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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2013

Schönenberger Tal - Entwicklung ehemaliges Ziegeleigelände Mühlacker

Preisgruppe / Zur Überarbeitung aufgefordert

Harris + Kurrle Architekten BDA Partnerschaft mbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf überzeugt mit einem attraktiven, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden landschaftlich gestalteten Grünzug, der eine klare Zonierung der einzelnen Nutzungsbausteine ermöglicht. Der neue Quartiersplatz bildet mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt einen schlüssigen Auftakt in das neue Stadtquartier. Der angrenzende Einzelhandelsbaustein wird in den Obergeschossen durch Wohn- und Dienstleistungsnutzungen ergänzt. Dadurch gelingt es, den Stadtraum klar zu fassen und eine spannungsvolle Nutzungsmischung am Quartiersplatz zu schaffen. Die Umsetzungschancen für einen solchen nutzungsgemischten Stadtbaustein werden vom Preisgericht jedoch mehrheitlich äußerst kritisch bewertet. Aus diesem Grund sollte unter Beibehaltung der räumlichen Qualitäten die Zonierung der östlichen Handelsbausteine überprüft werden.

Die Lage des Quartiersplatzes und der dargestellte Brückenschlag über die Bahn erscheinen mit Blick auf die Lage der Unterführung und den südlich der Bahngleise gelegenen Bahnhofsbereichs nicht gänzlich schlüssig. Die für die Überbrückung erforderlichen Rampenlängen scheinen nur unzureichend dargestellt. Das Preisgericht empfiehlt die Lage des Quartiersplatzes unter Verzicht des Brückenschlags zu überprüfen.

Zur Innenstadt bildet das neue Quartier eine schlüssige und prägnante Adresse aus, deren Bausteine im Einzelnen wohl proportioniert sind. Die westliche Hangkante wird von Bebauungen freigehalten und sorgt damit für eine wohltuende Zonierung der Gewerbe- und Handelsbausteine vom nördlich gelegenen Wohnquartier. Grundsätzlich verfügt das Entwurfsgerüst über die notwendige Flexibilität, die parallel zur Ziegeleistraße angeordneten Bausteine in ähnlicher räumlicher Qualität mit anderen Nutzungsschwerpunkten zu belegen.

Die Erschließung der Nutzungsbereiche Handel/Gewerbe und des Wohnquartiers ist sinnvoller Weise klar getrennt und vermeidet damit mögliche Nutzungskonflikte. Die räumliche Zuordnung des Park & Ride-Parkhauses direkt an der Bahnhofsunterführung wird begrüßt.

Die in den Quartieren angeordneten Wendebereiche wirken als Aufenthaltsräume durchaus großzügig, aber im Sinne einer nachbarschaftlichen Mitte sinnvoll nutzbar. Die Überprüfung einer angemessenen Dichte innerhalb der Wohnquartiere wird empfohlen. Zwischen den beiden westlichen Wohnspangen werden die starken Eingriffe in die Topographie äußerst kritisch beurteilt. Ohne den öffentlichen Grünflächenanteil noch weiter zu vergrößern, wäre der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Eingriffe in die Topographie deutlich reduziert umgesetzt werden können.

Der Grünzug verknüpft das Wohnquartier mit dem Landschaftsraum. Der vergleichsweise hohe öffentliche Grünflächenanteil wirkt wohltuend und nicht überzogen. Zu knapp bemessen wirken zumindest in Teilbereichen die Abstände zum westlich gelegenen Landschaftsraum (Hohlweg). Der Baustein des Landschaftszentrums stellt räumlich einen nachvollziehbaren Schlusspunkt für den Grünzug dar. Die funktionale Notwendigkeit eines solchen Bausteins wird jedoch in Frage gestellt.