer Wettbewerb | 01/2006

Gedenkstätte für den deportierten Nachbarn

Sonderpreis

Matthies und Holzapfel

Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur+ Holzapfel-Herziger & Benesch PartG mbB

Landschaftsarchitektur

studio matthies landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Bildende Künstlerin Nikola Henze

Kunst

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zur Gedenkstätte wird aus den Elementen „Steinerner Steg, der ... in das Schienenfeld führt“, dem „Schienenfeld“ selbst, das aus 47 + 1 Schienen, die über die gesamte Parkbreite parallel zu den ehemals hier verlaufenden Gleisen angeordnet sind, besteht, und aus der „schützenden Böschung“, die parallel zu den Schienen das „Schienenfeld nach Süden“ abschirmen soll, entwickelt.

Die Idee, der Gedenkstätte als „Trauer-Hain“, als ruhigen, stillen, mit Bäumen ausgewählter Spezies (Schirmföhren) bestandenen Teil des Parks, mit der Metapher der am Boden verlegten Schienen und den Daten und Zielen der Deportationszüge und Zahlen der Deportationsopfer, einen Raum besonderer Atmosphäre zu geben, wird sehr positiv beurteilt und als wertvoller Beitrag zur Versinnbildlichung der Thematik gewürdigt.

Dem „Steinernen Steg“ wird eine besondere Bedeutung zugewiesen: seine Form und Gestaltung ist aus der Auseinandersetzung mit dem Begriff Rampe entwickelt, und wirkt in seiner Funktion als Zugang zu den Schienen und damit als Symbol für das Los der Menschen, deren Weg in die Vernichtung hier seinen Ausgang genommen hat. Der Steg ist gleichzeitig das weithin sichtbare Zeichen und Aufforderung, die Gedenkstätte wahrzunehmen und zu betreten.

Schließlich liegt eine wesentliche Stärke des Entwurfs in der bedachtsamen und beziehungsvollen Auswahl der unterschiedlichen Materialien, Bäume und Pflanzen, wie sie dem Ort jedenfalls Bedeutung, Besonderheit und Unverwechselbarkeit verleihen könnten.

Kritisiert wird jedoch, daß in den Darstellungen der Eindruck einer Parklandschaft entsteht, wie sie zum Beispiel mit Waldfriedhöfen Nordeuropas verglichen werden können; dem entgegengesetzt werden jedoch Vorkehrungen getroffen werden müssen, die eine „Begehung“ gefahrlos, über die im Boden verlegten, teilweise überwachsenen Schienen und den erhöht gelegten „Steinernen Steg“, möglich machen.
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